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Justiz

Angelia Magdici vor Gericht: Die 7 wichtigsten Fragen

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Angela Magdici vor Gericht
Nach der Verhandlung erläutert Magdicis Anwalt Urs Huber vor den Medien, warum er das geforderte Strafmass für unrechtmässig hält. Magdici will nicht mit den Medien sprechen.
quelle: watson/rafaela roth
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«Bedenklicher Akt der Selbstjustiz» – 15 Monate bedingt für Ex-Wärterin Angela Magdici

Das Bezirksgericht Dietikon hat ein Urteil gefällt: Die 33-jährige ehemalige Gefängniswärterin Angela Magdici muss nicht ins Gefängnis. Es verurteilt sie zu einer bedingten Strafe von 15 Monaten. Magdici hatte den Gefangenen Hassan Kiko aus dem Gefängnis Limmattal befreit und floh mit ihm nach Italien.
24.01.2017, 06:5124.01.2017, 19:15
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Das Urteil im Fall der ehemaligen Gefängniswärterin Angela Magdici ist gefällt: Sie wird zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt, bei 2 Jahren Probezeit. Auch die Gerichtskosten von 4500 Franken muss Magdici bezahlen.

Der Richter kommentiert die Tat Magdicis mit den Worten: 

«Es handelt sich um einen bedenklichen Akt der Selbstjustiz.»

Er sehe wenig Reue bei der Angeklagten. Denn sie bereue weniger die Tat an sich, als deren Scheitern. Dennoch könne man davon ausgehen, dass die Flucht nicht von langer Hand geplant gewesen, sondern aus Liebe begangen worden sei.

Nicht glücklich mit dem Urteil ist Claudia Wiederkehr, die leitende Staatsanwältin. «Das heute gesprochene Urteil ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft sehr mild», sagt sie. Man sei nicht enttäuscht über das Urteil, aber man hätte den Umstand mehr gewichten sollen, dass Angela Magdici einen schweren Sexualstraftäter frei gelassen habe und somit auch die Bevölkerung in Gefahr gebracht habe.

Claudia Wiederkehr, leitende Staatsanwältin.Video: YouTube/Rafaela Roth

Mit ihrer Tat habe sie sich als Richterin aufgeführt und den Rechtsstaat ins Lächerliche gezogen. Wiederkehr behält sich einen Weiterzug ans Obergericht vor.

Glücklicher zeigte sich Magdicis Verteidiger, Urs Huber: «Ich bin zufrieden. Das Gericht ist in einigen Punkten meiner Argumentation gefolgt», sagt er. In nicht ungeringem Masse hat die Tatsache zur Strafmilderung beigetragen, dass das Gericht der Anklagepunkt der Begünstigung fallen liess.

Dass Magdici Kiko das Handy zum Telefonieren mit den Fluchthelfern gegeben habe, sei nicht als Begünstigung zu werten, sondern sei Teil der Straftat des Entweichenlassens von Gefangenen, urteilte das Gericht

Auf die fehlende Reue seiner Mandantin angesprochen sagt Huber: «Sie liebt ihn und will auf ihn warten.»

Magdici-Verteidiger Urs HuberVideo: YouTube/Rafaela Roth

So verlief der Prozesstag:

Angela Magdici verweigert am Dienstagmorgen vor Gericht weitgehend die Aussage. Sie kam alleine, ausser ihrem Anwalt begleiteten die 33-Jährige keine Angehörigen zu ihrem Prozess. Dafür sind dutzende Medienvertreter erschienen.

«Ich würde es nicht wieder tun, ich habe einen Fehler gemacht»
Angela Magdici

Beim Schlusswort kämpft die ehemalige Gefängniswärterin mit den Tränen: «Meine Familie ist heute nicht da, bei ihr möchte ich mich entschuldigen», sagt sie mit zittriger Stimme. «Ich wollte nie die Berufsehre der Gefängniswärter in den Dreck ziehen. Ich habe den Job immer gerne gemacht und es ist ein guter Job.»

Gegenüber den Medien will Angela Magdici nach der Verhandlung keine Aussagen machen. Als sich das Gericht zur Beratung zurück gezogen hat, erklärt ihr Verteidiger Urs Huber, warum er das von der Staatsanwaltschaft geforderte, hohe Strafmass von 27 Monaten rechtlich nicht haltbar findet. Bei den weiteren Fragen läuft Magdici aus dem Bild. 

Liebe aber kein Sex im Gefängnis 

Zur Flucht will die ehemalige Gefängniswärterin am Dienstag keine Fragen mehr beantworten. «Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch», wiederholt Magdici mehrmals. Zu ihrer Persönlichen Situation und zur Beziehung mit Kiko gibt sie später doch Auskunft. Sie gibt sich reuig «Ich würde es nicht wieder tun, ich habe einen Fehler gemacht», sagt Magdici. Sie wolle nie wieder auf der Anklagebank sitzen. 

«Meine Familie ist heute nicht da, bei ihr möchte ich mich entschuldigen»
Angela Magdici

Doch sie hat es aus Liebe getan. Magdici habe Hassan Kiko zunächst als Menschen wahrgenommen und dann Gefühle entwickelt: «Dann wurde es Liebe», sagt sie. Eine körperliche Beziehung zwischen den beiden ist aber wohl erst auf der Flucht entstanden. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob die beiden intimen Kontakt im Gefängnis gehabt hätten, sagt Magdici: «Nein». Auch, dass sie intimen Kontakt mit anderen Häftlingen gehabt habe, verneint sie. 

Verschuldet ins Leben zurück? 

Die Staatsanwältin wollte von mildernden Umständen dank der Reue der Angeklagten und dem Schuldeingeständnis nichts wissen. Die Angeklagte sei erst nach ihrer Verhaftung, nach dem Ende der Flucht, reuig gewesen, nicht davor. Sie habe die Flucht von langer Hand geplant und entschlossen durchgeführt. 

«Ich wollte nie die Berufsehre der Gefängniswärter in den Dreck ziehen. Ich habe den Job immer gerne gemacht und es ist ein guter Job.»
Angela Magdici

Die Staatsanwältin wollte Magidici neben sieben Monaten Gefängnis mit 20 Monaten bedingt sowie zwei Jahren Probezeit noch eine Menge Schulden aufbrummen: Da die Angeklagte den Generalschlüssel des Gefängnisses Limmattal auf die Flucht mitgenommen hatte, musste die Schliessanlage des ganzen Gefängnisses ausgewechselt werden. Die Kosten dafür – 117'450 Franken – soll Magdici dem Gefängnis als Schadenersatz zurück zahlen. Genauso wie die Kosten für die kostspielige Fahndung der beiden Geflüchteten. 

Die Staatsanwältin argumentierte, Magdici habe eine Gefährdung der Öffentlichkeit in Kauf genommen, in dem sie einen verurteilten Sexualstraftäter befreit habe und damit nicht nur das Vertrauen des Staates, ihres Arbeitgebers und der gesamten Gesellschaft missbraucht. 

Magdici erhält Morddrohungen

Davon wollte Magidis Verteidiger Urs Huber nichts wissen, vielmehr sei die Tat seiner Mandantin spontan passiert und in einer derart einzigartigen Konstellation erfolgt, dass sie sich wohl nie wieder wiederholen würde. Die Prognosen für seine Mandantin von nun an wie zuvor eine gute Brügerin zu sein, sähen sehr gut aus. Er forderte nur eine bedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten und eine Busse von 150 Franken. 

«Meine Mandantin ist genug bestraft», sagt Huber. Magdicis Schulden würden sich jetzt schon über zehntausende von Franken belaufen, sie habe ihr komplettes Leben verloren und müsse auch noch mit einem Führerausweisentzug rechnen. 

Zudem müsse seine Mandantin damit Leben auf der Strasse erkannt, gefilmt und beschimpft zu werden. Sie erhielte Morddrohungen und Beschimpfungen «der übleren Sorte» via Social Media und auch per Post. Seine Mandantin sei Opfer einer Medienhetzkampagne sondergleichen geworden, in der ihr Gesicht immer und immer wieder gezeigt wurde. (raf)

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97 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cupsieger Maxi
24.01.2017 09:04registriert Dezember 2014
wenn sie glück hat, verliebt sich ja ein wärter in sie und wird befreit.
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ast1
24.01.2017 10:41registriert März 2014
Im vergangenen Dezember wurde Kiko vom Zürcher Obergericht wegen Vergewaltigung und Nötigung einer 16-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zusammen mit der Reststrafe für ein früheres Sexualdelikt wird er rund fünfeinhalb Jahre hinter Gittern sitzen

Vier Jahre für eine Vergewaltigung als Wiederholungstäter? Das ist ein Witz, oder?
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ciaociao
24.01.2017 08:41registriert November 2016
200.- busse???
und ich zahl' 1'800.- wegen einem kleinen Auffahrunfall ohne Schaden (Kratzer) und ohne Verletzte??!

Dieses Weib hat einen gefährlicher Vergewaltiger befreit!

In was für einem Rechtssystem leben wir?
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