In Frankreich gibt es offiziell keine Menschenrassen mehr. Vergangene Woche hat die Nationalversammlung entschieden, den Begriff aus der Verfassung zu kippen. Sie folgte damit Präsident Emmanuel Macron, der die Meinung vertritt, dass der Begriff «Rasse» veraltet sei.
Hiess es bisher im ersten Verfassungsartikel, Frankreich garantiere «allen Bürgern die Gleichheit vor dem Gesetz, unabhängig von ihrer Herkunft, Rasse oder Religion», lautet der Passus neu: «unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder Religion». In der Schweiz taucht das R-Wort ebenfalls in der Verfassung auf. «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache ...», lautet die Formulierung in Artikel 8.
Michael Bischof von der Integrationsförderung der Stadt Zürich erklärt im Interview, warum die Streichung des Begriffs verschiedene Probleme mit sich brächte.
Herr Bischof, Frankreich streicht den Begriff «Rasse» aus der Verfassung. Sollte die Schweiz nachziehen?
Michael Bischof: Uff, das ist eine schwierige Diskussion. Denn aus biologischer Sicht ist es klar: Menschenrassen gibt es nicht. Allerdings existiert die «Rasse» als Rechtsbegriff: Um jemanden wegen Rassendiskriminierung verurteilen zu können, muss eine Richterin heute nachweisen, dass dem Opfer die Merkmale einer bestimmten «Rasse» zugeschrieben werden und dass die Tat damit in Verbindung stand.
Die Befürchtung ist also: Wenn wir den «Rassen»-Begriff streichen, dann haben wir nichts mehr in der Hand gegen Rassisten?
So weit würde ich nicht gehen. Richtig ist, dass wir sagen: Es gibt Rassismus, aber keine Rassen. Die Erklärung dafür ist folgende: Rassen sind keine Voraussetzung für Rassismus, sondern eine Folge davon. Es handelt sich um Zuschreibungen, die vorgenommen werden.
Das klingt ziemlich paradox. Warum operieren moderne Rechtsstaaten mit einem Begriff, der wissenschaftlich gesehen längst überholt ist und überdies an düstere Kapitel der Geschichte erinnert?
Nun, einerseits gibt es zahlreiche internationale Abkommen, die sich auf den Begriff «Rasse» stützen. Andererseits wird der Begriff der «Rasse» im angelsächsischen Sprachraum ganz anders verwendet als bei uns. Dort ist er eine Kategorie, um soziale Ungleichheiten zu beschreiben, die mit Rassismus zu tun haben. Er wird deshalb teils in der amtlichen Statistik verwendet. Im deutschsprachigen Raum hingegen wird «Rasse» stark biologisch verstanden – darum auch die Assoziationen mit dem historischen Rassismus.
Es kann doch kein Ding der Unmöglichkeit sein, den verpönten Rassenbegriff zu tilgen und Rassismus trotzdem zu ahnden. Frankreich macht es ja vor.
Klar, möglich wäre das schon. Es gibt auch im deutschsprachigen Raum namhafte Forscher, die sich dafür aussprechen, rassistische Diskriminierung ohne den Rückgriff auf «Rasse» zu definieren. Also den Fokus von den Merkmalen wegzunehmen und auf die rassistischen Ungleichbehandlungen zu lenken. Der Verzicht auf den Rassenbegriff war bereits an der Welt-Konferenz gegen Rassismus in Durban 2001 ein Thema. Insbesondere afrikanische und karibische Staaten bekämpften die Änderung jedoch.
Warum denn das?
Die Zugehörigkeit zu einer «Rasse» – im angelsächsischen Sinn – kann emanzipatorischen Bewegungen bei der Mobilisierung helfen. Manche Organisationen sagten damals sinngemäss: Wenn ihr diesen Begriff streicht, entzieht ihr die Grundlage für unseren Kampf. Das wäre, wie wenn man den Begriff der sozialen Schichten abschaffen würde. Wie könnte man dann noch über Armut diskutieren?
Darauf spielt auch eine französische Kolumnistin an, die den Entscheid der Nationalversammlung in der Washington Post kommentiert hat. Sie nennt das Beispiel des Racial Profiling: Schwarze und Araber würden in Frankreich rund 20-mal häufiger von der Polizei kontrolliert als Weisse. Es brauche Statistiken, um solche Vorgänge überhaupt anzuprangern.
Auch das ist eine Diskussion, die die Fachwelt schon länger beschäftigt. In den USA ist es ganz normal, dass Statistiken beispielsweise darüber Aufschluss geben, wie sich Angehörige bestimmter «Rassen» auf dem Wohnungsmarkt verhalten. In der Schweiz wäre es gar nicht erlaubt, diese Informationen zu sammeln. Es gibt in unseren Breitengraden Forscherinnen und NGOs, die sich auf den Standpunkt stellen, dass solche Daten nötig sind, um Ungleichheit objektiv festzustellen und zu bekämpfen. Natürlich unter strengen Datenschutzbestimmungen und unter Einbezug der betroffenen Gruppen.
Seit 1995 gilt in der Schweiz die Rassismus-Strafnorm. Seither gab es über 500 Schuldsprüche wegen Rassendiskriminierung. Hat die Einführung des Gesetzes aus Ihrer Sicht etwas gebracht?
Es war dringend nötig, dass die Schweiz damals dieses Abkommen unterzeichnet hat. Krasse Fälle von Rassismus und Antisemitismus konnten davor teilweise nicht geahndet werden. Buchverlage durften noch in den 80er-Jahren ungestraft Literatur verbreiten, die die Naziverbrechen relativierte. Das ist heute zum Glück nicht mehr möglich. Die Schwelle für eine Verurteilung bleibt aber hoch.
Unlängst wurden zwei Mitglieder der Jungen SVP per Strafbefehl verurteilt, weil sie ausländische Fahrende auf Wahlplakaten verunglimpft hatten. SVP-Politiker Erich Hess, der im Berner Stadtparlament von dealenden «Negern» gesprochen hatte, wurde hingegen freigesprochen. Für Laien ist es oft nur schwer nachvollziehbar, warum gewisse Äusserungen strafbar sind und andere nicht. Entsprechend wird immer wieder Kritik am Antirassismusgesetz laut.
In unserem Rechtssystem müssen Urteile im Einzelfall immer verhältnismässig sein. Meistens wenn ein Urteil öffentlich diskutiert wird, kennen wir aber nicht alle Erwägungen des Gerichts. Dass viele Medien ihre Gerichtsberichterstattung zurückgefahren haben, ist dabei auch wenig hilfreich. Ich bin jedoch ebenfalls der Meinung, dass das Gesetz Schwachstellen aufweist: Gegen Alltagsrassismus kann es rein gar nichts ausrichten.
Was verstehen Sie unter Alltagsrassismus?
Eine fremdsprachige Person bewirbt sich um eine Wohnung und der Vermieter sagt, das Objekt sei schon vergeben. Danach ruft die schweizerdeutsch sprechende Kollegin an und bekommt sofort einen Besichtigungstermin. Diese Art von Rassismus ist gemäss unserer Erfahrung am weitesten verbreitet. Der Rechtsschutz in der Schweiz ist diesbezüglich lückenhaft. Verschiedene internationale Beobachtungsgremien haben die Schweiz schon gerügt deswegen.
Eine weitere Baustelle sind die sozialen Medien: Dort sind rassistische Äusserung weit verbreitet, oft erfolgen sie anonym. Soll der Schweizer Gesetzgeber darauf reagieren?
Die Grenze des Sagbaren hat sich mit dem Siegeszug der sozialen Medien verschoben. Manche Leute suchen nicht einmal mehr den Schutz der Anonymität, sondern setzen unter ihrem Klarnamen Posts ab, die an Aggressivität kaum zu überbieten sind. Es wäre sicher falsch, darauf zu vertrauen, dass sich die sozialen Medien selber regulieren.
Zum Schluss noch etwas anderes: Was halten Sie eigentlich von der Kontroverse um die Doppelbürger in der Schweizer Nati?
Nach meiner Information ist Herr Xhaka ja nicht einmal Doppelbürger. Das sagt eigentlich schon ziemlich viel darüber aus, wie wir Zuschreibungen vornehmen.