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SRG wegen unfairem Preisvergleich verurteilt

Die SRG verglich die Billag-Gebühren mit den Abopreisen der Zeitungen.
Die SRG verglich die Billag-Gebühren mit den Abopreisen der Zeitungen.Bild: Screenshot YouTube
Unlautere Werbung

SRG wegen unfairem Preisvergleich verurteilt

02.11.2014, 13:0802.11.2014, 14:29
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Die SRG hat in einem Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen Tamedia eine Niederlage erlitten. Das Zürcher Handelsgericht hat die SRG angewiesen, umstrittene Passagen aus einem Videospot im Internet zu löschen. Darin werden die Preise für Radio- und Fernsehgebühren mit jenen für Zeitungsabos verglichen.

Die täglichen Kosten für Radio- und Fernsehgebühren in der Deutsch- und Westschweiz seien tiefer als jene für die tägliche Zeitungslektüre, heisst es im Video. Zur Illustration werden die Preise für ein Jahresabo des «Tages-Anzeiger» und der «SonntagsZeitung» sowie von «Le Matin» und «Le Matin Dimanche» genannt, die alle zu Tamedia gehören.

Gegen diesen Vergleich reichte das Zürcher Medienunternehmen Klage ein. Mit dem Spot «Service Public und Wirtschaftlichkeit» habe die SRG gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen, argumentierte Tamedia. Die genannten Preisangaben seien falsch, die SRG habe demnach unzulässige vergleichende Werbung betrieben.

In seinem Urteil vom 2. Oktober stützt das Handelsgericht des Kantons Zürich die Sicht des Zürcher Medienunternehmens, wie die «NZZ am Sonntag» in ihrer jüngsten Ausgabe berichtete.

Kosten nicht vergleichbar

Die Kosten der erwähnten Zeitungen seien nicht mit Radio- und Fernsehgebühren vergleichbar, heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt. Die im Spot gezogenen Preisvergleiche seien deshalb aus dem Video zu entfernen.

Die SRG muss die Gerichtskosten von 9000 Franken übernehmen. Zudem muss sie Tamedia eine Prozessentschädigung von 14'000 Franken zahlen. Falls die SRG die umstrittene Passage nicht aus dem Video entfernt, muss sie mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken rechnen.

Am Sonntag war das Video noch immer im Internet abrufbar. Die SRG selbst war nicht für eine Stellungnahme erreichbar. (pma/sda)

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