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Strafanzeige gegen Flugzeugbauer Pilatus wegen Aktivitäten in Saudi-Arabien

ARCHIVBILD ZU KAUF PC-21 DURCH FRANZOESISCHE LUFTWAFFE -- Flying student and flying instructor prepare for a training flight with the Pilatus Porter PC21 aircraft, pictured on September 6, 2013, in th ...
Eine PC-21 von Pilatus auf dem Flugplatz Emmen LU (Archivbild 2013).Bild: KEYSTONE

EDA reicht Anzeige gegen Pilatus ein wegen Dienstleistungen in Saudi-Arabien und Emiraten

26.06.2019, 11:4026.06.2019, 11:52
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Die Pilatus-Werke dürfen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) keine Dienstleistungen mehr anbieten. Das EDA sieht die Gesetzgebung über Sicherheitsdienstleistungen im Ausland verletzt und hat bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattet.

Es geht unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren, wie das Aussendepartement (EDA) am Mittwoch mitteilte. Die Pilatus Flugzeugwerke AG habe nun 90 Tage Zeit, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.

Die Dienstleistungen von Pilatus stellen laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), weil sie mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes nicht vereinbar seien, begründete das EDA das Verbot.

Anzeige bei der Bundesanwaltschaft

Gemäss BPS sind diese Unterstützungsdienstleistungen meldepflichtig. Die zuständige Politische Direktion des EDA prüfte, ob gegen diese Meldepflicht verstossen wurde und kam dabei zur Auffassung, «dass Anhaltspunkte vorliegen», wonach Pilatus im vorliegenden Fall den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei.

Deshalb reichte sie bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige ein. Nun müssten die Bundesanwaltschaft und die Gerichte prüfen, ob ein Verstoss gegen das geltende Recht vorliege, schreibt das EDA.

Die Politische Direktion prüfte auch Unterstützungsdienstleistungen der Pilatus-Werke in Jordanien und Katar. Bei den Leistungen von Pilatus zugunsten der dortigen Streitkräfte sah es jedoch keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen. (sda)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jimmy :D
26.06.2019 13:08registriert Juli 2014
gut so!
stoppt den Handel mit Nationen, in denen Menschenrechte verachtet werden!
244
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mänsch
26.06.2019 13:54registriert Mai 2019
endlich!
237
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2
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