Schweiz
Gesellschaft & Politik

Internetfahndung: «Wir brauchen ein einheitliches Gesetz»

SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin zum Internet-Pranger: «Irgendwann landet ein Bild von einem falschen mutmasslichen Täter im Netz»

Die Strafbehörden setzen bei der Fahndung immer häufiger auf das Netz. Aber auch private Internetpranger nehmen zu. SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin ist deshalb für ein Gesetz, das alle gleich behandelt. 
17.09.2015, 15:4218.09.2015, 14:21
Felix Burch
Folge mir
Mehr «Schweiz»
Max Chopard-Acklin, Nationalrat der SP Aargau.
Max Chopard-Acklin, Nationalrat der SP Aargau.
Bild: KEYSTONE

Anfang Woche stellte die Stadtpolizei Zürich das erste Mal überhaupt ein unverpixeltes Bild eines Sexualstraftäters ins Netz und die Kantonspolizei Luzern sucht momentan 17 Fans mit derselben Methode. Zudem kündigte die St.Galler Kantonspolizei eine Internetfahndung für zehn FCB-Fans an. Fachleute sind sich einig, dass die Internetfahndung in Zukunft noch häufiger eingesetzt wird. SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin hat sich intensiv mit dem Phänomen auseinandergesetzt und hat eine klare Forderung: 

Ist es in Ordnung, als letztes Mittel mutmassliche Täter unverpixelt in der Öffentlichkeit vorzuführen?
Max Chopard-Acklin: Grundsätzlich sind solche Massnahmen immer starke Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. 

Aber?
Ich finde es richtig, ​dass die Schweizer Strafbehörden dieses Instrument haben und auch einsetzen; ich bin nicht der Meinung, dass Täter generell geschützt werden sollten. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden. 

Welche?
Fotos von mutmasslichen Tätern dürfen nur veröffentlicht werden bei schweren Straftaten und wenn sämtliche polizeiliche Mittel erschöpft sind. Wichtig ist zudem, dass die Polizei nach dem Drei-Stufen-Modell vorgeht.* Die Verhältnismässigkeit muss gewährleistet sein.

Mit solchen Bildern sucht die Polizei den mutmasslichen Sexualstraftäter aus der S-Bahn.
Mit solchen Bildern sucht die Polizei den mutmasslichen Sexualstraftäter aus der S-Bahn.
Bild: stapo Zürich
«Es kann nicht sein, dass in Appenzell andere Regeln gelten als in Genf und in Lugano. Wir brauchen ein Gesetz, das in der ganzen Schweiz gleich ist.»

Ist sie das aktuell?
Ja. Ich bin der Meinung, dass die Strafbehörden in der Schweiz gute Arbeit machen und bei der Internetfahndung mit der nötigen Zurückhaltung vorgehen. Es stört mich aber, dass es kein einheitliches Gesetz gibt. ​

Werden Sie sich dafür einsetzen?
Ich habe bereits ein Postulat eingereicht, das verlangt, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen für einen schweizweit einheitlichen Rechtsrahmen im Bereich der Internetfahndung geschaffen werden könnten. Der Bundesrat hat es aber im Mai leider abgelehnt. 

Wie geht es jetzt weiter?
Ich bleibe am Thema dran. Eventuell werde ich erneut einen Vorstoss einreichen. Es kann nicht sein, dass in Appenzell andere Regeln gelten als in Genf und in Lugano. Wir brauchen ein Gesetz, das in der ganzen Schweiz gleich ist. 

«Es können aber überall Fehler passieren; irgendwann einmal landet ein Bild von einem falschen mutmasslichen Täter im Netz.»

Sie haben am Anfang des Gespräches gesagt, bei Internetfahndungen werde das Persönlichkeitsrecht mitunter verletzt. Wie meinten Sie das genau?
Unser Gesetz ist betreffend Persönlichkeitsschutz im Internet gesamthaft betrachtet mangelhaft. Weil es keine einheitliche Regelung gibt, wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht, wie sie sich wehren können. Ich spreche übrigens nicht nur über Fahndungen der Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch von privaten Prangern. 

Max Chopard-Acklin
Der 49-jährige Max Chopard-Acklin ist seit dem Jahr 2009 Nationalrat für die SP Aargau. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Chopard-Acklin reichte unter anderem das Postulat «Internetfahndung Schweizweit Rechtssicherheit für die Polizei und Bürger schaffen» ein. Der Bundesrat lehnte das Postulat im Mai dieses Jahres ab. Nun überlegt sich der SP-Politiker einen neuen Internetfahandungs-Vorstoss zu machen. (feb)

Aber es gibt doch heute schon die Möglichkeit zu klagen, wenn jemand der Meinung ist, die Verhältnismässigkeit sei nicht gegeben?
Ja. Mir geht es aber darum, dass es gar nicht erst soweit kommt. Die Schweizer Strafbehörden sind bisher sorgfältig vorgegangen. Es können aber überall Fehler passieren; irgendwann einmal landet ein Bild von einem falschen mutmasslichen Täter im Netz. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden und ein schweizweit gleiches Gesetz würde sicher helfen. Darin müsste auch festgelegt werden, was Privaten droht, die andere zum Beispiel nach einer Trennung mit einem Rachepranger öffentlich blossstellen. 

Die Polizei entfernt und löscht Bilder sofort, nachdem sich die Täter melden. Nützt das etwas?
Es ist sicher besser, als sie einfach stehen zu lassen. ​Was einmal im Internet erschienen ist, bringt man aber bekanntlich fast nicht mehr weg. Das Recht auf Vergessen kann dadurch gefährdet sein. Eine Internetfahndung ist in diesem Sinne immer auch eine nicht juristische Strafe, die unter Umständen ein Leben lang nachhängen kann. 

*Das Drei-Stufen-Modell bedeutet: 

  • Zuerst wird angekündigt, Bilder des mutmasslichen Täters ins Internet zu stellen, falls er sich nicht innert eines bestimmten Zeitraums meldet. 
  • Meldet er sich nicht, veröffentlicht die Polizei verpixelte Bilder. Er bekommt erneut eine gewisse Zeit, sich zu melden. 
  • Lässt er auch diese Frist verstreichen, stellt die Polizei die unverpixelten Bilder ins Internet. 



Hol dir jetzt die beste News-App der Schweiz!

  • watson: 4,5 von 5 Sternchen im App-Store ☺
  • Tages-Anzeiger: 3,5 von 5 Sternchen
  • Blick: 3 von 5 Sternchen
  • 20 Minuten: 3 von 5 Sternchen

Du willst nur das Beste? Voilà:

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
54 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
smoenybfan
16.09.2015 22:40registriert März 2014
Denke da an den Fall eines YB-Fans. Der wurde mit Handschellen aus der Schule abgeführt, weil er im Internet-Pranger als einer derer identifiziert worden sei, die in St. Gallen ein WC zerstörten. Blöd nur, dass er beweisen konnte, an diesem Tag nicht mal in der Nähe von SG gewesen zu sein, geschweige denn beim Stadion. Rufschädigung und die Bilder im Internet bleiben aber für immer.
526
Melden
Zum Kommentar
avatar
Cupsieger Maxi
16.09.2015 09:18registriert Dezember 2014
Aus diesem Artikel entnehme ich, dass Fussballfans genau so schlimm sind wie Vergewaltiger. Soviel zur Verhältnissmässigkeit.
5718
Melden
Zum Kommentar
avatar
HelloWorld
16.09.2015 13:37registriert November 2014
Interessant, als vor einigen Tage ein Artikel bei Watson erschien, welcher über eine Gruppe berichtete, die rechtsextreme Aussagen veröffentlicht und teilweise deren Verfasser deren Arbeutgeber meldet, fanden das alle 'uuuh mega toll und richtig'. Aber dieses Vorgehen hier (was ja nichts anderes ist) wird verurteilt. Seltsam
4914
Melden
Zum Kommentar
54
Hilfe für Schlachtbetriebe bei Schweinepest-Massnahmen gefordert

Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie sollen eine Entschädigung erhalten, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung angenommen.

Zur Story