Der Waadtländer Grosse Rat will Praktiken verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Drittperson zu ändern. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch eine entsprechende Motion bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.
In mehreren Kantonen, wie zum Beispiel in Genf oder Basel, wurden bereits parlamentarische Motionen eingereicht oder an die Regierung überwiesen, um sogenannte Konversionstherapien zu untersagen. Der Text des sozialdemokratischen Abgeordneten Julien Eggenberger fordert den Staatsrat auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzuschlagen. Dafür hat die Regierung nun ein Jahr Zeit.
Die Sozialdirektorin Rebecca Ruiz (SP) begrüsste die Motion. Der Staatsrat werde mit Überzeugung an die Arbeit gehen, denn es bestehe ein echter Bedarf, diese Frage gesetzlich zu regeln, sagte sie.
Verschiedene Theorien gingen davon aus, dass Menschen mit verschiedenen affektiven und sexuellen Orientierungen oder variierenden Geschlechtsidentitäten moralisch, spirituell oder körperlich abartig und minderwertig seien und deshalb ihre Orientierung oder Identität ändern müssten, sagte Eggenberger.
Er erinnerte daran, dass ein in den Kantonen Genf und Waadt praktizierender homöopathischer Arzt 2018 angeboten hatte, «Homosexualität zu heilen». Im Jahr 2020 bot ein Psychiater in Schwyz solche «Therapien» an. Sie würden auch in religiösen Kreisen praktiziert. Der Antrag nennt als Beispiel die evangelische Lazarus-Kirche in Bussigny VD, die Kurse zur «Wiederherstellung der Identität» anbietet.
Ein Bericht des Uno-Menschenrechtsrats setzt «Konversionstherapien» mit Folter gleich und fordert ein Verbot. Der Bundesrat hatte sich seinerseits im September 2019 gegen eine gesetzliche Verankerung des Verbots von «Konversionstherapien» ausgesprochen, obwohl er diese Praktiken anprangerte.
Zwei parlamentarische Initiativen, welche die SP diesen Herbst in Bern eingereicht hatte, fordern jedoch, dass das Angebot, die Vermittlung und die Werbung für sogenannte Bekehrungsmethoden schweizweit verboten werden. (yam/sda)
Zuwiderhandlung mit mindestens 10 Jahren Haft bestraft.