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Der Behring-Richter und sein Staranwalt – ein Stück in neun Akten

ZUR MELDUNG, DASS DER FINANCIER DIETER BEHRING ZU EINER FREIHEITSSTRAFE VON 5 JAHREN UND 6 MONATEN VERURTEILT WURDE, STELLEN WIR IHNEN AM FREITAG, 30. SEPTEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGU ...
Der ehemalige Financier Dieter Behring wurde erstinstanzlich verurteilt.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Der Behring-Richter braucht einen Staranwalt – ein Stück in neun Akten

Bundesstrafrichter Daniel Kipfer leitete vor einem Jahr den Prozess gegen Financier Dieter Behring. Jetzt gerät er selbst massiv unter Druck. Und engagiert Anwalt Lorenz Erni.
10.10.2017, 05:1810.10.2017, 05:21
Henry Habegger / Nordwestschweiz
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Ist es eine Tragödie, eine Komödie, ein Schwank? Sicher ist: Der schier endlose und endlos verzwickte Fall um den mutmasslichen Millionenbetrüger Dieter Behring ist um eine Facette reicher. Der Behring-Richter nimmt sich einen Staranwalt, weil er selbst zum Beschuldigten zu werden droht. Aber von Anfang an, aufgeteilt in Akte.

Erster Akt: Lauber fokussiert

Jetzt auf

Financier Behring soll 2000 Anleger um 800 Millionen Franken betrogen haben (siehe Box am Ende des Textes). Die Bundesanwaltschaft, die seit 2004 gegen Behring ermittelte, wollte einst auch neun Mitbeschuldigte anklagen. Bis Michael Lauber 2012 Bundesanwalt wurde und die Mitbeschuldigten im Hauptanklagepunkt laufen liess. Er «fokussierte» den Fall auf Behring. Die Einstellung gegen die Mitbeschuldigten war aber nur rechtens, wenn das Verfahren in der Sache Behring 2012 noch nicht anklagereif war. Andernfalls verletzte Lauber den Grundsatz «in dubio pro duriore»: Im Zweifelsfall muss angeklagt werden.

Le President du Tribunal penal federal Daniel Kipfer Fasciati, gauche, et le President du Tribunal federal Gilbert Kolly, droite, parlent lors d'une conference de presse commune au Tribunal feder ...
Richter Daniel Kipfer.Bild: KEYSTONE

Zweiter Akt: Zeuge spricht

Hier hakte Behrings Verteidigung unter dem Zürcher Anwalt Bruno Steiner ein: Gab es 2012, als Lauber die «Fokussierungsstrategie» verfügte, bereits Anklageentwürfe? Befragt von Bundesstrafgerichtspräsident Daniel Kipfer, sagte Lauber im Juni 2016 als Zeuge im Behring-Prozess: «Meines Wissens nicht, nein, meines Wissens nicht, weil die ge... äh –». Er verneinte die Existenz solcher Entwürfe. Nur: Zwei weitere Zeugen, unter ihnen der frühere Verfahrensleiter, gaben später an, es habe sehr wohl Anklageentwürfe gegeben. Die Frage, die sich also stellte: Hat der Bundesanwalt vor Gericht gelogen?

Dritter Akt: Richter vergisst was

Von jeder Zeugenvernehmung gibt es ein schriftliches Protokoll, so auch im Fall Lauber. Es wurde vom Vorsitzenden Kipfer und vom Gerichtsschreiber unterzeichnet. Ihnen unterlief aber ein eigentümlicher «Fehler». Statt der Frage, ob Anklageentwürfe vorgelegen hätten, stand im Protokoll die Frage: «Haben Sie vom Bundesstrafgericht irgendwelche Hinweise bekommen, wie mit dem Verfahren fortzufahren sei …?» Laubers Antwort «Meines Wissens nicht, nein, meines Wissens nicht, weil die ge... äh – » ergab plötzlich einen ganz anderen Sinn. Die mögliche Falschaussage war verschwunden.

Vierter Akt: Behring klagt

Behring und seine Verteidigung merkten, dass im Protokoll eine Frage fehlte, dafür eine andere doppelt verwendet wurde: Jemand hatte zur Copy-Paste-Funktion gegriffen. Verteidiger Steiner vermutete, dass es sich um eine absichtliche Fälschung handeln musste: «Die Verwendung dieser Tastenkombination setzt einen willentlichen Vorgang und eine Absicht voraus», hielt er in einem Schreiben fest. Er reichte bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Kipfer und allenfalls unbekannt wegen Protokollfälschung ein.

Fünfter Akt: Staatsanwalt hilft

Zum Zug kam jetzt Carlo Bulletti, leitender Staatsanwalt des Bundes und Untergebener von Lauber. Bulletti, zuständig für Staatsschutz, verfügte im Oktober 2016 «Nichtanhandnahme» der Anzeige gegen Kipfer. Also kein Verfahren. Begründung: Kipfer habe den Fehler nach Bekanntwerden «ohne weiteres» korrigiert. Zudem relativierte Bulletti die Bedeutung des Protokolls, da es ja auch eine Tonbandaufzeichnung gebe. Eine «versuchte Begünstigung» von Lauber durch Kipfer oder unbekannt sei «nicht ersichtlich».

Lorenz Erni, Swiss lawyer of Polish-born filmmaker Roman Polanski leaves a district prison where his client is believed to be held in Winterthur, 26 kilometers (16 miles) northeast of Zurich, Switzerl ...
Staranwalt Lorenz Erni.Bild: AP

Sechster Akt: Steiner kontert

Behring und seine Anwälte erhoben im Oktober 2016 bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Beschwerde gegen Bullettis Entscheid. Dieser sei anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen Kipfer beziehungsweise unbekannt «an die Hand zu nehmen». Anwalt Steiner stellte in der Beschwerde unselige Konstellationen fest: Laubers Untergebener entscheidet über eine Strafanzeige, die indirekt Lauber betrifft. Die Beschwerdekammer des von Kipfer präsidierten Gerichts werde nun über das weitere Geschick der Anzeige gegen Kipfer entscheiden. «Etwas vereinfacht gesagt, Lauber könnte eigentlich gleich selbst über die Nichtanhandnahme verfügen und Kipfer über deren Bestätigung entscheiden», so Anwalt Steiner.

Siebter Akt: Richter holt Anwalt

Nun wurde es dem Präsidenten Kipfer zu brenzlig. Er engagierte den vielleicht renommiertesten Strafverteidiger in der Schweiz. Den Mann, der vor Bundesstrafgericht bereits den Bankier Oskar Holenweger herausgehauen hatte (Kipfer war, das am Rande, Mitglied des Gremiums, das Holenweger freisprach): den Zürcher Anwalt Lorenz Erni. Mitte Juli 2017 meldete sich Erni beim Gericht und verlangte als Erstes eine Fristerstreckung bis 31. August: «Sowohl mein Mandant als auch ich sind in den Ferien im Ausland.»

Achter Akt: Erni rügt alle

Staranwalt Erni reichte Anfang August 2017 seine Stellungnahme zur Beschwerde Behring ein. Darin rügte er alle. Das Gericht wegen seines Schlendrians: Die Beschwerde datiere vom Oktober 2016, und erst «rund acht Monate später (!) lud die Beschwerdekammer meinen Mandanten zur Stellungnahme ein». Inhaltlich argumentierte Erni, Behring habe im Fall gegen Kipfer gar keine Parteistellung, die Beschwerdekammer hätte gar nicht auf die Beschwerde eintreten dürfen. Er rügte die Bundesanwaltschaft: Sie habe gar keine Ermächtigung für ein Vorverfahren gegen Kipfer eingeholt, hätte dieses daher gar nicht durchführen dürfen. Und er rügte Behring: So oder so sei die Beschwerde «haltlos und unbegründet».

Neunter Akt: Vorhang? Kaum

Seither herrscht Funkstille in Bellinzona. Nun gilt: Warten auf den nächsten Akt, und der kommt bestimmt. Behrings erfahrener und experimentierfreudiger Anwalt Bruno Steiner schaut den Abwehraktionen der Justiz interessiert und empört bis belustigt zu. Ob Gerichte, Bundesanwaltschaft oder Aufsichtsbehörden: «Alles wird der Wahrung des Ansehens der Institutionen untergeordnet.» So sei es passiert bei Behrings Anzeige wegen Falschaussage gegen Lauber, so werde es nun auch mit jener gegen Kipfer getan: Das System erkläre die Anzeigen mit vereinter Kraft für nichtig mit dem Ziel, sich selbst zu schützen. Bei allem Verständnis für die politische Opportunität dieses Verhaltens, sagt Steiner: «Es besteht die Gefahr, dass die Hüter der Verfassung zu Verhütern von Recht und Menschenrechten werden.»

Bundesstrafgericht

Auch ein Jahr danach kein schriftliches Urteil
Es ist mehr als ein Jahr her: Financier Dieter Behring (62) wurde am 30. September 2016 vom Bundesstrafgericht in Bellinzona unter dem Vorsitz von Daniel Kipfer zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er machte sich gemäss dem erstinstanzlichen Urteil des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Er soll etwa 2000 Anleger um 800 Millionen Franken betrogen haben.Vorangegangen waren dem Richterspruch über zwölf Jahre an Untersuchungen und Ermittlungen gegen Behring und anfänglich auch gegen neun Mitbeschuldigte.Aber der schier endlose Fall zieht sich weiter in die Länge.

Nach der Bundesanwaltschaft ist jetzt das Gericht in Bellinzona für weitere Verzögerungen verantwortlich: Auch gut ein Jahr nach der Urteilsverkündung hat das Gericht unter Präsident Daniel Kipfer die schriftliche Urteilsbegründung noch immer nicht vorgelegt. Das bestätigt auf Anfrage Bruno Steiner, einer der Anwälte von Dieter Behring. Fest steht schon jetzt, dass Behring und seine Anwälte das Urteil vor Bundesgericht anfechten werden. Ein Problem, das sie indessen haben: Während das Gericht sich mehr als ein Jahr Zeit nimmt für die schriftliche Begründung, hat die Verteidigung nur gerade 30 Tage Zeit, die Beschwerde zu formulieren. Oder sogar nur 20 Arbeitstage, wie Bruno Steiner ausführt. «Bei einem Urteil, das womöglich mehrere 1000 Seiten umfassen dürfte.»Behring und seine Anwälte machen seit langem geltend, dass die Anklage ungenügend sei und dass das aus ihrer Sicht überforderte und voreingenommene Gericht die Akten nicht oder zumindest nicht richtig gelesen habe.

Um das zu belegen, weist Steiner auf ein Detail hin: Auf dem Titelblatt der Anklageschrift gegen Behring vom 9. Oktober 2015 steht «Anklageschrift, nach Art. 360 StPO». StPO heisst Strafprozessordnung, Art. 360 bezieht sich auf das «abgekürzte Verfahren». Der Prozess gegen Behring wurde aber nicht im abgekürzten Verfahren, sondern im ordentlichen Verfahren geführt. Das heisst, die Bundesanwaltschaft hat den falschen Gesetzesparagrafen erwischt. Keiner der vier auf dem Titelblatt der Anklageschrift erwähnten Staatsanwälte des Bundes hat den Lapsus bemerkt. Auch der Bundesanwalt Lauber und seine Leute, die angeblich ein straffes Controlling durchführen, haben den Fehler nicht bemerkt.

Für Bruno Steiner ist das ein weiterer Beweis dafür, wie nachlässig und unbedarft die Anklage gegen Behring arbeitete.Das passt zur Panne, über welche die «Nordwestschweiz» im September berichtete. Demnach sehen sich auch mehrere Dutzend Geschädigte im Fall Behring ein weiteres Mal geprellt. Ihre Forderungen sind aus den Gerichtsakten verschwunden. Das Bundesstrafgericht betrachtete die Forderungen fälschlicherweise als zurückgezogen. Nun droht die Verjährung. (hay)
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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Triumvir
10.10.2017 07:47registriert Dezember 2014
Mit Kipfer habe ich vor einigen Jahren auch schon beruflich zu tun gehabt...Die aktuelle Geschichte wundert mich deshalb nicht wirklich...Es fragt sich vielmehr, wer letztendlich dafür verantwortlich ist, dass dieser gute Mann überhaupt Präsident unseres Bundesstrafgerichts werden konnte...Aber vielleicht kann sich Kipfer ja bald beruflich neu orientieren...Das würde dieser Institution sicher gut tun...Watson bitte dran bleiben an dieser Geschichte!
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Töfflifahrer
10.10.2017 08:04registriert August 2015
Was bitte läuft da eigentlich für eine Posse?
Hauptdarsteller Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht. Dass die Reputation der Bundesanwaltschaft in der letzten Zeit massiv gelitten hat und phasenweise mit barer Inkompetenz gleichgesetzt werden muss, ist bekannt und schlimm genug. Aber nun kommen immer mehr Zweifel an der Fähigkeit und Kompetenz des Bundesstrafgerichtes auf. Sehen wir hier die Demontage der Glaubwürdigkeit unserer Bundesgerichte? Wir müssen wohl nicht vor fremden Richtern Angst haben, uns reichen bereits die eigenen.
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