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Homosexualität

Ein Schlag ins Gesicht für alle Homosexuellen: Schwules Paar kann laut Bundesgericht nicht Eltern eines Kindes sein

Ein Schlag ins Gesicht für alle Homosexuellen: Schwules Paar kann laut Bundesgericht nicht Eltern eines Kindes sein

21.05.2015, 12:3721.05.2015, 15:07
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Die in eingetragener Partnerschaft lebenden Männer, die in den USA ein Kind von einer Leihmutter austragen liessen, werden nicht beide als Elternteil ins Schweizer Personenstandsregister eingetragen. Das Urteil am Bundesgericht fiel knapp aus. 

Nur derjenige Mann, dessen Samen für die Befruchtung der Eizelle einer anonymen Spenderin verwendet wurde, wird auch rechtlich Vater. Damit wird die kalifornische Geburtsurkunde nur teilweise anerkannt. Darin sind beide Männer als Väter aufgeführt. 

Um das Recht des unterdessen vierjährigen Knaben auf Kenntnis seiner Abstammung zu wahren, wird zusätzlich ins Personenstandsregister aufgenommen, wer die biologische Mutter ist und dass die Eizellenspenderin anonym ist. 

Das Urteil viel mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die Mehrheit der Richter erachtete die Umgehung des Leihmutterverbots als Verstoss gegen den Ordre public der Schweiz. 

Das Kind lebt seit 2011 beim schwulen Paar

Die beiden Männer leben in eingetragener Partnerschaft in der Schweiz und sind im Kanton St.Gallen heimatberechtigt. Seit seiner Geburt im April 2011 lebt der in den USA geborene Knabe bei dem Paar. 

In der kalifornischen Geburtsurkunde sind sie beide als Eltern des Kindes aufgeführt. Es wurde mittels künstlicher Befruchtung der Eizelle einer anonymen Spenderin mit dem Sperma eines der beiden Männer gezeugt und von einer Leihmutter ausgetragen. 

Die Frau und deren Ehemann verzichteten vor einem kalifornischen Gericht auf ihre Rechte und Pflichten als Eltern. 

Das Bundesamt für Justiz erhob gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht. Es beantragt, dass nur der Samenspender und damit der biologische Vater des Knaben einzutragen ist. 

Bundesrat sieht keinen Grund, das Verbot zu lockern

In der Schweiz sind Eizellenspenden und Leihmutterschaft verboten. Auch können homosexuelle Paare hierzulande nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. 

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Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Revision des Adoptionsgesetzes im November vergangenen Jahres eine Lockerung der Bestimmungen zur Adoption vorgeschlagen. Paaren, die in einer festen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft leben, soll es ermöglicht werden, ihre Stiefkinder zu adoptieren.

Hinsichtlich der Leihmutterschaft sieht der Bundesrat keinen Grund, das Verbot zu lockern. Dies hat er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss im November 2014 festgehalten. 

Es gehe um den Schutz der Würde der Leihmutter und des Kindes sowie um das Kindeswohl. Diesen Schutz sieht der Bundesrat sowohl bei der bezahlten wie auch bei der unentgeltlichen Leihmutterschaft gefährdet. (aeg/sda)

Was hältst du vom Entscheid des Bundesgerichts, dass bei einer Leihmutterschaft nur der biologische Vater und nicht auch sein männlicher Partner als Elternteil anerkannt wird?
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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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stayhome
21.05.2015 13:57registriert Mai 2015
Leihmutter und Samenspender sind die biologischen Eltern und auch rechtlich als solche zu schützen. Der Wunsch homosexueller Paare nach einem gemeinsamen Kind darf dem Kind nicht den rechtlichen Anspruch auf Kenntnis seiner biologischen Mutter nehmen. Das Kind als Produkt der Vereinigung von Mann und Frau hat somit auch einen Anspruch auf Vater UND Mutter.
Diskutabel ist somit noch die Frage, ob der eingetragene Partner das Kind adoptieren darf. Dies ist gem. PartG 28 nicht zulässig (das kann man gut oder schlecht finden). Das BGer. hat somit lediglich das Gesetz angewendet = Rechtstaat!!
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Cox
21.05.2015 14:24registriert Februar 2014
Gesetz ist Gesetz, was es braucht ist ein Vorstoss oder eine Initiative um das Gesetz zu ändern, keine Untergrabung geltenden Rechts.
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flubi
21.05.2015 13:49registriert Januar 2014
Ich finde diese Entscheidung richtig.
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