Im Prozess gegen die «Weltwoche» muss sich Vize-Chef Philipp Gut wegen übler Nachrede gegen die Geschichtsprofessoren Philipp Sarasin und Svenja Goltermann verantworten.
Für die SVP-nahe Zeitschrift ist die Ausgangslage wenig ermutigend, wie die SonntagsZeitung schreibt: Journalist Philipp Gut weigert sich, der Staatsanwaltschaft seine Quellen zu outen. Der Quellenschutz sei «unverzichtbar für einen Journalismus, der seine Rolle als kritische vierte Macht im Staat wahrnimmt», begründet Gut, der vom ehemaligen «Basler Zeitung»-Reporter Markus Prazeller verteidigt wird.
Die Staatsanwaltschaft lässt keinen Zweifel, dass sie von der Unwahrheit der «Weltwoche»-These überzeugt ist.
Gut beharrt jedoch auf seinem Standpunkt: «Die Geschichte stimmt.» Er habe bereits vor Erscheinen des ersten Artikels «ein gutes halbes Dutzend Quellen aus dem nächsten privaten und beruflichen Umfeld» Sarasins gehabt. Später hätten weitere Personen die Story bestätigt, darunter ein Mitglied der Berufungskommission.
Die Vorwürfe der Zürcher Staatsanwaltschaft an die «Weltwoche» sind happig. Mit 41 Auszügen aus «Weltwoche»-Texten begründen die Strafverfolger die Forderung, den Journalisten mit einer Geldstrafe von 31'200 Franken wegen «mehrfacher übler Nachrede» zu verurteilen.
Gut hatte in einer Artikelserie im Herbst 2014 Sarasin und Goltermann Beziehungskorruption unterstellt: Die beiden seien in einem Liebesverhältnis gestanden, während 2009 bis 2011 an der Uni Zürich das Berufungsverfahren zur Besetzung der Professur für Geschichte der Neuzeit lief.
Sarasin habe die Liaison geheim gehalten und sei nicht in den Ausstand getreten; 2012 machte schliesslich Goltermann das Rennen. Die zwei bestreiten die Anschuldigung energisch und hatten das Magazin verklagt.
Jetzt muss das Zürcher Bezirksgericht über Gut urteilen. «Meine Mandanten begrüssen die Anklage», sagt Daniel Glasl, Sarasins und Goltermanns Anwalt.