Gastronomen, Konzertveranstalter und Clubbesitzer der ganzen Schweiz liefen Sturm, als das Bundesamt für Gesundheit BAG im August die verschärften Lärmschutzregeln bekanntgab. Mit der abgeänderten Verordnung würden Kosten auf sie zukommen, die sie nicht bewältigen könnten, so das Credo. Es drohe schweizweit die Schliessung zahlreicher Lokale.
Nun können Partygänger und Clubbesitzer aufatmen: Das BAG krebst zurück. Beim Dachverband der Schweizer Musikveranstalter herrscht Freude: «Es konnte ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag gefunden werden», heisst es in einer Mitteilung.
Mit der Verschärfung des Gesetzes hätten Schweizer Veranstalter ab einer Lautstärke von 93 Dezibel die Konzerte oder Partynächte mit einem geeichten Messgerät aufzeichnen müssen. Bisher besteht diese Pflicht nur für Veranstaltungen, bei denen der Durchschnitt für länger als drei Stunden über 96 Dezibel liegt.
Die Messwerte sind tief angesetzt. Die aktuelle Schweizer Schallverordnung gehört damit bereits zu den strengsten der Welt. Zum Vergleich: Das Gesprächslevel in einer gut gefüllten Bar liegt mit etwas Hintergrundmusik bei 90 Dezibel.
Der grösste Kritikpunkt bei der angepassten Verordnung war aber, dass die Messgeräte und die entsprechende Ausbildung von Mitarbeitern mehrere Tausend Franken kosten. Vor allem kleine Betreiber sahen sich deshalb vom finanziellen Ruin bedroht.
Felix Mechelke, ein 26-jähriger Musiker aus Luzern, hatte Ende August die Petition «Macht unsere Konzerte nicht kaputt» lanciert. Innerhalb von nur einem Monat kamen über 11'000 Unterschriften zusammen. «Das spricht Bände – die Leute wollen Musik geniessen und dabei nicht eingeschränkt werden». Ob auch diese Mobilisierung beim BAG Eindruck gemacht hat? Gut möglich.
Jetzt ist das Bundesamt jedenfalls bereit, es bei den bisherigen Auflagen zu lassen. Eine Arbeitsgruppe aus den Verbänden sei zusammengesetzt worden, um gemeinsam mit Fachkreisen eine Empfehlung für Messgeräte vor Ort zu erstellen, schreibt der Dachverband der Schweizer Musikveranstalter. Diese soll sowohl die Messqualität als auch den Gesundheitsschutz gewährleisten.
In einem weiteren Schritt soll die Branche dann eine Empfehlung zum Messverfahren für Veranstalter ausarbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang 2019 definitiv über den Inhalt und die Inkraftsetzung entscheiden.