Schweiz
Interview

Jurist Alberto Achermann zum Urteil über die Ausschaffung eines Schlägers

Zuercher Obergericht am Dienstag, 24. Maerz 2015. Am 28. August 2013 sprach das Bezirksgericht Winterthur jenen Mann des Mordes schuldig, der im Winterthurer Hotel Krone seinen 5-jaehrigen Sohn getoet ...
Das Obergericht Zürich stiess mit seinem Urteil eine neue Diskussion über die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative an.Bild: KEYSTONE
Interview

Rechtsprofessor: «Denkbar ist, dass EU-Bürger auch bei Mord nicht ausgeschafft werden»

Ein Urteil des Zürcher Obergerichts sorgt für Diskussionen: Ein Deutscher, der wegen einer Schlägerei verurteilt wurde und bei dem Rückfallgefahr bestehen soll, wird nicht ausgeschafft. Alberto Achermann von der Uni Bern erklärt, wieso ihn das nicht überrascht.
13.10.2017, 18:3114.10.2017, 11:27
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Herr Achermann, das Zürcher Obergericht will einen Deutschen nicht ausschaffen, der aufgrund einer Schlägerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde – mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU. Können EU-Bürger grundsätzlich nicht ausgeschafft werden?
Alberto Achermann:
Nein, das bedeutet dieses Urteil nicht. Das Obergericht macht in seinem Urteil bloss geltend, was schon länger auch durch die Praxis des Bundesgerichts bekannt war: Dass sich für die Schweiz aus dem FZA höhere Hürden bei Ausschaffungen ergeben, als dies bei Staatsangehörigen von Drittstaaten der Fall ist.

Zur Person

Alberto Achermann Universität Bern
Alberto Achermann ist Professor für Migrationsrecht am Departement für öffentliches Recht der Universität Bern.Bild: zVg

Was heisst das konkret?
Bürger von EU/EFTA-Ländern können nur dann ausgeschafft werden, wenn für die Öffentlichkeit eine «hinreichend schwere konkrete Gefährdung» besteht. Ist keine solche Gefährdung vorhanden, werden EU/EFTA-Bürger auch dann nicht ausgeschafft, wenn sie wegen einer «Katalogtat» gemäss Ausschaffungs-Initiative verurteilt wurden.

War eine solche Gefährdung bei diesem Täter nicht vorhanden? Schliesslich stellte das Bezirksgericht eine Rückfallgefahr und eine Störung der öffentlichen Ordnung fest.
Um das zu beurteilen kenne ich den Einzelfall zu wenig. Letztlich hat das Obergericht eine Auslegungsfrage in einem konkreten Fall entschieden – und kam zu einem anderen Schluss als die Vorinstanz.

Hätte man sich damit die langwierigen Diskussionen über die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative nicht einfach sparen können?
Nein, denn bei Bürgern von Drittstaaten kommt diese gesetzliche Umsetzung voll zum Tragen. Auf die Landesverweisung kann bei ihnen nur verzichtet werden, wenn dies zu einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall führen würde. Wo es zum Konfliktfall zwischen dem FZA und den Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative kommt, haben die Gerichte gemäss Leitentscheiden des Bundesgerichts – bereits aus dem Jahre 2012 – dem FZA Vorrang einzuräumen. Die Aufregung um das neueste Urteil des Zürcher Obergerichts erstaunt mich daher.

Weshalb?
Es war schon seit längerer Zeit klar, dass das FZA Vorrang haben würde – noch bevor die Ausschaffungs-Initiative umgesetzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, wo ein Grundsatzurteil erwartet wird. Wären damit die Streitigkeiten über die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative endgültig aus dem Weg geräumt?
Wenn das Bundesgericht bestätigt, dass das FZA Vorrang hat vor den Gesetzesbestimmungen zur Ausschaffungs-Initiative, ist diese Rechtsfrage grundsätzlich geklärt. Allerdings wird die Frage, wann ein Straftäter aus dem EU/EFTA-Raum eine «hinreichend schwere konkrete Gefährdung» darstellt, in Einzelfällen immer wieder zu Reden geben. Denkbar ist auch ein hypothetischer Fall, bei dem eine EU-Bürgerin wegen einer ganz eindeutigen «Katalogtat» wie Mord verurteilt wird und nicht ausgeschafft wird.

Wann würde ein solcher Fall eintreten?
Wenn die Frau beispielsweise aus Verzweiflung ihren Ehepartner umgebracht hat, der sie jahrelang missbrauchte, geht von dieser Frau keine «hinreichend schwere konkrete Gefährdung» für die Öffentlichkeit aus.

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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Skip Bo
13.10.2017 20:19registriert August 2014
Kenne kein anderes Land, in welchem sich die Juristerei so vehement gegen die eigenen Gesetze wendet. Für jede Frage punkto Selbstbestimmung findet sich ein Prof, der den Anschlussfreunden das Wort redet.
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Spooky
13.10.2017 21:39registriert November 2015
Reden wir doch Klartext:
„Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!“
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Watson - die Weltwoche der SP
13.10.2017 18:36registriert September 2016
Pfefferscharf umgesetzt
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