Nach dem Bundesgerichtsurteil schuldete der Ex-Novartis-Chef Daniel Vasella den Jungsozialisten Gerichtskosten und Parteienentschädigungen in der Höhe von 22'640 Franken. Vergangene Woche wurde bekannt, dass Vasella die Zahlungsfrist nicht einhielt. «Wir boten Herrn Daniel Vasella eine Ratenzahlung an», so Juso-Zentralsekretär Dario Schai. Fünf Tage nach der Ablauf der zweiten Zahlungsfrist hat Vasella nun doch bezahlt, wie die Jungpartei auf Twitter bekannt gab.
5 Tage nach Ablauf der zweiten Zahlungsfrist hat es doch noch geklappt: Abzocker-Vasella hat unsere Gerichts- und Anwaltskosten beglichen!
— JUSO Schweiz (@JusoSchweiz) 5. Juni 2014
Das Bundesgericht schätzte Mitte April eine Fotomontage mit Daniel Vasellas Kopf auf einem nackten Männerkörper in verkniffener Pose als gerade noch tolerierbare Satire ein. Es gab damit den Juso Recht, die das Bild für die Kampagne der 1:12-Initiative verwendet hatten.
Vasella reichte deswegen im März 2011 Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Während das Bezirksgericht Baden AG dem ehemaligen Novartis-CEO Recht gab, hob das Aargauer Obergericht auf Berufung der Juso Schweiz und dem heutige Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth das Urteil der Vorinstanz auf. Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Obergerichts. (pma/sda)