Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wies am 28. Mai eine Beschwerde eines Beschuldigten in der Seco-Affäre ab. Im Beschluss der Beschwerdekammer, aus dem die Onlineplattform Newsnet.ch am Dienstag zitierte, finden sich Informationen über den Umfang der Bestechungsvorwürfe.
Auch zu den Gegenleistungen finden sich im Gerichtsbeschluss Details: Er habe dem Seco-Ressortleiter und dessen Mitarbeitern auch einmal je einen iPad geschenkt, wird der Inhaber der IT-Firma zitiert. Den Abschluss eines grossen Projektes habe man mit einer Kutschenfahrt über den Gotthard und anschliessendem Helikopterflug gefeiert.
Das Gericht schliesst nicht aus, dass der Inhaber der IT-Firma vor seiner Verhaftung am 28. April Beweismaterial vernichtet hat. Dies, weil die Verhaftung erst rund zweieinhalb Monate nach jener des ehemaligen Seco-Ressortleiters erfolgte. Im Büro des Firmeninhabers seien die Polizeibeamten auf «zwei volle Aktenvernichter gestossen».
Die Korruptionsaffäre war Ende Januar aufgedeckt worden. Demnach soll der Seco-Ressortleiter zusammen mit Komplizen IT-Unternehmen überteuerte Aufträge in Millionenhöhe zugeschanzt haben. Im Gegenzug soll der Ressortleiter Geschenke wie etwa VIP-Tickets für Fussballspiele angenommen haben.
In der Korruptionsaffäre ermittelt neben der Bundesanwaltschaft auch die Zürcher Staatsanwaltschaft. In den Verfahren der BA befinde sich derzeit noch eine Person in Untersuchungshaft, sagte Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage. (whr/sda)