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Bundesgericht entscheidet: Grosseltern dürfen ihren Enkelsohn sehen

Bundesgericht entscheidet: Grosseltern dürfen ihren Enkelsohn sehen

07.09.2018, 14:0907.09.2018, 14:16
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Ein Grosselternpaar väterlicherseits darf seinen Enkelsohn nach dem Tod von dessen Vater weiterhin sehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Einspruch der Mutter des Kindes, die den Kontakt unterbunden hatte, abgewiesen.

Nach dem Unfalltod des Kindsvaters im Jahr 2012 hatte die Mutter jeglichen Kontakt zwischen dem damals knapp einjährigen Kind und ihren Schwiegereltern verboten. Sie warf dem Grosselternpaar eine konservative Sicht der Familie und Rollenteilung vor.

Die Grosseltern wandten sich an die Zürcher Kinderschutzbehörde und anschliessend ans Kantonsgericht Zürich. Im März 2018 sprach letzteres ihnen ein Besuchsrecht von zwei Stunden alle zwei Monate zu. Beziehungen zu seinen Grosseltern lägen im Interesse des Kindes,

In seinem am Freitag publizierten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Vorinstanz. Die Beziehung zwischen Mutter und Kind sei stabil genug, um nicht durch die sehr begrenzen zugesprochenen Kontakte mit den Grosseltern gefährdet zu werden. (sda)

«Ihr müsst mein Kind nicht toll finden, aber...»

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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anonymer analphabet
07.09.2018 14:28registriert April 2016
Alle zwei Monate für zwei Stunden... ich kann solche Gerichtsentscheide einfach nicht ernst nehmen.
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MiezeLucy
07.09.2018 15:17registriert Oktober 2015
Was genau haben die Beteiligten von zwei Stunden in zwei Monaten?

Der Sinn dieses Urteils entzieht sich mir.
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thelastpanda
08.09.2018 08:08registriert Januar 2018
Haben nicht die meisten älteren Leute eine "konservative Sicht der Familie und der Rollenaufteilung"? Deswegen jemandem verweigern, das Enkelkind zu sehen ist schon krass.
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