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Gesellschaft & Politik

Sexuelle Diskriminierung soll künftig strafbar sein

Hass könne sich bisher dank Lücken im Gesetz ausbreiten, sagte die GLP-Politikerin Isabelle Chevalley und sprach von Heuchelei.
Hass könne sich bisher dank Lücken im Gesetz ausbreiten, sagte die GLP-Politikerin Isabelle Chevalley und sprach von Heuchelei.bild: shutterstock 

«Homosexuelle sind gefährlich» – solche Aussagen will der Nationalrat nun strafbar machen

LGBTQ-Diskriminierung bleibt nach Schweizer Recht oft straffrei. Das will der Nationalrat jetzt ändern. 
25.09.2018, 15:3325.09.2018, 16:32
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Wer Homosexuelle als gefährlich einstuft oder ihnen den Tod wünscht, macht sich in der Schweiz nicht strafbar – wenigstens bis jetzt. Der Nationalrat will nun die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitern und sexuelle Diskriminierung und auch Diskriminierung wegen Geschlechtsidentität unter Strafe stellen. 

Die grosse Kammer behandelte am Dienstag gegen den Willen der SVP und vereinzelter FDP-Vertreter einen Gesetzesentwurf, zu dem Mathias Reynard (SP/VS) 2013 mit einer parlamentarischen Initiative Anstoss gegeben hatte. Mit 115 zu 60 Stimmen trat der Rat am Dienstag auf die Vorlage ein.

Reynard hatte vorgeschlagen, den Artikel im Strafgesetzbuch, der die Rassendiskriminierung unter Strafe stellt, um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen (Artikel oben). Damit sollen homo- und bisexuelle Personen vor Diskriminierung geschützt werden.

Bisher konnte nur strafrechtlich verfolgt werden, wer mit homophoben Aussagen auf eine bestimmte Person abzielt. Konkret: «Du bist eine schwule Sau, du bist krank, dich sollte man von der Brücke werfen» zu sagen, ist verboten. Zu sagen: «Homosexuelle sind gefährlich», ist jedoch erlaubt.

Diskussion um Geschlechtsidentität

Die Mehrheit der Rechtskommission beschloss aber, neben der sexuellen Orientierung zusätzlich die Geschlechtsidentität in die Bestimmung aufzunehmen, da auch sie von Diskriminierung betroffen sein könnten. Der Rat folgte ihr und hiess die Vorlage mit 118 gegen 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Nun ist der Ständerat am Zug.

«Diese Menschen verdienen unseren Schutz.»
Beat Flach (GLP/AG), Sprecher der Rechtskommission.

Sprecher Beat Flach (GLP/AG) sagte zu der Ergänzung, Geschlechtsidentität betreffe in der Schweiz etwa 40'000 Menschen und habe nichts mit Sexualität zu tun. Transgeschlechtlichkeit und Intersexualität seien eine Realität in der heutigen Gesellschaft. «Diese Menschen verdienen unseren Schutz.»

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Video: srf

Mehrere Votanten riefen Lücken im strafrechtlichen Schutz in Erinnerung. Isabelle Chevalley (GLP/VD) sprach von Heuchelei. Eine einzelne Person könne sich gegen Diskriminierung wehren, aber eine Gruppe habe diese Möglichkeit nicht. Hass könne sich dank Lücken im Gesetz ausbreiten.

«Kleingeredet»

Initiant Reynard machte geltend, dass die besonders unter jungen Menschen verbreitete Homophobie kleingeredet werde. Mit der Anpassung des Strafgesetzbuches setze das Parlament ein Zeichen, dass Homophobie in der Schweiz nicht toleriert werde. Bernhard Guhl (BDP/AG) setzte hinzu, eine Diskriminierung belaste umso mehr, wenn rechtlich nicht gegen sie vorgegangen werden könne.

Eine bürgerliche Minderheit hätte es wie der Bundesrat bei der sexuellen Orientierung belassen wollen. Geschlechtsidentität sei ein verschwommener Begriff und hänge vom subjektiven Befinden einer einzelnen Person ab, machte Philippe Bauer (FDP/NE) geltend. Würde er aufgenommen, mache dies das Strafrecht unvorhersehbar.

Der Bundesrat erachtete die Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes nicht als zwingend, unterstützte die Ergänzung der Anti-Rassismus-Strafnorm um die sexuelle Orientierung aber.

Im Schweizerischen Recht sei der Begriff Geschlechtsidentität bisher unbekannt und relativ unbestimmt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Dienstag. Geschlechtsidentität entspreche einem individuellen und zutiefst intimen Gefühl. (kün/sda)

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121 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wilhelm Dingo
25.09.2018 16:07registriert Dezember 2014
"Initiant Reynard machte geltend, dass die besonders unter jungen Menschen verbreitete Homophobie kleingeredet werde." Ja, das stimmt, nennen wir es doch beim Namen: Insbesondere in religiösen Millieus, allen voran den muslimischen aber auch in katholischen, ist homophopie verbreitet.
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Mr. Spock
25.09.2018 16:28registriert November 2016
Warum kürzt man artikel 8. Abs. 2 nicht einfach auf: "niemand darf diskriminiert werde."!?
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Nik G.
25.09.2018 16:45registriert Januar 2017
Woow die Schweiz kommt vielleicht doch noch im 21. Jahrhundert an. Im gleichen Atemzug könnt ihr auch noch gleich das Heiraten von Gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben.
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