«In der Region Zürich zwischen Wallisellen und dem Brüttiseller Kreuz Stau in beiden Richtungen» – Meldungen wie diese sind jedem Radiohörer bekannt. Der wichtigste Schweizer Anbieter solcher Meldungen ist der Verkehrsnachrichtendienst Viasuisse. Das Unternehmen mit Sitz in Biel und 26 Mitarbeitern wird von verschiedenen Quellen, unter anderem von der Verkehrsmanagementzentrale des Bundesamts für Strassen (Astra), mit Informationen über Staus und Unfälle gefüttert. Diese Infos bereitet Viasuisse dann für die Medien auf.
Die wichtigste Kundin ist die SRG, die zudem 36 Prozent der Viasuisse-Aktien hält. Geht man davon aus, dass die SRG bei einem Ja zur «No Billag»-Initiative liquidiert würde, dann würde auf einen Schlag ein wesentlicher Teil des Viasuisse-Umsatzes wegfallen. «Das würde uns wohl nicht gerade das Genick brechen», sagt Geschäftsführer Marc Brönnimann. «Wir könnten die Verkehrsmeldungen aber kaum mehr rund um die Uhr und in drei Landessprachen anbieten.»
Ungewiss wäre bei einem Ja am 4.März aber nicht nur die Zukunft von Viasuisse. Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) heisst es auf Anfrage, es sei zudem unklar, wie die Verkehrsinformationen ausgestrahlt werden sollen, «wenn viele der heutigen terrestrischen Radiostationen nicht mehr senden werden». Bei einem Ja zu «No Billag» sei nämlich davon auszugehen, dass neben der SRG «auch Teile der heutigen konzessionierten Lokalradios liquidiert werden».
Andreas Kleeb, Mitinitiant von «No Billag», kann diese Argumentation nicht nachvollziehen: «Erstens sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass die SRG bei einem Ja nicht untergehen würde. Und zweitens gibt es inzwischen alternative Möglichkeiten, die Verkehrsteilnehmer zu erreichen.» Kleeb verweist auf die Angebote von Autoherstellern: Diese generierten mithilfe von Bewegungsprofilen aus dem Mobilfunknetz und aus GPS-Daten der Fahrzeuge Verkehrsinformationen, die dann ins Navigationssystem eingespeist würden. «Der technologische Fortschritt sorgt dafür, dass die Übermittlung via Radio an Bedeutung verliert.»
Weder die SRG noch die Privatsender mit Konzession sind heute verpflichtet, die üblichen Verkehrs- und Staumeldungen zu verbreiten. Die konzessionierten Stationen müssen aber dringliche polizeiliche Bekanntmachungen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder für die Sicherheit von Personen unumgänglich sind, «unverzüglich ausstrahlen». So steht es im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Gemäss Bakom fallen darunter etwa Hinweise auf Falschfahrer sowie Warnungen vor Lawinenniedergängen oder Glatteis.
Gemäss der «No Billag»-Initiative sollen die Konzessionen für Radio und Fernsehen in Zukunft versteigert werden. Ausserdem heisst es im Initiativtext, der Bund könne «Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen». Für Andreas Kleeb fallen Meldungen zu Falschfahrern und prekären Wettersituationen «auf jeden Fall» in diese Kategorie. Das Bakom weist darauf hin, dass der Verfassungsartikel noch in ein neues Gesetz gegossen werden müsste. Marc Brönnimann von Viasuisse sagt: «Wie die Gefahrenmeldungen unmittelbar nach einer Annahme von No Billag verbreitet werden könnten, ist fraglich.»