Schweiz
Gesellschaft & Politik

Immer wieder Fehler im Abstimmungsbüchlei

Immer wieder Fehler im Abstimmungsbüchlein – ein Departement sticht dabei heraus

Die «Lex Netflix» ist nur das jüngste Beispiel: Sechs Mal in den vergangenen vier Jahren musste die Bundeskanzlei Fehler im Abstimmungsbüchlein eingestehen. Ein Departement sticht dabei heraus.
28.04.2022, 21:1128.04.2022, 21:12
Benjamin Rosch / ch media
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Es ist klein, rot und versorgt die Stimmbevölkerung mit dem nötigsten Rüstzeug. Das Abstimmungsbüchlein ist das Sackmesser der Schweizer Demokratie. Im Laufe der vergangenen vierzig Jahre hat sich das Erscheinungsbild der «Erläuterungen des Bundesrates» mehrfach verändert. Rot ist das Abstimmungsbüchlein seit 2004, es sollte damit so identitätsstiftend sein wie der Pass, schrieb die Bundeskanzlei damals. Zuletzt aber hat das Swissness-Image gelitten. Es sei nicht neutral genug verfasst und das Qualitätsmanagement ungenügend, monieren Kritiker.

Ein Stück weit ist es courant normal, dass politische Lager, mal links, mal rechts, die Erläuterungen des Bundesrats attackieren. Schliesslich nutzen je nach Komplexität zwischen 60 und 90 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Abstimmungsbüchlein als Bedienungsanleitung für den Urnengang, haben Umfragen ergeben. Da ist es verständlich, dass insbesondere bei umstrittenen Vorlagen beide Seiten jede Silbe auf die Goldwaage legen. Manchmal beschreiten Parteien sogar den juristischen Weg, meistens bleiben sie dabei erfolglos.

«Staatspropaganda» und «Desinformation»

In jüngerer Vergangenheit aber häufen sich die Fälle, in denen die Bundeskanzlei Fehler eingestehen muss. Aktuell ist die «Lex Netflix»: In den Erklärungen zum Filmgesetz stimmt die gedruckte Karte mit einem europäischen Vergleich nicht. Seit 2018 musste die Bundeskanzlei damit bereits zum sechsten Mal einräumen, dass Angaben im Abstimmungsbüchlein falsch oder unpräzise waren.

Als die Schweiz über die Einführung von Sozialdetektiven befand, musste der Bundesrat gleich zweimal nachbessern. Zuerst war die Zahl der Observierten zu hoch angegeben, dann waren die Kompetenzen des Nachrichtendienstes falsch dargestellt.

2021 waren die französischen und italienischen Ausgaben betreffend Pflegeinitiative falsch. Der Bundesrat hatte von geforderten verbindlichen Lohnvorgaben geschrieben – was in dieser Absolutheit nicht stimmte.

Wenige Wochen später stand die Abstimmung zu Tabakwerbeverboten an. In den Erläuterungen des Bundesrats stand, der indirekte Gegenvorschlag enthalte erstmals schweizweit gültige Werbeeinschränkungen. Dabei gab es zu jenem Zeitpunkt bereits Tabakwerbeverbote. Es war ein umstrittener Punkt der Vorlage. Ausserdem war eine Tabelle zum Stand in den Kantonen nicht auf dem neusten Stand. Eher als Lappalie zu verbuchen war dagegen eine doppelte Fussnote in der italienischen Ausgabe zum Covid-19-Gesetz.

Weil die Fehlleistungen meist erst nach Versand der Abstimmungsunterlagen bekannt werden, publiziert die Bundeskanzlei ihre Präzisierungen in solchen Fällen lediglich elektronisch. Auffällig: Sämtliche dieser Fehler geschahen in Abstimmungen, die das Departement von Alain Berset betrafen.

Der folgenschwerste Missgriff unterlief dem Bundesrat allerdings bei der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Weil der Bundesrat im Büchlein von 80’000 steuerlich benachteiligten Ehepaaren gesprochen hatte statt 454'000, sah sich die CVP um eine äusserst knapp ausgefallene Abstimmung betrogen. Das Bundesgericht gab der Mitte-Partei später recht und befand die Abstimmung für ungültig.

Das war 2018. Zu jener Zeit sparten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht mit Kritik an der politischen Volksaufklärung. In Vorstössen warfen sie dem Bundesrat wahlweise «Staatspropaganda» oder «Desinformation» vor.

Eine Arbeitsgruppe sollte für Ordnung sorgen

Die harschen Worte zeitigten eine Reaktion. In einer Antwort auf einen Vorstoss des ehemaligen SVP-Nationalrat Franz Ruppen kündigte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe an, welche sich um die Qualitätssicherung des Abstimmungsbüchleins kümmern sollte. «Auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe hatte der Bundesrat am 21.06.2019 und am 15.01.2020 beschlossen, die Darstellung der Datengrundlagen, insbesondere in den Botschaften ans Parlament, zu systematisieren und damit noch besser zu gewährleisten, dass objektive und aktuelle Entscheidgrundlagen vorliegen», schreibt die Bundeskanzlei auf Anfrage.

Seither durchlaufen Abstimmungserläuterungen eine Ämterkonsultation. «Zudem müssen für Zahlen und Daten Belege vorliegen. Schätzungen müssen als solche ausgewiesen werden, die Quelle muss genannt werden und plausibel sein.»

Umso erstaunlicher ist es, dass seit Einsetzen der Arbeitsgruppe die Fehlerquote der Bundeskanzlei zugenommen hat. Es handle sich in «fast allen Fällen um kleine Fehler oder Präzisierungen», lässt hingegen die Bundeskanzlei verlauten und bekräftigt das Bemühen, «die Abstimmungserläuterungen weiter zu verbessern».

Man kann die Pannenserie des Abstimmungsbüchleins mit professionellerer Kampagnenarbeit erklären, die jeden Fehler sofort aufspürt. Das wäre aber nicht unbedingt ein gutes Signal. Es würde den Schluss nahelegen, dass Fehler in Bundesinformationen nur bei grösstmöglicher Aufmerksamkeit ruchbar werden – und nicht schon vorher, etwa bei den Grundlagen für Debatten im Parlament. (bzbasel.ch)

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32 Kommentare
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wirkungsgrad_100
28.04.2022 22:19registriert Juni 2021
Solche Fehler dürfen einfach nicht passieren. Die Kontrollen etc. müssten besser sein. Ausser, die „Fehler“ sind nicht aus Versehen passiert, dann hätten wir ein grösseres Problem…
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TheRealDoomer
28.04.2022 22:34registriert November 2020
Was mich dabei interessieren würde - ist die Gruppe auch aus Bersets Reihen? Falls dem so wäre, müsste man ihn und sein Departement mal ernsthaft untersuchen.
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Peter Fuchs
28.04.2022 22:02registriert Juli 2021
Für mich persönlich wurde die Karte absichtlich falsch Dargestellt das ist kein Fehler, da wollte man bewusst die Stimmbürger beeinflussen. Die Schweiz wird nicht von der Politik regiert sondern von den Bundesämter.
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