Schweiz
Gesellschaft & Politik

Meinungsfreiheit oder nicht: Wie beleidigend darf ein Rap-Song sein?

Auftritt der Chaostruppe Mitglieder des Kollektivs werden demnächst vom Bundesgericht beurteilt.
Auftritt der Chaostruppe Mitglieder des Kollektivs werden demnächst vom Bundesgericht beurteilt.bild: ch media

Wie beleidigend darf ein Rap-Song sein?

Wie beleidigend darf ein Rap-Song sein, damit er noch von der Meinungsfreiheit geschützt ist? Die Antwort der Richter fällt anders aus als noch vor wenigen Jahren.
29.07.2019, 09:3129.07.2019, 10:08
Andreas Maurer / ch media
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Rapper Ensy war mal ein Hoffnungsträger der Schweizer Hip-Hop-Szene. Mit zwei Kollegen erreichte er 2013 Platz 4 der Charts. Mittlerweile ist seine Musikkarriere Geschichte. Doch seine Songtexte stossen noch immer auf Interesse, allerdings in einer ganz anderen Szene – in der Justiz. Es geht um eine Grundrechtsfrage: Wo endet die künstlerische Freiheit?

Ensy war der erste Rapper des Landes, der es dank expliziter Wortwahl zu einem Strafprozess schaffte. Das Spiel mit der Provokation war sein Marketinginstrument. So generierte er Schlagzeilen und baute sich ein Image als Gangsta-Rapper auf. In diesem Genre geht es darum, sich als Kriminellen zu inszenieren und krasser als die anderen zu sein. Krasser bedeutet auch: beleidigender.

Ensar «Ensy» Abazi, Jahrgang 1989, kam als Sechsjähriger im Familiennachzug von Mazedonien in die Schweiz, nach Pratteln BL. Als muslimischer Migrant fühlte er sich beleidigt von der SVP. Also beleidigte er SVP-Exponenten.

Ensy lud 2015 den Song «Scheiss uf euch» auf die Videoplattform Youtube. Darin fantasiert er über Gewalttaten gegen die SVP-Politiker Lukas Reimann, Roger Köppel und Christoph Mörgeli. Er stellte sich vor, wie er bewaffnet nach St. Gallen zu Reimann fahren würde, und dichtete: «Ich bi schadefroh, wenn dich öpper abeschloht.» Und falls er mal den Köppel treffe, wolle er wissen, wie es töne, wenn ein Knöchel breche. Zudem hoffe er, dass Mörgeli vergiftet werde.

Diese Songzeilen führten zu Strafprozessen
«Wär het gseit, SVP het ke Sex- Appeal, mis Motto: Natalie Rickli isch guet fürnes Fickli.»
Rapper Tilt und 200BPM

«Ich fahr bewaffnet nach St. Galle und dr Reimann isch in Atemnot. (…) Ich bi schadefroh, wenn dich öpper abeschloht.» Rapper Ensy

«Ich sägs öffentlich: Falls ich mal de Köppel triff, wott ich wüsse, wies tönt, wenn e Knöchel bricht.» Rapper Ensy

«Während ich am hoffe bi, dass Mörgeli vergiftet wird.»Rapper Ensy

Das Ende der Meinungsfreiheit?

Das Basler Strafgericht verurteilte Ensy 2016 wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt. Das Urteil löste mediale Aufregung aus. Vom Ende der Meinungsfreiheit war die Rede. 2018 dann die Kehrtwende: Die zweite Instanz, das Basler Appellationsgericht, sprach ihn frei. Sein Verteidiger feierte das Urteil als Bekenntnis zur künstlerischen Freiheit.

Das mediale Echo war mittlerweile allerdings gering, da Ensy als Figur nicht mehr interessant war. Dieses Jahr hat das Gericht nun sein schriftliches Urteil publiziert, das in der öffentlichen Debatte bisher gar kein Thema war. Dabei machen sich die Richter darin grundsätzliche Gedanken, die für künftige Fälle wegweisend sein könnten.

Eine richterliche Warnung an die Rap-Szene

Das Interessante am Urteil zum Fall Ensy ist, dass die Richter darin einen Sinneswandel beschreiben. Heute würden sie einen Rapper wegen desselben Songs verurteilen, wie sie feststellen. Ensy kommt mit einem Freispruch davon, weil er von einem Anfängerbonus profitiert. Denn erst in der Zwischenzeit sei ein allgemeines Bewusstsein für derartige Grenzüberschreitungen entstanden.

Es ist ein spezielles Gerichtsurteil. Es zitiert vulgäre Verse auf Mundart und die wichtigsten Gangsta-Rapper des Nachbarlands, da diese zu einem Umdenken geführt hätten.

Als der Rapper seinen «Scheiss»-Song 2015 auf Youtube lud, fand gemäss dem Gericht in der Schweiz noch keine Debatte über die Grenzen von Rap-Songs statt. Inzwischen sei das Thema aber via Deutschland hier angekommen.

2018 löste die Verleihung des wichtigsten deutschen Musikpreises Echo an das Duo Kollegah und Farid Bang einen Skandal aus. Die Rapper standen wegen einer Textzeile über Holocaust-Opfer in der Kritik. Um zu betonen, wie gut man ihre Muskeln sehe, rappten sie: «Mein Körper ist definierter als von Auschwitzinsassen».

Der Skandal führte dazu, dass der Echo-Preis abgeschafft wurde. Doch strafrechtliche Folgen hatte der Song nicht. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen die Rapper ein. Die Begründung: Der Vergleich sei «geschmacklos», im Gangsta-Rap aber üblich. Das Basler Gericht erwähnt zudem den deutschen Rapper Bushido, der Politiker beleidigt hatte, aber ebenfalls straffrei blieb.

Obwohl keines der deutschen Negativ-Vorbilder verurteilt wurde, könnten die Fälle für die Schweizer Justiz Folgen haben. Würde ein Rapper heute einen vergleichbaren Song ins Internet stellen, könnte er nicht mehr argumentieren, dessen Wirkung sei ihm nicht bewusst gewesen, schreibt das Gericht.

In Deutschland ist Rap ein Millionengeschäft. In der Schweiz fristet er ein Nischendasein. Als erster politisch provokativer Rapper positionierte sich der Waadtländer Stress mit seinem Song «Fuck Blocher», den er 2005 mit Bligg und Greis aufgenommen hatte. Was damals als Grenzüberschreitung wahrgenommen wurde, gilt mittlerweile als harmlos. Die Provokation bestand einzig aus dem Titel, im Songtext kam der Kraftausdruck nicht einmal vor. Inzwischen ist es ruhig um Stress geworden, er macht keinen Stress mehr.

Während in Deutschland Gangsta-Rapper die Spitze der Charts erobern und mit Beleidigungen für Furore sorgen, konnte sich die Szene in der Schweiz bisher nicht etablieren. Die Justiz scheint hierzulande aber gewillt zu sein, härter durchzugreifen.

Bundesgericht urteilt über Ricklis Rapper

Den künftigen Kurs wird das Bundesgericht demnächst vorgeben. Es hat den Fall von Berner Rappern zu beurteilen, die 2014 den Song «Natalie Rikkli» ins Internet stellten. Sie beschimpften die SVP-Politikerin Natalie Rickli auf eine derart derbe Weise, dass es unangebracht erscheint, alle kritischen Passagen in der Zeitung zu zitieren. Der Rap ist in einer geschmacklosen gewaltpornografischen Sprache geschrieben, welche die dümmsten Sexismus-Klischees erfüllt. So sei Rickli gut für ein «Fickli», und sie habe ihre Karriere sexuellen Gefälligkeiten gegenüber Parteifreunden zu verdanken, heisst es unter anderem. Das Berner Obergericht verurteilte die fünf Rapper wegen Beschimpfung und übler Nachrede, sprach sie aber vom Vorwurf der sexuellen Belästigung frei.

Die Generalstaatsanwaltschaft zog das Urteil ans Bundesgericht weiter, weil sie auf einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung besteht. Umstritten ist nicht, ob die Aussagen inhaltlich eine sexuelle Belästigung darstellen. Umstritten ist, ob die Umstände dafür gegeben sind. Die Voraussetzung für eine sexuelle Belästigung ist grundsätzlich, dass Täter und Opfer am gleichen Ort anwesend sind.

Das Bundesgericht hat nun zu entscheiden, was Anwesenheit im Zeitalter des Internets bedeutet. Wenn die Rapper ihren Song auf Ricklis persönlicher Social-Media-Site gepostet hätten, wäre eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung wahrscheinlich. Denn in diesem Fall hätte eine direkte Interaktion stattgefunden.

Die Frage ist nun, was es bedeutet, wenn man einen Rap-Song einfach so ins Internet stellt, ohne das Opfer direkt zu adressieren. Das Obergericht argumentiert, dass genau für solche Handlungen die Kategorie der Ehrverletzungen vorgesehen ist. Rickli hätte die Möglichkeit gehabt, sich den

Song nicht anzuhören. Deshalb schreibt das Obergericht, Rickli sei «durch den Text zwar beleidigt und in ihrer Würde verletzt» worden, «ihre sexuelle Integrität und die Selbstbestimmung» seien jedoch «unbeeinträchtigt» geblieben.

Das Urteil zeigt, dass die Justiz im Fall Rickli schon einen Schritt weiter ist als im Fall Ensy. Dass die Rapper die Grenzen der künstlerischen Freiheit überschritten haben, gestehen sie indirekt sogar selber ein. Den Schuldspruch wegen Beschimpfung haben sie nämlich akzeptiert. Jetzt geht es darum zu entscheiden, wie hart ein illegaler Rap bestraft werden soll.

Die Rapper aus Bern und Pratteln stammen aus unterschiedlichen Milieus. Ensy verkehrt in einer radikalen Moschee. Er steht unter Beobachtung des Nachrichtendienstes des Bundes, der eine Kopie des Urteils erhält.

Strafprozess führt zu einem Umdenken in linker Szene

Die Berner Rapper hingegen gehören der linksradikalen Szene um die Reitschule an. In diesem Umfeld hat der Strafprozess bereits etwas bewirkt.

Weil drei der fünf Angeklagten zum bekannten Rap-Kollektiv Chaostruppe gehören, sah sich dieses zu einer Stellungnahme genötigt. Die Rapper jammerten, es sei «absurd», dass sie nun als Sexisten angeprangert würden, da sie sich bekanntlich gegen jede Form von Diskriminierung positionieren würden.

Darauf mussten sich die Rapper Kritik aus der eigenen Szene anhören. Ein anderes linksradikales Kollektiv schrieb darauf, die «Chaostruppe» solle nicht mehr für Auftritte engagiert werden. Denn: «Sexismus bleibt Sexismus, egal von wem!»

Ensys Fans hatten anders reagiert: Sie deckten die SVP-Politiker mit Gewaltandrohungen ein. (aargauerzeitung.ch)

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61 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pinkerton
29.07.2019 10:46registriert Februar 2019
Das Schöne an der Meinungsäusserungsfreiheit ist doch, dass bei solchen Songtexten auch der Hinterletzte merkt, dass dieser armselige Rapper nicht besonders hell auf der Platte ist.
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Dickes Brötchen
29.07.2019 11:08registriert März 2016
"Rapper" Ensy war mal "Hoffnungsträger der Schweizer Hiphop-Szene..."

Soll ich lachen oder weinen ab diesem Satz?
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Gipfeligeist
29.07.2019 10:25registriert Januar 2016
Ein guter Rapper hat es nicht nötig, namentlich auf die Personen einzugehen. Ich finde es problematisch sobald mit "ich hoffe dass Mörgeli vergiftet wird" eine Gewalttat gegen eine Person angedroht wird.
Ansonsten finde ich, dass in Raptexten jede Kunst erlaubt ist. Ein "ich fcke deine Mutter" ist so gesehen ein Stilmittel und unterscheidet sich von Drohungen
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