Ein 26-jährige Winterthurer, der vom Bundesstrafgericht in Bellinzona Mitte Juli wegen Unterstützung der Organisation «Islamischer Staat» schuldig gesprochen und zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt worden ist, zieht das Urteil an das Bundesgericht in Lausanne weiter.
Der schweizerisch-libanesische Doppelbürger aus Winterthur wurde im April 2015 am Flughafen festgenommen, als er von Zürich nach Istanbul reisen wollte. Für das Bundesstrafgericht war klar, dass er sich dem «IS» anschliessen wollte.
Der Angeklagte bestreitet dies jedoch nach wie vor. Die Verteidigung macht geltend, dass diese Absicht und auch die angeblichen Kontakte nicht bewiesen seien. Dies teilte der Verteidiger am Mittwochabend mit.
Nach Auffassung der Verteidigung hat sich der schweizerisch-libanesische Doppelbürger nicht strafbar gemacht, und der eingeklagte Tatbestand sei klar nicht erfüllt.
Der Versuch, in Zürich ein Flugzeug nach Istanbul zu besteigen, stelle keine Unterstützung des «IS» dar, zumal die Weiterreise von Istanbul nach Syrien noch nicht detailliert geplant und höchst unsicher gewesen sei, heisst es weiter. Das Einchecken in Zürich stelle keine strafbare Handlung dar.
Des Weiteren schreibt der Anwalt, in der Kommunikation seines Mandanten mit nach Syrien gereisten Kollegen sei nie vom «IS» die Rede gewesen. Der Angeklagte habe sich auch nie in irgend einer Weise zum «IS» und dessen Zielen bekannt. (whr/sda)