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Sommersession: Ständerat weist Erbschaftssteuer-Initiative postwendend an Kommission zurück

Wird die Initiative für ungültig erklärt?

Sommersession: Ständerat weist Erbschaftssteuer-Initiative postwendend an Kommission zurück

03.06.2014, 10:4103.06.2014, 14:24
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Ab zwei Millionen sollen Erbschaften mit einer 20%-Steuer belegt werden.
Ab zwei Millionen sollen Erbschaften mit einer 20%-Steuer belegt werden.Bild: AP

Der Ständerat hat am Dienstagmorgen die Erbschaftssteuer-Initiative noch vor der inhaltlichen Diskussion an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Gegen das Volksbegehren regt sich grosser Widerstand: Die Wirtschaft hat sich schon ein Jahr vor der Abstimmung in Stellung gebracht. Der Bundesrat ist dagegen. Nun möchte eine Mehrheit der Ständeratsmitglieder zunächst intensiv darüber diskutieren, ob die Initiative für gültig oder nicht ungültig erklärt wird – und weshalb.

Die Erbschaftssteuer-Initiative
Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» verlangt, dass nicht mehr jeder Kanton selbst über Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer entscheidet, sondern der Bund diese Steuern zentral erhebt – rückwirkend auf Anfang 2012.
Der Steuersatz soll 20 Prozent betragen, allerdings erst ab einer Erbschaft von 2 Millionen Franken. Für Geschenke gilt ein Freibetrag von 20'000 Franken pro Jahr und beschenkte Person. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu. (sda)

Zuvor lehnte die vorberatende Wirtschaftskommission (WAK) die Initiative mit 8 zu 3 Stimmen deutlich ab. Nun muss sie sich nochmals über das Geschäft beugen. Gleichzeitig soll die Staatspolitische Kommission (SPK) einen Mitbericht verfassen.

Darin soll detailliert aufgezeigt werden, ob die Erbschaftssteuerinitiative für gültig oder nicht erklärt werden soll. Während einer Stunde diskutierten die meisten Rednerinnen und Redner nur über diese Frage. Der eigentliche Inhalt des Volksbegehrens wurde nicht thematisiert.

Steuerhoheit der Kantone würde beschnitten

Auch der Bundesrat ist gegen das Volksbegehren. Die Landesregierung stösst sich vor allem daran, dass die Steuerhoheit der Kantone damit beschnitten würde. Die Kantone wollten und könnten nicht auf die Einnahmen von total etwas unter einer Milliarde Franken pro Jahr verzichten. Diese Einkünfte sind in rund 10 Jahren um über eine halbe Milliarde gesunken, da die meisten Kantone keine Steuern bei Erbschaften an direkte Nachkommen verlangen.

Hinter dem Volksbegehren stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet. Für eine Erbschaftssteuer spricht aus Sicht der Initianten, dass dabei Geld besteuert wird, dass nicht durch die eigene Leistung erarbeitet wurde. Dies soll für gleiche Chancen sorgen sowie die Vermögensverteilung gleichmässiger gestalten.

Offene Fragen in der rechtlichen Handhabung

Wegen der Freibeträge droht nach Ansicht der WAK eine Rechtsungleichheit: Beispielsweise würde bei einem Nachlass von 2 Millionen Franken und einem einzigen Erben keine Steuern anfallen, wohl aber bei einem Nachlass von 2,1 Millionen Franken und vier Erben, die je 525 000 Franken erhalten.

Nach der Anhörung unter anderem von Kantonen und Sozialpartnern beschloss die WAK mit 8 zu 3 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Obwohl erst nächstes Jahr über die Erbschaftssteuerinitiative abgestimmt wird, hat sich die Wirtschaft bereits in Stellung bracht. Anfang April präsentierte eine Unternehmergruppe Argumente gegen das Volksbegehren.

Die Unternehmerinnen und Unternehmer befürchten insbesondere, dass eine nationale Erbschaftssteuer die Nachfolgeregelung in kleineren und mittleren Unternehmen erschweren würde.

Die Initiative sieht indes Sonderregeln für Unternehmen vor: Werden Betriebe von den Erben mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten laut Initiativtext für die Besteuerung «besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben». Die Details müssten auf Gesetzesebene geregelt werden. (rar/sda)

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