Schweiz
Gesundheit

Kantonsspital Baden: Chefarzt muss 45'000 Franken zurückzahlen

Nicht operiert, aber trotzdem verrechnet: Chefarzt muss 45'000 Franken zurückzahlen

Der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baden verwarnt einen Arzt, weil dieser falsch abgerechnet hat. In mehr als einem Dutzend Fällen waren Honorarabrechnungen in der Orthopädie nicht korrekt – denn der Chefarzt nahm mehrfach nicht den gesamten Eingriff selbst vor.
11.05.2018, 07:2811.05.2018, 08:16
Fabian Hägler / az Aargauer Zeitung
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Hat ein Chefarzt im Kantonsspital Baden über Jahre hinweg Operationen verrechnet, die er gar nicht selber vornahm? Vor zwei Monaten machte die AZ diesen Verdacht publik, der auf Informationen und Dokumenten beruht, welche der Redaktion vorliegen. Demnach war der Arzt auf Operationsberichten aufgeführt, obwohl Eingriffe von anderen Ärzten ausgeführt wurden.

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Ob der Chefarzt das Skalpell selber führt, ist nicht immer klar. (Symbolbild)Bild: shutterstock.com

In einer ersten Stellungnahme räumte das Kantonsspital ein, dass es zu fehlerhaften Abrechnungen gekommen sei. Zudem gab die Spitalleitung zwei Untersuchungen in Auftrag – Experten von PricewaterhouseCoopers (PwC) sollten Abrechnungen prüfen, ein externer Arzt die Frage klären, ob der Ehrenkodex zur Honorarabrechnung eingehalten wurde. Überdies führte das Kantonsspital die Regel ein, dass jeder Arzt seine Anwesenheit bei einer Operation mit seiner Unterschrift bezeugen muss.

Orthopädische Klinik betroffen

Nun sind die Untersuchungen abgeschlossen, die Resultate liegen vor, wie Spitalsprecher Omar Gisler auf Anfrage sagt. Bei ihrer formalen Sonderprüfung hätten Medizin-Controlling-Experten von PricewaterhouseCoopers die Abrechnungen der Orthopädischen Klinik vom 1. Januar 2015 bis zum 28.  Februar 2018 unter die Lupe genommen und Befragungen durchgeführt. Dabei hätten sie Diskrepanzen zwischen den Honorarabrechnungen und dem Nachweis der Leistungserbringung festgestellt.

«Bei einzelnen Notfällen nahm er nicht den gesamten Eingriff selbst vor, stand aber im Hintergrunddienst für Entscheidungen stets zur Verfügung.»
Spitalsprecher Omar Gisler

«So ist ein Chefarzt beispielsweise bei 2.8 Prozent der Pauschalhonorare nicht als Leistungserbringer im Operationsbericht ausgewiesen», heisst es in einer Stellungnahme des Spitals. Was heisst die komplizierte Formulierung im Klartext? Gisler sagt, der Chefarzt sei bei allen Operationen präsent gewesen. «Bei einzelnen Notfällen nahm er nicht den gesamten Eingriff selbst vor, stand aber im Hintergrunddienst für Entscheidungen stets zur Verfügung.» Die Schlusskontrollen habe der Chefarzt selbst durchgeführt und damit auch die Gesamtverantwortung für die Eingriffe getragen.

Zusätzlich zur PwC-Untersuchung hat Josef E. Brandenberg, Präsident des Dachverbandes der operativ und invasiv tätigen Fachgesellschaften der Schweiz, abgeklärt, ob der Kodex zur Honorarabrechnung für halbprivat und privat versicherte Patienten korrekt ausgelegt wurde. In seinem Bericht hielt Brandenberg laut Sprecher Gisler fest, dass der Kodex und die Standesordnung der Ärztevereinigung FMH «in der Orthopädischen Klinik bei einigen Notfalleingriffen teilweise ungenügend eingehalten wurden».

Als mangelhaft habe der externe Spezialist die Umsetzung der Dokumentationspflicht taxiert. Auf die Resultate der Untersuchungen hat der KSB-Verwaltungsrat reagiert: «Der betroffene Chefarzt, dessen medizinisches Know-how unbestritten ist, erhielt wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht eine Verwarnung», sagt Gisler.

Arzt muss 45'000 Fr. zurückzahlen

Zudem muss der Arzt den finanziellen Schaden, der dem Spital entstanden ist, wiedergutmachen. Konkret muss er den Fehlbetrag von 44 783 Franken zurückzahlen. Die Experten von PwC hätten weit über 500 Eingriffe analysiert, sagt Sprecher Gisler. Bei mindestens 14 dieser Operationen war die Abrechnung laut der Prüfung nicht korrekt. Diese fehlerhaften Abrechnungen würden mit den Krankenkassen rückabgewickelt, also korrekt in Rechnung gestellt, heisst es in der Stellungnahme des Kantonsspitals weiter.

Doch warum wurden nur die Abrechnungen zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 28. Februar 2018 überprüft? Schliesslich ist der Orthopädie-Chefarzt seit 2007 am Kantonsspital Baden tätig. Sprecher Gisler sagt dazu: «Im Vordergrund stand eine rasche Klärung der Vorwürfe, daher wurde beschlossen, den Zeitraum auf die Jahre 2015 bis 2018 zu beschränken.» Dies sei ausreichend, um sich ein umfassendes Bild der Situation zu machen und entsprechende Korrekturen einzuleiten.

Keine Bereicherungsabsicht

Gisler hält weiter fest, eine Systematik beim Vorgehen oder eine Bereicherungs-absicht des Chefarztes sei nicht erkennbar: «Aufgrund unserer Prüfungsarbeiten können wir die Vermutung einer bewusst und systematisch überhöhten Honorarabrechnung nicht bestätigen», lautet das Fazit der PwC-Prüfer. Und weiter: «Die zu Unrecht abgerechneten Fälle sind unseren Erkenntnissen nach eine Folge des nicht sorgsam geführten Prozesses der Honorarabrechnungen und nicht aus ‹abrechnungstaktischen Überlegungen› entstanden.»

Zugleich stellte sich laut Stellungnahme des Spitals heraus, dass im Zeitraum der Sonderprüfung «operative und nichtoperative Leistungen bei Zusatzversicherten nicht verrechnet wurden». Bei korrekter Rechnungsstellung dieser Zusatzleistungen wäre das Pauschalhonorar des Chefarztes wesentlich höher ausgefallen.

Dennoch wird die administrative Leitung der Orthopädischen Klinik bis auf weiteres Antonio Nocito, Direktor des Departements Chirurgie und Mitglied der KSB-Geschäftsleitung, unterstellt. Er hat laut Gisler den Auftrag, die als mangelhaft kritisierten Abrechnungsprozesse zu optimieren, dasselbe gilt für die Dokumentationspflicht. Zudem werde das Abrechnungssystem aufgrund der Empfehlungen von PwC weiter verfeinert, teilt das Spital mit. Die Prozesse und Abläufe würden angepasst und mit Kontrollmechanismen versehen. (aargauerzeitung.ch)

In die Bar statt zum Arzt. Sprechstunde mal anders

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Töfflifahrer
11.05.2018 11:18registriert August 2015
viel Text und was ich daraus lese ist, dass ein Kontrollsystem eingeführt wird, welches hier nicht gegriffen hätte, denn der Chefarzt war ja bei allen OPs vor Ort.
Weiter hat er die OPs genau überwacht, konnte jederzeit sofort eingreife, hat so sein Wissen weitergegeben und auch die Verantwortung übernommen. Unabhängig was ich von der Tarifgestaltung und dem Administrativen DrumRum halte; lieber einen Chefarzt der das Wissen so weitergibt als einer der alles selber macht und das Wissen bei sich behält.
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mrgoku
11.05.2018 11:34registriert Januar 2014
Oh wow.. einer von vielen... davon gibt es noch tonnenweise...
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ralck
11.05.2018 09:12registriert Juni 2015
Was?! Gleich eine Verwarnung bei läppischen 45 000.– Franken aussprechen!? Das finde ich jetzt ein bisschen kleinlich vom Verwaltungsrat…


KEINE Bereicherungsabsicht? Meine Fresse!
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6
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