Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich entsprechende Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind, oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert.
Dies soll bei Homophobie nicht gelten. Wer öffentlich gegen Homosexuelle hetzt, soll auch in Zukunft nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Ständerat hat am Dienstag die vom Kanton Genf geforderte Ergänzung von Verfassung und Antirassismus-Strafnorm abgelehnt.
Das Strafrecht dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Mittel versagten, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR). Zuerst müsse geklärt werden, ob Prävention nicht mehr nütze als Repression.
Robert Cramer (Grüne/GE) sagte dagegen, die Zahl der Angriffe auf Homosexuelle nehme ständig zu. «Es besteht Handlungsbedarf», sagte Cramer. Der Ständerat sah das anders und lehnte die Standesinitiativ ab.
Die strafrechtliche Verfolgung von Homophobie ist damit aber noch nicht vom Tisch. Die Rechtskommission des Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) mit dem gleichen Anliegen im Februar gutgeheissen. Weil sich die Ständeratskommission dagegen ausgesprochen hat, wird wohl das Plenum darüber entscheiden müssen. (whr/sda)