Das Kunstmuseum Bern kann das Gurlitt-Erbe antreten. Das Oberlandesgericht in München hält den 2014 verstorbenen Kunstsammler Cornelius Gurlitt für testierfähig, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Beschwerde einer Cousine Gurlitts hat das Museum abgewiesen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
(gin/sda)