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40-Jähriger stach auf Schwangere ein: «Geht es noch skrupelloser?»

In Stuttgart (D) ist am Mittwochabend ein Mann auf offener Strasse mit einem schwertähnlichen Gegenstand erstochen worden. (Symbolbild)
Der Angeklagte hatte seiner schwangeren Frau ein Messer zuerst in den Unterbauch gerammt, dann hatte er mehrmals auf Kopf und Oberkörper eingestochen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE

40-Jähriger stach auf Schwangere ein: «Geht es noch skrupelloser?»

Ein 40-Jähriger wollte ein Baby abtreiben und seine Frau töten. «Versuchter Mord», urteilte das Bezirksgericht Aarau.
06.08.2019, 05:06
Ueli Wild / ch media
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«Geht es noch skrupelloser?» Mit dieser Frage brachte Oberstaatsanwältin Carmen Laffranchi die Sicht der Anklage auf den Punkt. Als Beschuldigter stand Josef (Name geändert), ein 40-jähriger Eritreer, vor dem Bezirksgericht Aarau. Zur Last gelegt wurden ihm in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau der versuchte Mord an seiner Ehefrau und versuchter strafbarer Schwangerschaftsabbruch. Der Tathergang, so wie er in der Anklageschrift geschildert wird, war unbestritten. Hingegen verneinte der Beschuldigte die Tötungsabsicht. Seit der Tat vor gut zwei Jahren befindet sich Josef im vorzeitigen Strafvollzug.

Messer in den Nacken gesteckt

In der gemeinsamen Wohnung in einer Aarauer Vorortsgemeinde hatte Josef seiner schwangeren Frau ein Messer, das man zum Ausbeinen braucht, zuerst in den Unterbauch gerammt, dann hatte er mehrmals auf Kopf und Oberkörper eingestochen. Schliesslich blieb das Messer im Nacken des Opfers stecken. Hierauf schlug Josef mit einer vollen Whisky-Flasche auf den Hinterkopf seiner Frau ein. Laut Anklageschrift deckte er zuletzt ihren Kopf auch mit einem Kissen zu, «sodass sie nur schwer atmen konnte». Dann rief er ihre Schwester an und fragte diese, von wem seine Frau schwanger sei. Dann rief er die Notrufzentrale an und teilte mit, er kämpfe mit seiner Frau, diese sei schwanger von einem andern Mann und sie sei nun gestorben.

Die Frau lebte aber noch. Mit dem Heli wurde sie ins Universitätsspital Zürich geflogen. Sie konnte mit einer Notoperation gerettet werden. Auch ihr ungeborenes Kind überlebte. Ihm hatte der erste Stich gegolten, es aber wie durch ein Wunder verfehlt.

Um den Streit zu verstehen, welcher der Tat vorausging, muss man ein paar Dinge zur Geschichte Josefs und seiner Ehe wissen. Josef wurde 1978 in Eritrea geboren, ging dort 11 Jahre zur Schule, dann diente er mehrere Jahre in der Armee, bis er desertierte. Via Libyen gelangte er vor fünf Jahren in die Schweiz, wo er als Flüchtling anerkannt wurde.

Seine 14 Jahre jüngere Frau vermittelte ihm deren Schwester, die mit Josef auf Facebook befreundet war. Die Hochzeit wurde 2015 in Addis Abeba, wo sich die Eheleute erstmals begegneten, gefeiert. Im Frühjahr 2017 durfte die Frau in die Schweiz nachreisen. Im Mai stellte sich heraus, dass sie schwanger war – in der 15. Woche. Josef rechnete. Und da keimte in ihm der Verdacht auf, seine Frau sei vor ihrer Ankunft in der Schweiz von einem andern Mann geschwängert worden. Er wollte offenbar nicht begreifen, dass die Schwangerschaftswochen ab der letzten Monatsblutung gezählt werden. Fakt ist: Als das Kind im Dezember 2017 zur Welt kam, wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass Josef sein Vater ist.

Nicht im Wahn gehandelt

Vor dem Gesamtgericht erschien ein, solange er nicht sprach, im Gesicht knabenhaft wirkender Mann, dem man die 40 Jahre auf den ersten Blick nicht ansah. Josef war durchaus gesprächig, beantwortete aber kaum eine Frage präzis. Immerhin: Dass er seiner Frau die lebensgefährlichen Verletzungen zugefügt hatte, bestätigte er auch vor Gericht. «Ich bin ja vom Dämon besessen», erklärte er, «darum habe ich ihr das angetan.» Im Verlauf der Voruntersuchung hatte er begonnen zu behaupten, er sei vom Teufel besessen. Der Psychiaterin gegenüber hatte er Details dazu verraten: Während der Hochzeitsnacht sei der Teufel in ihn gefahren. Er habe den Stich im einen Hoden gut gespürt. Die Psychiaterin attestierte ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. In der Tatnacht habe er sich in einem Trance-Zustand befunden. Seine Steuerungsfähigkeit sei zwar reduziert, aber nicht aufgehoben gewesen.

Darauf nahm die Oberstaatsanwältin Bezug, als sie sagte, Josef habe zwar Wahnvorstellungen gehabt, aber er habe nicht im Wahn gehandelt. Er sei durchaus in der Lage gewesen, vernunftgemäss zu handeln. Allein auf den Verdacht hin, dass ihm seine Frau Hörner aufgesetzt haben könnte, habe er mit verschiedenen Mitteln versucht, sie umzubringen. In der Ehre verletzt, habe er primitiv und egoistisch gehandelt. «Nach dem Motto: Meine Frau gehört mir und muss mir gehorchen.» Laffranchi wertete den Angriff auf die Frau als versuchten Mord und verlangte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren plus 15 Jahre Landesverweisung. Josefs Verteidiger dagegen liess nur versuchte Tötung gelten. Eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren genüge, und auf die Landesverweisung sei zu verzichten.

15 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis

Das Gericht unter dem Vorsitz von Reto Leiser folgte einstimmig den Anträgen der Anklage: Es sprach Josef schuldig des versuchten Mordes und des versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruchs. Damit ein versuchter Mord vorliege, sagte Leiser, brauche es drei Dinge: Skrupellosigkeit, eine krasse Missachtung des fremden Lebens und puren Egoismus. Diese Voraussetzungen seien in Josefs Fall erfüllt. Eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sei angemessen. Ebenso die 15 Jahre Landesverweisung. (aargauerzeitung.ch)

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tartaruga
06.08.2019 08:21registriert Januar 2016
Er habe den Stich im einen Hoden gut gespürt. Die Psychiaterin attestierte ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit.

🤦🏻‍♀️
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reaper54
06.08.2019 07:57registriert März 2015
Typischer eritreischer Flüchtling, wird so extrem verfolgt, dass er seine Hochzeit in der Heimat feiern kann. Jedem der in sein Heimatland reist sollte der Flüchtlingsstatus aberkannt werden!
Hoffentlich kann er auch nach 15 Jahren nicht zurückkommen!
15527
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maljian
06.08.2019 08:28registriert Januar 2016
Kurze Frage.

15 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis.

Erst 15 Jahre im Gefängnis und dann 15 Jahre der Schweiz verwiesen?

Interessiert mich, keine Wertung.
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