Schweiz
Interview

Medienprofessor Manuel Puppis zum neuen Mediengesetz

Manuel Puppis
Manuel Puppis zum neuen Mediengesetz: «In den meisten westlichen Demokratien sind solche unabhängigen Instanzen für die Medienaufsicht zuständig.»Bild: zvg
Interview

«Die intensiven Diskussionen zur No-Billag-Initiative sind nicht folgenlos geblieben»

Nach der No-Billag-Abstimmung will der Bundesrat jetzt ein neues Gesetz für elektronische Medien und eine Expertenkommission schaffen. Der Medienprofessor Manuel Puppis findet das gut. Warum, erklärt er im Interview.
22.06.2018, 12:3323.06.2018, 09:59
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Herr Puppis, der Bundesrat will ein neues Organ schaffen: Die Kommission für elektronische Medien (Komem). Sie entscheidet über die SRG-Konzession, verteilt die Gelder aus der Haushaltsabgabe und schliesst mit privaten Anbietern Leistungsvereinbarungen ab. Bestehen soll die Kommission aus unabhängigen Experten. Sie werden die Vorlage lieben: Für Medienprofessoren wie Sie werden hier Traumjobs geschaffen.
Manuel Puppis: Ja, endlich ist mein Lebensziel erreicht (lacht). Nein, im Ernst, ich mag meine aktuelle berufliche Situation und bin mit meinen Aufgaben genug ausgelastet. Für die Komem kommen nicht nur Medienwissenschaftlerinnen oder Medienwissenschaftler in Frage. Auch Juristen, Ökonomen oder Experten aus der Medienbranche könnten vom Bundesrat in die Kommission berufen werden.

Zur Person:
Manuel Puppis ist Professor für Mediensysteme und Medienstrukturen an der Universität Fribourg und Mitglied der Eidgenössischen Medienkommission EMEK. Die EMEK berät den Bund in Medienfragen und hat als «Advisory Board» Stellung zum Gesetzesentwurf genommen. Im Interview äussert Puppis seine persönliche Meinung als Wissenschaftler.

Die Komem wird sehr mächtig sein, sagte selbst Bundesrätin Doris Leuthard an der Pressekonferenz. Ihre Mitglieder ernennt der Bundesrat. Wird hier ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium mit einem unkontrollierbaren Einfluss auf die Schweizer Medienlandschaft geschaffen?
Natürlich fehlt einer Expertenkommission ein Stück weit die demokratische Legitimation. Aber das ist der Preis für die Unabhängigkeit von der Politik. In den meisten westlichen Demokratien sind solche unabhängigen Instanzen für die Medienaufsicht zuständig. Das ist besser, als wenn diese wie bisher beim Bakom angesiedelt ist, welches als Teil der Verwaltung dem Bundesrat weisungsgebunden ist.

Trotzdem: Hier werden nicht gewählte Experten über die Gestalt der Schweizer Medienlandschaft entscheiden. Das schränkt die Freiheit der Medien ein.
Das schränkt die Freiheit doch nicht mehr ein, als wenn dafür ein Bundesamt zuständig ist. Die Komem wird auch nicht eigenmächtig im luftleeren Raum handeln. Das Gesetz wird ihrem Spielraum enge Grenzen setzen. Es setzt die Leitplanken für den Auftrag der SRG und schreibt vor, an welche Vorgaben sich private Medienanbieter halten müssen, wenn sie sich um eine Leistungsvereinbarung bemühen. Die Komem wählt dann nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus den Gesuchen aus und bewilligt die für die Erbringung der publizistischen Leistung nötigen Gelder aus der Haushaltabgabe. Von dem her übernimmt sie eigentlich in erster Linie Aufgaben, die bisher dem Bakom oblagen. Die medienpolitischen Grundsatzentscheide passieren in der Gesetzgebung. Und hier bleiben Bundesrat und Parlament entscheidend.

Der bundesrätliche Gesetzesentwurf ist 23 Seiten lang und besteht aus 127 Artikeln. Was ist Ihr erster Eindruck?
Ich denke, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz ist eine Anpassung an unsere Zeit, in der sich die Mediennutzung immer mehr in den digitalen Bereich verlagert.

«Das Gesetz ist eine Anpassung an unsere Zeit, in der sich die Mediennutzung immer mehr in den digitalen Bereich verlagert.»

Was sind in Ihren Augen die Stärken der Vorlage?
Was mir neben der Schaffung einer unabhängigen Kommission gefällt: Die intensiven Diskussionen zur No-Billag-Initiative sind nicht folgenlos geblieben. Das Gesetz bekennt sich – wie damals die Mehrheit der Stimmbürger – zu einer starken SRG. Gleichzeitig zwingt es diese zu einem stärkeren Fokus auf den Service public und setzt ihr Grenzen beim Budget und Werbeeinnahmen. Gleichzeitig wird der SRG stärker ermöglicht, Audio- und Videoinhalte für ihren Online-Auftritt zu produzieren.

Wie zufrieden ist man Ihrer Meinung nach bei der SRG?
Ich denke, die SRG hat bereits während der No-Billag-Debatte gemerkt, wo sie sich ändern muss. Der Vorschlag des Bundesrates setzt sie nun unter einen gewissen Spardruck. Es gibt einen Plafond für das Budget und der Bundesrat kann die Werbeeinnahmen beschränken. Sie muss ihre Inhalte den Privaten zur Verfügung stellen. Dafür erhält sie ein fixes Budget und ihre wichtige Rolle für den Service public bleibt unbestritten. Es ist wahrscheinlich nicht in jedem Punkt die Wunschvorlage der SRG, aber sie kann sicher gut damit leben.

Bei der Verteilung der Gebührengelder ändert sich wenig. Die SRG erhält weiterhin den Löwenanteil. Für private Radio- und Fernseh- und Online-Angebote sind sechs Prozent vorgesehen, zwei Prozent gehen an die indirekte Medienförderung. Verhindert ein derartiges Ungleichgewicht zugunsten der SRG nicht die vom Bundesrat angestrebte Förderung der Medienvielfalt?
Natürlich ist die SRG in der Schweiz ein grosser Player. Aber im internationalen Vergleich mit anderen Medienunternehmen ist ihr Budget angesichts des umfassenden Leistungsauftrags in mehreren Sprachen nicht sonderlich gross. Zusätzlich zu den finanziellen Einschränkungen will der bundesrätliche Vorschlag auch, dass die SRG mehr auf Information setzt und sich im Sport und der Unterhaltung stärker von den kommerziellen Anbietern unterscheiden muss. Das kann für Letztere eine Chance sein.

«Ich denke, die SRG hat bereits während der No-Billag-Debatte gemerkt, wo sie sich ändern muss.»

Sie haben den bundesrätlichen Entwurf als nötige Anpassung an den digitaler werdenden Medienkonsum bezeichnet. Aus welchen Gründen?
Die SRG darf mehr in Richtung On-Demand gehen. Und neu können nicht nur private Radio- und Fernsehsender gefördert werden, sondern auch private Onlinemedien-Angebote. Allerdings geht der Entwurf hier nicht weit genug.

Weshalb nicht?
Gemäss der Vorlage kommen nur Angebote in Frage, welche «im Wesentlichen Audio- und/oder audiovisuelle Beiträge» erstellen. Das ist eine deutliche Einschränkung. Der Bundesrat wollte hier wohl verhindern, dass die Online-Auftritte der gedruckten Zeitungen durch geförderte Onlinemedien konkurrenziert werden.

Das klingt doch vernünftig.
Auf den ersten Blick ja. Aber auch im Online-Journalismus ist es schwierig, Geld zu verdienen. Wir können nicht ständig davon reden, wie wichtig Journalismus für unsere Demokratie ist, und dann tatenlos zuschauen, wie im Journalismus immer mehr gespart wird. Deshalb bräuchte es auch die Möglichkeit, Onlinejournalismus generell zu fördern, sofern damit eine relevante Informationsleistung im Sinne des Gesetzes erbracht wird. Davon könnten nicht nur Neugründungen im Internet profitieren, sondern das würde auch Lokal- und Regionalzeitungen helfen, den Sprung in die digitale Welt zu meistern.

«Es ist denkbar, dass neue Angebote entstehen, die wir heute in dieser Form noch gar nicht kennen.»

Wie muss man sich überhaupt Onlinemedien vorstellen, die hauptsächlich Audio- und Video-Beiträge erstellen? Im Internet machen doch alle alles: Video wird wichtiger, man experimentiert mit Podcasts, aber ohne Text geht es auch nicht.
Ich denke, hier könnten gerade im regionalen Bereich «On-Demand»-Radio- und Fernsehangebote gefördert werden, die nicht mehr unbedingt linear ausgestrahlt werden. Denkbar ist auch, dass neue Angebote entstehen, die wir heute in dieser Form noch gar nicht kennen.

Sehen Sie weitere Schwachstellen im bundesrätlichen Entwurf?
Für Radiosender, die keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, fallen jegliche Vorschriften weg. Darunter etwa die Verpflichtung, sachgerecht zu berichten, und das Verbot politischer oder religiöser Werbung. Der Wegfall dieser minimalen Standards wäre sehr bedenklich.

Wie schätzen Sie die Chancen des Gesetzes ein?
Dass der Verlegerverband keine Fundamentalopposition angekündigt hat, dürfte die Erfolgschancen erheblich verbessert haben. Aber welche einzelnen Bestimmungen die Vernehmlassung und die parlamentarischen Beratungen am Ende überstehen werden, ist schwierig zu sagen.

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Video: watson/Emily Engkent
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