Schweiz
Gesellschaft & Politik

Referenzzinssatz: Mit diesem Text kann man die Miete senken

Bern - 02.03.2015 - Der Referenzzinssatz ist auf einem Rekordtiefststand, was Immobilienbesitzer und Vermieter freut. Mieter hingegen profitieren nicht davon, da sie die tieferen Mieten selber einford ...
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt auf 1,25 Prozent. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen am Montagmorgen mit. Bild: k23video://10990837/a65e038c5b1bbc8c96310b6288caffba

Die Chancen stehen gut, dass du jetzt mit nur einem Satz deine Miete reduzieren kannst ☝️

Mit der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes haben Mieter nun ein Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Das müssen Mieter nun dafür tun.
02.03.2020, 09:5402.03.2020, 13:04
Mehr «Schweiz»

Was ist der Referenzzinssatz?

Mit dem hypothekarischen Referenzzinssatz wird die Änderungen des Hypothekarzinsniveaus auf die Mieten übertragen. Der Referenzzinssatz bildet quasi die Kosten ab, die dem Hauseigentümer zur Finanzierung einer Liegenschaft entstehen. Massgebend ist der Referenzzinssatz für die Mieten der meisten Mietwohnungen. Davon ausgeschlossen sind einzig gewisse über eine staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften sowie Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen.

Bei wem sinken jetzt die Mieten?

Anspruch auf eine Mietzinssenkung hat daher eine Mehrzahl der Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Im Zweifelsfall dürfte ein Blick in den Mietvertrag Klarheit darüber schaffen, ob der Referenzzinssatz zu Anwendung kommt oder nicht.

Eine Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte, wie sie am Montag nun bekannt gegeben wurde, entspricht jeweils einer Senkung des Mietzinses um rund 2,9 Prozent. Jedoch ist auch möglich, dass nicht die volle Mietzinsreduktion gewährt wird. Die Vermieter haben nämlich die Möglichkeit, Mietzinssenkungen aufgrund des Hypothekarzinses mit gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten der Liegenschaft zu verrechnen.

Wieviel günstiger wird meine Miete?

Bei einem Mietzins von 2500 Franken müsste die monatliche Zahlung an den Vermieter mit dem tieferen hypothekarischen Referenzzinssatz inskünftig also rund 72 Franken tiefer ausfallen. Auf ein Jahr gerechnet sind das doch 870 Franken, die der Mieter spart.

Was muss ich für eine Mietreduktion konkret tun?

Eine automatische Anpassung der Mieten aufgrund einer Zinssatzänderung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gewisse Vermieter gewähren Mietzinssenkungen von sich aus automatisch. Meist müssen Mieterinnen und Mieter bei der Verwaltung der Wohnung aber ein Gesuch für eine Mietzinssenkung stellen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, auf das Gesuch zu reagieren.

Ein Gesuch um eine Mietzinsreduktion zu stellen, ist einfach: Ein Brief an den Vermieter respektive die Verwaltung reicht, am besten eingeschrieben. Der Mieterverband stellt auf seiner Homepage dafür kostenlos einen Musterbrief zur Verfügung (www.mieterverband.ch/referenzzins). Eine Antwort auf das Begehren muss innert 30 Tagen schriftlich erfolgen. Der veränderte Mietzins tritt dann ab dem nächsten Kündigungstermin in Kraft.

Hier eine kurze Textvorlage, die in den meisten Fällen reichen wird:

Sehr geehrte Verwaltung

Ich bitte Sie aufgrund der Anpassung des Referenzzinssatzes auf 1,25 Prozent meine Miete anzupassen und mir davon eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen

Den Brief mit Namen, Adresse und Unterschrift ergänzen und eingeschrieben der Verwaltung schicken.

Was tun, wenn die Miete doch nicht günstiger wird?

Entspricht die Antwort des Vermieters nicht den Erwartungen des Mieters – sprich fällt die Senkung des Mietzinses geringer aus als 2,9 Prozent respektive ist die Verrechnung der Reduktion mit gestiegenen Betriebskosten in Augen des Mieters nicht gerechtfertigt, drängt sich ein Gang vor eine Schlichtungsbehörde auf. Wichtig ist, dass das so genannte Herabsetzungsbegehren innert 30 Tagen nach Erhalt der Antwort des Vermieters bei der Schlichtungsbehörde eingereicht wird.

Der Anspruch auf Mietzinssenkung kann übrigens auch nachträglich geltend gemacht werden – langjährige Mieter, die nie ein Gesuch gestellt haben und nie eine Mietzinsreduktion erhalten haben, können also auch vorangegangene Veränderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes geltend machen. Allerdings ist eine Rückerstattung von zu viel bezahlter Miete im Gesetz nicht vorgesehen. (ohe/sda/awp)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
18 Spiegel aus der Hölle – wer braucht sowas?
1 / 20
18 Spiegel aus der Hölle – wer braucht sowas?
Ja, bravo. Bild: Twitter
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Appartements-Häuser boomen in Zürich
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
28 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
chnobli1896
02.03.2020 10:05registriert April 2017
Nicht auf 1.25%?
561
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hans12
02.03.2020 11:05registriert September 2019
In Zürich ist das leider nicht ganz so einfach. Ersten wird man oft gleich mit Ortsüblichkeit abgespeisen. Zweitens haben die Mieter die berechtigte Angst, dass sich Reduktionsanfragen negativ auf künfitige Referenzen auswirken könnten. Und ohne Referenzen gibt es kaum eine neue Wohnung.
7020
Melden
Zum Kommentar
avatar
Bratansauce
02.03.2020 17:11registriert Juni 2018
Ich finde man müsste eingentlich eher den Vermieter in die Pflicht nehmen, um die Mietzinsreduktion zu gewähren und nicht umgekehrt.
So macht man sich als Mieter irgendwie unbeliebt.
220
Melden
Zum Kommentar
28
So wurde ein watson-User heute Morgen zwischen Oerlikon und Hardbrücke evakuiert
Am Mittwoch kam es mitten im Pendlerverkehr zu einem Fahrleitungsdefekt zwischen Zürich Hardbrücke und Oerlikon. Der Schaden war grösser, als die SBB zuerst vermuteten. Die Störung dauerte bis ca. 15 Uhr.

Aus noch ungeklärten Gründen ereignete sich zwischen Zürich Hardbrücke und Zürich Oerlikon um ca. 7.40 Uhr ein Fahrleitungsdefekt. In der Folge fiel der Strom auf einem Abschnitt aus, sechs Züge konnten nicht mehr weiterfahren, wie die SBB gegenüber watson mitteilen. Zahlreiche Passagiere sassen fest.

Zur Story