Schweiz
Islamischer Staat (IS)

Er lachte über Enthauptungen: Chat-Protokolle belasten Angeklagten im «IS»-Prozess

Er lachte über Enthauptungen: Chat-Protokolle belasten Angeklagten im «IS»-Prozess

01.03.2016, 11:4301.03.2016, 11:54
Mehr «Schweiz»

Der zweite Tag im «IS»-Prozess gegen vier Iraker vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona begann so, wie der erste aufgehört hatte: Die Richterin legte dem Angeklagten im Rollstuhl Chat-Protokolle vor. Dessen Antworten waren ähnlich ausweichend wie am Tag zuvor.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Im Zentrum stand am Dienstagmorgen die Frage, ob und wenn ja welche Unterlagen der 29-jährige von einem mutmasslichen Unterstützer des  «Islamischen Staats», Abu Hajer, erhalten haben soll – auch nachdem der Angeklagte bereits in der Schweiz lebte.

Dieser entgegnete, es habe sich um Dokumente gehandelt, die ihm helfen sollten, für die schlimmen Bedingungen in irakischen «Geheimgefängnissen» eine Öffentlichkeit zu schaffen. Auch sein Bruder sei in diesen Haftanstalten verschwunden.

Laut der vor Gericht vorgestellten Protokolle sind auf den Datenträgern jedoch keine Angaben zu Gefangenen, sondern Hinweise auf die «Herstellung von Materialien» und den «Umbau von Geräten» zu finden. Ob dies ein konkreter Hinweis auf den Bau von Bomben ist, ging aus der Befragung nicht hervor.

Ebenfalls unklar ist die Identität des 29-jährigen Rollstuhlfahrers. Vor Gericht bleibt er eindeutige Beweise schuldig, dass er nicht die Identität des Bruders angenommen hat.

Verschlüsselung oder Verunglimpfung?

Der Angeklagte brachte ein weiteres Mal vor, dass er nur eine verschlüsselte Sprache angewendet habe, weil er nicht offen schreiben konnte. Er habe sich unter permanenter Überwachung «der Amerikaner» gewähnt.

Bei anderen Facebook-Konversationen mit einem jungen Palästinenser soll es um «Enthauptungen» von irakischen Regierungstruppen durch al-Kaida-Kämpfer gegangen sein. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, darüber gelacht zu haben.

Er soll ausserdem die Tötung von Taliban-Kämpfern bedauert und die Schweizer als «Hunde» beschimpft haben. Laut dem Angeklagten soll es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt haben: Er sei davon ausgegangen, dass es sich bei der Armee, welche die Taliban-Kämpfer tötete, um Schweizer Soldaten gehandelt habe, da der Beitrag im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt worden sei. Er sei weder für noch gegen die Taliban.

Bezüglich des «IS» habe er keine Meinung – die ihm zur Last gelegte Verherrlichung sei aus dem Kontext gerissen. Am Nachmittag wird aller Voraussicht nach mit den Plädoyers begonnen.

(SDA)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Verwaltungsgericht verhängt Zwangsmedikation für Straftäterin: Sie tötete ihren Sohn

Einer 35-jährigen Frau aus Kamerun, die im Wahn ihren eigenen Sohn umbrachte, dürfen zwangsweise Medikamente verabreicht werden. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Kriminalitätsrisiken dürften bei Ausschaffungen nicht exportiert werden.

Zur Story