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Graubünden

Quadroni-Richter freigesprochen

Rosenkrieg um Whistleblower: Quadroni-Richter freigesprochen

17.09.2021, 10:59
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Adam Quadroni, Whistleblower im Buendner Bauskandal, aufgenommen am Donnerstag, 10. Mai 2018, in Ramosch. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Whistleblower Adam QuadroniBild: KEYSTONE

Der im Rosenkrieg des Whistleblowers Adam Quadroni wegen Amtsmissbrauchs angeklagte Unterengadiner Richter ist freigesprochen worden. Er hat laut dem Urteil für das Wohl der Kinder gehandelt.

Das Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters GR sprach dem freigesprochenen Richter denn auch eine Entschädigung in der Höhe von über 30'000 Franken zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert dreissig Tagen angefochten werden. Dies erwartet denn auch die Richterin, wie sie im Anschluss der Urteilsverkündung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Der Anwalt des Richters sprach im Anschluss von einem «wegweisenden Urteil».

Die Bündner Staatsanwaltschaft und auch der Whistleblower warfen dem Freigesprochenen vor, einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung in Ramosch GR angeordnet und durchgesetzt zu haben, obwohl noch eine Berufung Quadronis dagegen lief.

Der angeklagte Richter hatte den Whistleblower im Bündner Baukartellskandal im November 2017 zur Herausgabe von Gegenständen der Kinder an die getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen drei Töchter verpflichtet. Sollte Quadroni die Gegenstände nicht hergeben, berechtigte der Richter die Ehefrau, die Wohnung in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten und die Sachen zu holen. (aeg/sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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manhunt
17.09.2021 12:44registriert April 2014
tja, in der geisserepublik hinter den bergen wäscht eben eine hand die andere. genau dieses urteil war zu erwarten.
hoffentlich wird dies spätestens vom bundesgericht kassiert.
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Brasser
17.09.2021 12:37registriert Juli 2015
Meine damalige Spende zu Gunsten von "Hilfe für Whistleblower" (Quadroni) ist noch immer eine ¨meiner besten Geldausgaben der letzten Jahre! Hoffe, ein höheres Gericht schaut sich diesen Freispruch nochmals vertieft an
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pierolefou
17.09.2021 13:08registriert August 2014
Und ich dachte, in der Schweiz sind vor dem Gesetz ALLE gleich?
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