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Die Verwaltung schadet dem gemeinnützigen Wohnungsbau

B'n'B-Abzocker in Stadtwohnungen

Die Verwaltung schadet dem gemeinnützigen Wohnungsbau

17.07.2014, 18:2018.07.2014, 11:42
Rafaela Roth
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Daria Wild
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Ein Rentner betreibt in seiner städtischen 5,5-Zimmer-Familienwohnung seit 12 Jahren ein Bed and Breakfast. Und seit 12 Jahren schaut die städtische Liegenschaftenverwaltung daran vorbei. Der Fall ist exemplarisch für die Missstände im Bereich des gemeinnützigen Wohnungswesens.

Dass Menschen mit zu hohen Einkommen preisgünstige Wohnungen besetzen, ist ein Missstand. Dass die Wohnungen unterbelegt sind, ist ein Missstand. Dass leerstehende Zimmer zu erhöhten Preisen unter der Hand untervermietet werden, ist ein Missstand

Der grösste Missstand aber ist die Untätigkeit der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich gegenüber solchen Praktiken.

Zwar kann sie nicht das Problem der Wohnungsnot lösen. Aber mit 13'000 Wohnungen in der Stadt Zürich, von denen über 6'000 subventioniert sind, muss sie diese mildern. Das ist ihr Auftrag. Sie muss der Wohnungsnot entgegenwirken, indem sie darauf achtet, dass die gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungen denen zu Gute kommen, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden: Geringverdienenden, Familien und Alleinstehenden. 

Es zeugt von Untätigkeit, wenn ein Mann jahrelang alleine eine 5,5-Zimmerwohnung bewohnen kann. 

Es zeugt von Untätigkeit, wenn ein halbes Jahr nachdem sein Bed and Breakfast aufgeflogen ist, noch immer Gäste kommen und gehen. 

Und es zeugt von Untätigkeit, wenn die Liegenschaftenverwaltung sich seit Jahrzehnten hinter fehlenden Paragraphen versteckt, statt eine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung der Belegungsvorschriften zu fordern.

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Die Liegenschaftenverwaltung muss reagieren können, wenn sich die Einkommens- und Lebensumstände ihrer Mieter verändern. Sie muss kontrollieren können, ob Belegung und Einkommen ihrer Mieter dem gemeinnützigen Wohnungsbau entsprechen. Und sie muss merken, wenn ihre Mieter B'n'B's in ihren Wohnungen einrichten. 

Die nötigen rechtlichen Voraussetzungen und Kapazitäten dazu muss die Politik bereitstellen. Und zwar schnell. 

Denn der Status Quo schadet dem Ruf des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 

Dabei braucht es ihn nötiger denn je. 

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