Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am 22. Juni – also rund einen Monat nach dem Fussballspiel FC Basel gegen FC Luzern vom 19. Mai – sieben Personen verhaften lassen. Alle Personen befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Die sechs Schweizer und der Syrer aus verschiedenen Kantonen waren unmittelbar nach dem Match in gewalttätige Auseinandersetzungen in der Umgebung des Stadions verstrickt, wie die NZZ am Sonntag berichtet.
Nur zwei Personen sind FC Basel-Hooligans. Die restlichen fünf der Inhaftierten stammen aus dem Umfeld der Klubs FC Zürich und GC – und das, obwohl an diesem Spieltag keiner der Zürcher Klubs zum Einsatz kam.
Ein Zusammenschluss von FCZ- und GC-Hooligans, der sich «Zürichs kranke Horde» nennt, reiste am besagten Tag nach Basel und attackierte nach dem Spiel Anhänger des FC Basels. Die Zürcher erhielten zudem noch Unterstützung: Hooligans aus Karlsruhe waren dem Aufruf der Zürcher gefolgt.
Die Basler gewannen jedoch die Oberhand und schlugen die Auswärtigen in die Flucht. Auf dem Weg zu ihren Autos wurden einige der Zürcher niedergetreten. Die Fahrzeuge der Flüchtenden wurden zudem mit massiven Gegenständen und Absperrgittern beworfen.
Die Beschuldigten konnten mithilfe von Bildern identifiziert werden. Ihnen wird Raufhandel, Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. «Wir gehen davon aus, dass in nächster Zeit weitere Tatverdächtige ermittelt werden können», zitiert die NZZ am Sonntag Peter Gill von der Basler Staatsanwaltschaft.
Am 28. Februar 2018 wurden vor dem Cup-Halbfinal FCZ gegen GC beim Prime Tower in Zürich GC-Anhänger von Unbekannten angegriffen und massiv mit Fäusten und Füssen gegen den Kopf geschlagen und getreten.
Die Züricher Staatsanwalt liess darauf ein Video ins Internet stellen – allerdings ohne Erfolg. Aus der Bevölkerung gingen keine Hinweise ein.
Der Polizei gelang es immerhin, zwei der Opfer mit schweren Kopfverletzungen zu identifizieren – wie ist allerdings nicht bekannt. Das Zürcher Spital, in welchem die beiden operiert werden mussten, informierte die Behörden trotz der Zeugenaufrufe der Polizei nicht. (vom)