Das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist unter Dach. Der Ständerat hat dem Abkommen am Donnerstag als Zweitrat zugestimmt. Kontrovers debattiert wurden bis zuletzt noch Fragen zu den Menschenrechten, zur Vereinbarkeit mit der Zuwanderungsinitiative und zu einer allfälligen Volksabstimmung. Die Streitpunkte führten zu vielen Enthaltungen. Der Ständerat stimmte dem Geschäft schliesslich mit 25 zu 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Das Freihandelsabkommen ist damit beschlossene Sache.
Eine links-grüne Minderheit hatte erfolglos Nachverhandlungen verlangt. Die Minderheit forderte Anpassungen in zwei Bereichen. Erstens sollten zwingende Menschenrechtsbestimmungen und arbeitsrechtliche Regelungen in das Abkommen aufgenommen werden. Um dem Bundesrat die Verhandlungen in diesem Punkt zu erleichtern, sollte er den Chinesen dafür im Bereich Finanzdienstleistungen entgegenkommen. Als zweite Anpassung sollte es chinesischen Banken erleichtert werden, eine Niederlassung in der Schweiz zu gründen. Hier könnte man der Gegenseite einen Vorteil anbieten und so auf ein Entgegenkommen bei den Menschenrechten hoffen, sagte Minderheitssprecher Luc Recordon (Grüne/VD). Unterstützung erhielt er von Markus Stadler (GLP/UR). Der Bundesrat setze auf «Geschäfte statt Menschenrechte» statt auf «Geschäfte machen und Menschenrechte beachten». Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bezeichnete es hingegen als «illusorisch, dass wir mit Nachverhandlungen weiterkommen könnten».
Die Mehrheit sprach sich mit 24 zu 6 Stimmen bei 10 Enthaltungen gegen Nachverhandlungen aus. Im Abkommen werde auf menschenrechtsrelevante Dokumente verwiesen, unter anderem auf die UNO-Charta, sagten mehrere Redner. Parallel zum Freihandelsabkommen sei ein rechtsverbindliches Zusatzabkommen zu den Arbeitsrechten abgeschlossen worden. Zu den Umweltstandards gebe es ein spezielles Kapitel im Freihandelsabkommen. «Was die Nachhaltigkeit betrifft, ist das Verhandlungsergebnis angesichts der Ausgangslage eher über den Erwartungen», sagte Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Die Schweiz werde auch nicht verpflichtet, Produkte aus Gefangenenarbeit zuzulassen, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Dies werde manchmal fälschlicherweise behauptet. Im Gegenteil, die Schweiz könne mit dem Abkommen in diesem Zusammenhang neu Massnahmen ergreifen.
Das über 1100 Seiten starke Abkommen umfasst den Waren- und Dienstleistungshandel und soll Schweizer Firmen Wettbewerbsvorteile bringen. Dazu werden beispielsweise Zölle auf Industriegütern und landwirtschaftlichen Produkten schrittweise abgebaut. Der Schutz von geistigem Eigentum wird verstärkt und der Rechtsschutz verbessert. Gutzwiller betonte die Wichtigkeit des Abkommens für die Schweiz. «China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste Abnehmer weltweit, nach der EU und den USA.» 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,8 Milliarden Franken nach China (3,7 Prozent aller Ausfuhren der Schweiz), die Importe aus China beliefen sich auf 10,3 Milliarden Franken (5,5 Prozent aller Einfuhren). (sda)