Schweiz
Gesellschaft & Politik

Sonntagszeitungen: Klimastreik-Verbot und die Masern-Hochburgen

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Das steht heute in den Sonntagszeitungen. bild: watson

Klimastreik-Verbot und die Masern-Hochburgen – das schreiben die Sonntagszeitungen

05.05.2019, 06:41
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Einspruch der Kantone gegen 5G ist rechtswidrig

Kantonale Moratorien gegen das Mobilfunknetz der nächsten Generation (5G) sind nach Auffassung des Bundes rechtswidrig. Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung habe der Bund «umfassende Rechtsetzungskompetenz», teilte eine Sprecherin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) der «SonntagsZeitung» mit. Es bleibe deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. «Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig.»

Kantone und Gemeinden können den Bau einzelner Antennen durch eigene bau- und planungsrechtliche Vorschriften nur eingeschränkt verhindern, etwa unter dem Gesichtspunkt des Ortsbildschutzes, wie Andreas Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg, der Zeitung erklärte. Bisherige Entscheide des Bundesgerichtes zeigen dem Bericht zufolge, dass Kantone und Gemeinden keine flächendeckenden Moratorien verhängen können.

Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Auch Gemeinden setzten sich gegen 5G-Antennen zur Wehr. Der Bund verkaufte 5G-Konzessionen an Mobilfunkanbieter für total 380 Millionen Franken. Swisscom will laut eigenen Angaben vorerst auf Klagen verzichten.

Frauenrekord bei Ständeratswahlen

Bei den Ständeratswahlen zeichnet sich ein Frauen-Rekord ab: Nach aktuellem Stand werden 36 Frauen im Herbst für das Stöckli kandidieren, wie die «NZZ am Sonntag» zählte. So viele Politikerinnen hätten sich noch nie für die kleine Kammer zur Verfügung gestellt. Damit würden die Chancen steigen, dass der historisch tiefe Frauenanteil im Ständerat in der nächsten Legislatur wieder ansteige. Derzeit sind sechs von 46 Sitzen im Ständerat von Frauen besetzt, also gerade mal 13 Prozent.

Der Frauenanteil im Ständerat ist seit 2003 wieder rückläufig. Damals lag er bei einem Allzeithoch von 23.9 Prozent. Zu den aussichtsreichen neuen Anwärterinnen zählt unter anderem die Urner CVP-Regierungsrätin Heidi Z'graggen, die im Dezember für den Bundesrat kandidiert hatte. Der Berner Politologe Werner Seitz führt den Anstieg der Frauenkandidaturen darauf zurück, dass die Untervertretung der Frauen in der Politik derzeit öffentlich thematisiert werde - zum ersten Mal seit langem.

Die CVP Bundesratskandidatin Heidi Z’graggen anlaesslich der CVP Delegiertenversammlung vom Samstag, 20. Oktober 2018 in der Messe Luzern. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
Heidi Z'graggenBild: KEYSTONE

Sowohl im Tessin, in Basel-Land wie in Luzern und in Zürich wurden die Parlamente bei den letzten Wahlen weiblicher. Profitiert hätten die Frauen dem Bericht zufolge vom Gender-Effekt, aber auch von der grünen Welle, die das Land erfasst habe. Bis anhin hätten vor allem Mitte-Links-Parteien Frauen für den Ständerat aufgestellt.

Wegweisendes Urteil: Gericht wertet Uber-Fahrer als Angestellten

Ein möglicherweise wegweisendes Urteil in der Schweiz: Ein ehemaliger Uber-Fahrer hat vor dem Lausanner Arbeitsgericht am Donnerstag einen Prozess gegen den Fahrdienstvermittler Uberpop gewonnen und gilt damit als Angestellter des Weltkonzerns. Das berichten die «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche».

Für das Gericht ist die Verbindung zwischen Uber und seinen Fahrern vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Eine niederländische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens muss dem Waadtländer Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung sowie für den Urlaub zahlen, auf den er Anspruch gehabt hätte.

«Dieser Fall ist sehr wichtig», sagte der Anwalt des Fahrers den Zeitungen, denn «das Urteil kann viele Menschen dazu motivieren, dasselbe zu verlangen». Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Unternehmen für die Fahrer Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Krankheitstage und Urlaub bezahlen. Derzeit ist das nicht der Fall. Uber kann beim Kantonsgericht und dann beim Bundesgericht Berufung einlegen. Uber sah die Lenker bislang als Selbständigerwerbende an.

Masernhochburg liegt in der Innerschweiz

Das Luzerner Entlebuch, der Kanton Appenzell Innerrhoden und das solothurnische Dorneck sind die Masern-Hochburgen der Schweiz. Das zeigen von der «SonntagsZeitung» publizierte Daten des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die bislang unter Verschluss waren. Die Daten erlauben Analysen der Masernfälle auf Ebene der Bezirke und Wahlkreise sowie auf Ebene der Gemeinden - enthalten sind mehr als 8000 Fälle seit dem Jahr 1988.

Der Masern-Atlas zeigt auch auf, wo die Impfgegner zu Hause sind. Wenn sich die Leute nicht impfen lassen, steigt laut Experten die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich mit dem Virus infizieren. In der Schweiz sind die Masernfälle seit Anfang Jahr stark gestiegen. 2019 wurden bislang mit 160 Masern-Erkrankungen bereits dreimal so viele Fälle erfasst wie im Vorjahr mit 54 Erkrankungen.

Bereits sind zwei Männer an den Folgen der Masern gestorben. Gemäss aktuellen Zahlen sind von den zweijährigen Kindern schweizweit 89 Prozent mit den zwei nötigen Dosen gegen Masern geimpft. Zu wenig, wie das BAG erklärt. Die Eliminierung könne nur erreicht werden, «wenn mindestens 95 Prozent der Kinder sowie alle nach 1963 geborenen Erwachsenen mit zwei Dosen geimpft werden».

Basler Flughafen wäre von Flugticketabgabe nicht betroffen

Für die von vielen Umweltpolitikern geforderte Idee einer CO2-Abgabe auf Flugtickets gibt es in der Schweiz einen erheblichen Stolperstein. Die Schweiz könnte die Abgabe lediglich an den inländischen Flughäfen erheben, der Flughafen Basel bliebe ausgenommen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Der Euroairport liegt auf französischem Territorium.

«Die Schweiz kann eine Flugticket-Abgabe erheben, einfach nicht ab Basel», erklärte Urs Ziegler, Sektionschef Umwelt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), der Zeitung. Das Bundesamtes für Umwelt war im Herbst in einem Bericht zuhanden der Umweltkommission des Nationalrates zum Schluss gekommen, mit rund 18 Franken für einen Kurzstreckenflug und 200 Franken für einen Langstreckenflug seien die externen Klimakosten abgegolten. Auch habe der Bundesrat die Befugnis eine entsprechende Lenkungsabgabe einzuführen.

Stadt Bern verbietet Klimademo

Eine geplante Klimaschutz-Demo auf dem Berner Bundesplatz kann nicht wie geplant zwei Wochen vor den eidgenössischen Wahlen stattfinden. Die Stadt Bern hat laut dem «SonntagsBlick» die für den 5. Oktober geplante Kundgebung mit SPlern, Grünen und Grünliberalen unter den Veranstaltern überraschend verboten.

Klimastreik Bern.
Klimastreikende in Bern.

Zuvor hatte Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) den Organisatoren bereits eine Bewilligung in Aussicht gestellt. Eine neue Lageeinschätzung habe ergeben, dass mit deutlich mehr Teilnehmern zu rechnen sei als ursprünglich angekündigt. Grosskundgebungen seien in Bern vor den Wahlen verboten.

Die Zeitung behauptet, der Demo ablehnend gegenüberstehende SVP-Kreise hätten den Sicherheitsdirektor unter Zugzwang gesetzt. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) sowie drei weitere rechte Gruppen meldeten ebenfalls für Oktober gleich vier Demos gegen ein Rahmenabkommen mit der EU auf dem Bundesplatz an. Bern verbot nun nicht nur die SVP-Kundgebungen sondern auch die Klimaschutz-Demo. Diese soll nun Ende September auf dem Bundesplatz stattfinden.

Verfahren gegen Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli

Die Berner Staatsanwaltschaft will ein Verfahren gegen die Schweizer Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli wegen angeblicher Verleumdung und übler Nachrede gegenüber dem Bieler Hassprediger Abu Ramadan einstellen. Wie der «SonntagsBlick» berichtet, teilte die Berner Justiz den beiden Parteien in einem Schreiben mit, dass sie in Aussicht stelle, das Verfahren gegen die 61-jährige Tunesierin einzustellen.

Die Ermittlungen gegen Keller-Messahli laufen seit über einem Jahr. Auslöser war eine Anzeige Ramadans nach einem Artikel im «Bieler Tagblatt», worin Keller-Messahli schwere Vorwürfe gegen den umstrittenen Prediger erhoben hatte. Sie bezichtigte ihn, Gott in einer Predigt um Schutz für Al-Kaida- und IS-Kämpfer in Libyen zu bitten. Ramadan bestreitet dies. In dem Gebet habe der Angeschuldigte weder den IS noch Al Kaida erwähnt, schrieb der «SonntagsBlick» im Oktober 2017, der das Gesprochene hatte übersetzen lassen. Der Imam aus Libyen prüfe derzeit, ob und wie gegen die Verfahrenseinstellung vorgegangen werden könne.

(sar/sda)

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7 Kommentare
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Gummibär
05.05.2019 07:59registriert Dezember 2016
Man kann niemanden zwingen sich impfen zu lassen.
Es muss aber, ähnlich wie bei der Maul-und Klauenseuche,
die Möglichkeit bestehen, identifizierte Seuchenherde unter Quarantäne zu stellen.
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