Der Bundesrat hat entschieden, die Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) in der Schweiz zu verbieten. Er hat am Mittwoch eine Verordnung verabschiedet, die am Donnerstag in Kraft tritt und auf sechs Monate befristet ist.
Die Gruppierung «Islamischer Staat» begehe massive Verletzungen der Menschenrechte, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS) in einer Mitteilung. Aufgrund der Eskalation der vergangenen Wochen habe der Bundesrat entschieden, den IS und verwandte Organisationen zu verbieten.
Die Verordnung verbietet nicht nur sämtliche IS-Aktivitäten im In- und Ausland, sondern auch alle Aktionen, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen, beispielsweise Propaganda- oder Geldsammelaktionen oder das Anwerben neuer Mitglieder.
Widerhandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet, sofern nicht strengere Strafbestimmungen zur Anwendung kommen. Vermögenswerte der Organisationen können eingezogen werden.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat eine Lösung zu unterbreiten, damit ab Ende Jahr das Verbot von IS und verwandten Organisationen wie auch eine Weiterführung des Verbots der Gruppierung Al-Kaida und verwandter Organisationen gewährleistet ist.
Eine Regelung auf Gesetzesstufe in Form eines allgemeinen Organisationsverbots sei zurzeit nicht vorgesehen, hält das VBS fest. Der Bundesrat sei jedoch bereit, über Lösungen zu diskutieren, falls etwa im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Nachrichtendienstgesetz entsprechende Vorschläge eingebracht würden. (pma/sda)