Mehr Opferhilfeberatungen und Entschädigungszahlungen im Jahr 2025
Von den 55'260 Beratungen wurden 72 Prozent von weiblichen Opfern oder Angehörigen in Anspruch genommen, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilte. 17 Prozent der Hilfesuchenden waren zum Zeitpunkt der Beratung minderjährig. Etwas mehr als 40 Prozent besassen laut BFS die Schweizer Staatsangehörigkeit.
Die Beratungen betrafen am häufigsten Körperverletzungen oder Tätlichkeiten. Diese seien bei knapp der Hälfte der Fälle der Grund. Ein Drittel der Gespräche drehte sich um Erpressung, Nötigung oder Drohung. Bei 28 Prozent der Beratungen ging es um Sexualstraftaten.
Bei der Täter-Opfer-Beziehung war in gut 27 Prozent die Tatperson unbekannt. An zweiter Stelle folgen mit rund einem Viertel der aktuelle Partner oder die aktuelle Partnerin.
Die Opferhilfe umfasste vor allem juristische, psychologische und soziale Unterstützung. Bei den finanziellen Leistungen entfiel der grösste Anteil auf Anwaltskosten und Notunterkünfte.
Meist Frauen
Im vergangenen Jahr stellten Betroffene 1220 Gesuche für Entschädigungs- oder Genugtuungsleistungen. Davon bewilligten die Kantone 68 Prozent. Insgesamt zahlten sie rund eine Million Franken an Entschädigungen und 6,3 Millionen Franken an Genugtuungen aus.
Über 62 Prozent der Entschädigungs- und Genugtuungsfälle betrafen Frauen und Mädchen sowie zu 48 Prozent Schweizerinnen oder Schweizer. Mit über der Hälfte (54 Prozent) bezogen sich diese am meisten auf Menschen im Alter von 30 bis 64 Jahren.
Einen Höchststand von Gesuchen gab es 2011 mit 1559. Laut BFS haben Opfer und ihre Angehörigen Anspruch auf eine Entschädigung für den erlittenen Schaden infolge Beeinträchtigung oder Tod des Opfers. Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung und die besonderen Umstände es rechtfertigen. Zuständig ist der Kanton, in welchem die Straftat begangen worden ist. (sda)
