Das Bundesgericht hat die Bürgergemeinde Trimmis GR angewiesen, einen anerkannten Flüchtling aus dem Iran einzubürgern. Der Mann lebt seit bald 30 Jahren in der Gemeinde.
Das Bundesgericht hält in einem am Montag publizierten Urteil fest, dass die Nichteinbürgerung auf zum Teil nachgeschobenen und sachfremden Gründen beruhe.
So hatte es an der Versammlung der Bürgergemeinde im November 2016 nur vier Voten gegeben, die tatsächlich im Zusammenhang mit den Einbürgerungsvoraussetzungen standen.
Ansonsten diskutierte die Versammlung vor allem darüber, dass der Beschwerdeführer zuvor ans Bundesgericht gelangt war, weil man ihn im ersten Anlauf nicht eingebürgert hatte.
Dies wurde als «Zwängerei» bezeichnet. Ausserdem sagte jemand, dass man nicht jeder «Unvernunft» zustimmen und sich einem Gerichtsentscheid unterwerfen müsse. Dies geht aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervor.
Die Lausanner Richter halten fest, dass offenbar diese für die konkrete Einbürgerung sachfremde Diskussion zur Ablehnung des Gesuchs des Iraners geführt habe. Der Bürgerrat von Trimmis hatte das Einbürgerungsgesuch im zweiten Anlauf zur Gutheissung empfohlen. (Urteil 1D_7/2017 vom 13.07.2018) (sda)