In Chur soll es wieder erlaubt werden, nach Mitternacht auf öffentlichem Grund Alkohol zu trinken. Im Polizeigesetz soll jener Passus gestrichen werden, mit dem sich die Alpenstadt einst den Ruf einhandelte, das «strengste Polizeigesetz der Schweiz» zu haben.
Die Churer Stadtregierung teilte am Mittwoch mit, dass sie ein «liberaleres Polizeigesetz in die Vernehmlassung» schicke. Die geplante Aufhebung des nächtlichen Alkoholkonsumverbotes auf öffentlichem Grund zwischen 00.30 und 07.00 Uhr gehe zurück auf einen Auftrag im Gemeinderat.
Der Vorstoss eines BDP-Gemeinderates wurde überwiesen. Umgesetzt werden soll er jetzt im Zuge einer Totalrevision des kommunalen Polizeigesetzes. In Kraft gesetzt worden war das Gesetz mit dem umstrittenen Konsumverbot von Alkohol auf öffentlichem Boden Mitte 2008.
Gestützt auf neues kantonales Recht will die Stadtregierung fortan die Bild- und Tonüberwachung mit Personenidentifikation ermöglichen. Damit seien die Voraussetzungen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum vorhanden, schrieb sie. Die Vernehmlassung zur Totalrevision dauert bis Ende September. (sda)