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Bund würde Stromkonzerne mit 10 Milliarden retten – diese lehnen ab

Bund will Stromkonzerne im Notfall mit 10 Milliarden retten – doch diese lehnen das ab

10 Milliarden Franken will der Bund bereitstellen, um im Notfall den Stromkonzernen zu helfen. Doch diese wollen nichts davon wissen.
04.05.2022, 16:08
Florence Vuichard / ch media
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Bei der Wortwahl gibt es Unterschiede, doch im Grundsatz sind sich die drei grossen Stromkonzerne bei ihren Antworten auf die bundesrätliche Blitzvernehmlassung zum 10-Milliarden-Schutzschirm einig. Das Verdikt von Axpo, Alpiq und BKW lautet «nein» - oder allenfalls «nein, aber».

epa09600836 A general view of the exhaust towers and power lines from the Power Plant Commercial Company Bucharest (ELCEN Bucharest), in Bucharest, Romania, 24 November 2021. The energy delivered on N ...
Was brauchts, damit der Strom bei einer Krise weiterfliessen kann?Bild: keystone

Der vehementeste Widerstand kommt aus Bern: «Die BKW lehnt den Rettungsschirm ab.» Dieser «schiesst weit über das Ziel hinaus», heisst es beim Unternehmen, das von Suzanne Thoma geleitet wird.

Es ist ein prinzipielles Nein gegen «eine beispiellose Ausweitung von staatlichen Eingriffen», gegen die Weitergabe von geschäftskritischen Informationen und gegen den «Darlehenszwang»,

Suzanne Thoma, CEO BKW, spricht waehrend einer BKW-Medienkonferenz ueber die Einstellung des Leistungsbetriebs im Kernkraftwerk Muehleberg, am Mittwoch, 12. Dezember 2018 im BKW Hauptsitz in Bern. Kon ...
Will nichts von einem Schutzschirm wissen: BKW-Chefin Suzanne Thoma.Bild: keystone

Diesen ortet die BKW, weil sich die drei grossen Stromkonzerne unter den Schutzschirm stellen müssen. Die BKW gehe nur Risiken ein, die sie auch in Stresssituationen aus eigener Kraft und basierend auf ihrer finanziellen Position stemmen könne. Oder anders gesagt: Die BKW «sieht keine Liquiditätsengpässe auf sich zukommen, die sie nicht absorbieren kann». Dies auch dann, wenn die Strom- und Gaspreise «massiv» weiter steigen sollten.

Das Problem jedoch ist, so die Analyse der Behörden: Kollabiert der Strommarkt wird nicht mehr unterschieden zwischen «guten», sprich wirtschaftlich solide aufgestellten Unternehmen und jenen, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Dann, so die Sorge des Bundesrats, gehen alle unter. Das haben der Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers und dessen Folgen nur allzu deutlich aufgezeigt.

Die Hoffnung: Werden einzelne, wichtige Pfeiler gestützt, hält das ganze System - wie etwa auch die Rettung der UBS alle Banken vor Probleme bewahrt hatte und letztlich der gesamten Volkswirtschaft zu Gute gekommen ist.

Ein Hoch auf Deutschland

Der Tenor aus der Stromkonzernwelt ist jedoch eindeutig: Sie wollen dieses Gesetz nicht, signalisieren aber Entgegenkommen für eine schlankere Lösung, wie es aus den Firmenzentralen heisst, etwa nach deutschem Vorbild. Das Hohelied auf Deutschland mag erstaunen, denn mit der laufenden Revision des dortigen Energiegesetzes erhält der Staat weitreichende Kompetenzen: So können dann im Namen der Versorgungssicherheit Unternehmen mit kritischer Infrastruktur «unter eine Treuhandverwaltung gestellt» werden. Und - als Ultima Ratio - ist gar eine «Enteignung» möglich.

Das heisst auch: Die Schweizer Konzerne wehren sich nicht dagegen, dass der Bund im Krisenfall rettend einspringt. Im Gegenteil: Sie sehen das mit Verweis aufs Ausland sogar als seine Pflicht, wie in Gesprächen mit verschiedenen Exponenten klar wird. Axpo, Alpiq und BKW, welche gemäss der Vernehmlassungsvorlage als einzige drei Firmen dem Schutzschirm unterstellt würden, wollen sich aber nicht prophylaktisch in Staates Arme werfen - und sicher nicht werfen lassen. Wenn es zum Notfall käme, sei es noch früh genug für solche Übungen.

Unwille der Kantone - wie das Beispiel aus Bern zeigt

Und dass dann der Bund das Problem wird lösen müssen, ist allen klar. Auf die Kantone, die einen Grossteil des Aktionariats der drei grossen Stromkonzerne stellen, ist jedenfalls kein Verlass. Erstens wären sie wohl kaum fähig wären innert 24 Stunden Milliardensummen zu sprechen. Und vor allem sehen sie sich zweitens nicht in der Pflicht, wie das Beispiel des Kantons Bern zeigt, welcher rund 52 Prozent und damit die Mehrheit an der BKW hält.

In einem vertraulichen Schreiben vom 30. März 2022 an Finanzminister Ueli Maurer und Energieministerin Simonetta Sommaruga, das CH Media vorliegt, hält der bernische Regierungsrat fest, dass Aktiengesellschaften wie die BKW Kapitalgesellschaften seien und vom Prinzip beherrscht würden, dass für Aktionäre wie den Kanton Bern über die Leistung der Einlage hinaus auch statutarisch keine weiteren Pflichten bestünden oder eingeführt werden könnten. «Demnach haftet der Kanton Bern als Aktionär nur bis zum Betrag seiner Beteiligung an der BKW, das heisst es gibt keine Staatsgarantie des Kantons Bern für die BKW.»

Der Verwaltungsratspraesident von Bernexpo, Peter Staehli, Bundesrat Alain Berset, die Berner Regierungspraesidentin Beatrice Simon, der Berner Stadtpraesident Alec von Graffenried und Bernexpo CEO To ...
Bea eröffnen ja, BKW retten nein: Die bernische Regierungsratspräsident Beatrice Simon bei der Eröffnung der Berner Messe - unter anderem mit Bundesrat Alain Berset und Stadtpräsident Alec von Graffenried.Bild: keystone

Abschieben an den Bund

Und die bernische Regierung geht sogar noch einen Schritt weiter: Sie schiebt explizit die Rettungspflicht dem Bund zu. «Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes hat der Bund 2008 die Hauptrolle zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit übernommen, sodass aus versorgungspolitischer Sicht allfällige Massnahmen auf Bundesebene ergriffen werden müssten.» Regierungsratspräsidentin Beatrice Simon schliesst das Schreiben mit einer klaren Ansage:

«In dem Sinn weisen wir Sie abschliessend darauf hin, dass der Kanton Bern selber keine Massnahmen zur Stabilisierung der BKW vorsehen wird.»

Freilich, die Haltung der bernischen Regierung ist nicht unumstritten. So hält etwa Rechtsprofessor Markus Müller in einem Gutachten zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des bernischen Kantonsparlaments fest, dass das Energiewesen traditionell zu den kantonalen Zuständigkeiten gehöre. Der Ausbau der Bundeszuständigkeiten habe zwar die «kantonalen Spielräume eingeengt, aber nicht aufgehoben».

Dennoch: Der Brief aus Bern zeigt, dass die in jüngster Zeit zunehmend vernommenen Appelle aus der nationalen Politik an die Aktionäre, also an die Kantone und Gemeinden, wohl unerhört verhallen.

Liquiditätsfrage - nicht eine Frage der Profitabilität

Die Ironie der Geschichte: Der Anstoss zum Aufspannen des jetzt ungeliebten Rettungsschirms kam aus der Stromkonzernwelt selbst, hatte sich doch Alpiq kurz vor Weihnachten an die Behörden gewandt mit einer Bitte um eine temporäre Liquiditätsspritze in Milliardenhöhe. Das Gesuch wurde zwar mittlerweile wieder zurückgezogen, die ad hoc eingesetzte Taskforce war aber nicht mehr zu stoppen - trotz Beteuerung aus der Branche, dass die Unternehmen gemeinsam Notfallszenarien durchrechnen würden und dass sie alle ihre Liquiditätspolster massiv aufgestockt hätten.

Denn dort liegt derzeit das Hauptproblem: Wegen den enormen Preisverwerfungen an den Energiemärkten benötigen die Unternehmen massiv mehr Cash. Denn sie müssen für ihre oft lang im Voraus abgeschlossenen Verkaufsverträge bei der Börse Sicherheiten zu Marktpreisen hinterlegen, die sie nach Erfüllen des Vertrags wieder zurückerhalten. Die Folge: Verdoppelt sich der Strompreis innert Tagen, muss auch das Liquiditätspolster bei der Börse verdoppelt werden. Alpiq und die anderen Schweizer Stromunternehmen leiden derzeit also nicht an Rentabilitäts-, sondern Liquiditätsproblemen. Und sollte sich die Situation an den Energiemärkten in Zukunft etwas beruhigen, dann werden sie gar von den höheren Preisen profitieren. (aargauerzeitung.ch)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hirngespinst
04.05.2022 17:02registriert August 2019
Ich werde zwangsläufig misstrauisch, wenn Konzerne Geld ablehnen... 🤨
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