Schweiz
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Verwirrung um Ausschaffungs-Bilanz – der Bund bringt am Mittwoch neue Zahlen

ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG UEBER DIE VOLKSINITIATIVE „ZUR DURCHSETZUNG DER AUSSCHAFFUNG KRIMINELLER AUSLAENDER (DURCHSETZUNGSINITIATIVE)“ AM SONNTAG, 28. FEBRUAR 2016, STELLEN WIR IHNEN FOLGE ...
Blick in den Innenhof des Ausschaffungsgefängnisses in Kloten. Bild: KEYSTONE

Verwirrung um Ausschaffungs-Bilanz – der Bund bringt am Mittwoch neue Zahlen

05.06.2018, 22:1105.06.2018, 22:14
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Am Montag publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) zum ersten Mal Zahlen zur Ausschaffungsinitiative. Demnach wurde im Jahr 2017 in 651 der möglichen 1210 Fälle ein Landesverweis ausgesprochen. Dies entspricht einer Quote von 54 Prozent.

Gemäss den BFS-Zahlen wäre also nur jeder zweite verurteilte Ausländer, der gemäss Ausschaffungsinitiative die Schweiz verlassen sollte, mit einem Landesverweis belegt worden. Die Härtefallklausel wäre demnach bei fast jedem zweiten Fall angewendet worden.

Doch die Zahlen des Bundes wurden von den Staatsanwaltschaften der Kantone stark angezweifelt. Dort kam man auf viel tiefere Fallzahlen. 

Wie sich nun herausgestellt hat, geben die vom BFS veröffentlichten Zahlen ein verzerrtes Bild wieder. In der Realität dürfte die Härtefallklausel viel weniger angewendet worden sein, als es die Zahlen vom BFS nahegelegt hatten.

Das BFS ragiert

Nun will das BFS am Mittwoch neue Zahlen veröffentlichen. Dieses Mal ohne den Straftatbestand des einfachen Betrugs. Denn Betrug gilt nicht in jedem Fall als Katalogtat, die einen obligatorischen Landesverweis nach sich zieht. 

Die Korrektur des BFS wird die Schweizer Justiz deutlich weniger lasch aussehen lassen, als es noch bei der ersten Veröffentlichung der Zahlen den Eindruck erweckte. Bei den einfachen Betrugsdelikten kam es laut Statistik nur in 7 von 282 Fällen zu Ausschaffungen. Ohne diese Fälle steigt die Quote der Ausschaffungen auf gegen 70 Prozent. 

Das BFS wird für ihr Vorgehen von diversen Seiten kritisiert. «In einem politisch so sensiblen Bereich erwarte ich mehr Sorgfalt», sagt etwa FDP-Ständerat Andrea Caroni in der Aargauer Zeitung. (cma)

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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PenPen
05.06.2018 23:08registriert März 2016
Es fragt sich was schlimmer ist, die Statistik vor oder nach Veröffentlichung zu beschönigen.
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dorfne
06.06.2018 09:06registriert Februar 2017
Dieser Missstand ist vergleichbar mit dem Skandal in Deutschland. Das Volk hat die Ausschaffungsinitiative angenommen, das Gesetz wurde verschärft und jetzt wird es von den Staatsanwaltschaften umgangen. Aus Personalmangel? Dann stellt mehr Staatsanwälte ein! Kommt billiger als jährl. Hunderte von kriminellen Ausländern durchzufüttern, die nichts mehr bei uns verloren haben.
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Shabina
06.06.2018 10:23registriert Oktober 2015
Es ist schon krass, obwohl ein Straftäter einen anderen Menschen tötet, schwer verletzt, an Leib und Leben gefährdet, vergewaltigt (schwere Sexualstraftat begeht) oder ein "schweres Verbrechen gegen das Vermögen" (zB. Raub) begeht, darf er in 30% aller Fälle (ausnahmsweise) einen Härtefall geltend machen!
Man kann es einem solchen Straftäter also nicht zumuten, das Gastland zu verlassen?

Ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer einer solchen Straftat!
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