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Graubünden

Gemeinde Trimmis GR muss anerkannten Flüchtling einbürgern

Gemeinde Trimmis GR muss anerkannten Flüchtling einbürgern

06.08.2018, 12:0006.08.2018, 12:15
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ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG VOM 12. FEBRUAR 2017 ÜBER DIE ERLEICHTERTE EINBUERGERUNG VON PERSONEN DER DRITTEN AUSLAENDERGENERATION STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG – A Swiss ...
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Bürgergemeinde Trimmis GR angewiesen, einen anerkannten Flüchtling aus dem Iran einzubürgern. Der Mann lebt seit bald 30 Jahren in der Gemeinde.

Das Bundesgericht hält in einem am Montag publizierten Urteil fest, dass die Nichteinbürgerung auf zum Teil nachgeschobenen und sachfremden Gründen beruhe.

So hatte es an der Versammlung der Bürgergemeinde im November 2016 nur vier Voten gegeben, die tatsächlich im Zusammenhang mit den Einbürgerungsvoraussetzungen standen.

Ansonsten diskutierte die Versammlung vor allem darüber, dass der Beschwerdeführer zuvor ans Bundesgericht gelangt war, weil man ihn im ersten Anlauf nicht eingebürgert hatte.

Dies wurde als «Zwängerei» bezeichnet. Ausserdem sagte jemand, dass man nicht jeder «Unvernunft» zustimmen und sich einem Gerichtsentscheid unterwerfen müsse. Dies geht aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervor.

Die Lausanner Richter halten fest, dass offenbar diese für die konkrete Einbürgerung sachfremde Diskussion zur Ablehnung des Gesuchs des Iraners geführt habe. Der Bürgerrat von Trimmis hatte das Einbürgerungsgesuch im zweiten Anlauf zur Gutheissung empfohlen. (Urteil 1D_7/2017 vom 13.07.2018) (sda)

Wenn die ganze Welt für ein Dorf abstimmt

Video: srf/SDA SRF

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Blutgrätscher
06.08.2018 12:32registriert Juli 2016
"Ausserdem sagte jemand, dass man nicht jeder «Unvernunft» zustimmen und sich einem Gerichtsentscheid unterwerfen müsse."

Ah, ich wusste gar nicht, dass in einem Rechtsstaat ein Gericht nur Empfehlungen ausspricht.
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Joe Smith
06.08.2018 14:41registriert November 2017
Für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts wird unter anderem vorausgesetzt, dass der Antragsteller sich zu den demokratischen Institutionen bekennt und die schweizerische Rechtsordnung beachtet. Eigentlich wäre es jetzt nur konsequent, wenn man diejenigen Trimmiser, die sich in ihren Voten dahingehend äusserten, dass «man sich nicht jedem Gerichtsentscheid unterwerfen müsse», ausbürgerte …
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ChlyklassSFI // FCK NZS
06.08.2018 13:31registriert Juli 2017
Besten Dank, Bundesgericht! Sie verwehren jemanden das Bürgerrecht und zeigen gleichzeitig, wie wenig sie von Rechten (Gang zum Bundesgericht) halten.
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