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Genozid-Leugnung: Urteil wegen Rassendiskriminierung aufgehoben

Tessiner Politiker leugnete Genozid: Urteil wegen Rassen-Diskriminierung aufgehoben

27.12.2018, 12:0027.12.2018, 12:46
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Das Bundesgericht in Lausanne.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Tessiner Politikers Donatello Poggi wegen Rassendiskriminierung aufgehoben. Poggi hatte 2012 in einem Artikel den Genozid an den bosnischen Muslimen in Srebrenica geleugnet.

Das Bundesgericht stützt sich in einem am Donnerstag publizierten Urteil auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Es bezieht sich dabei auf den Fall Perinçek gegen die Schweiz.

Der EGMR entschied im Oktober 2015, dass die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe, indem sie Perinçek wegen Rassendiskriminierung verurteilt hatte. Perinçek hatte an einer öffentlichen Veranstaltung in der Schweiz gesagt, die Qualifizierung der Deportation und Ermordung der Armenier 1915 als Genozid sei eine «internationale Lüge».

Im vorliegenden Fall hatte Poggi im November 2012 in der Zeitung «Corriere del Ticino» und auf einem Internet-Portal einen Artikel mit dem Titel «Srebrenica, wie es wirklich war» publiziert. Darin heisst es, die offizielle Version zu den Geschehnissen sei eine «propagandistische Lüge».

Es habe 1995 tatsächlich ein Massaker stattgefunden. Die Opfer seien aber die Serben gewesen. Das andere Massaker an den Muslimen weise hingegen viele dunkle Stellen auf.

Das Massaker von Srebrenica

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Massaker von Srebrenica
Die Tafel der Ermordeten in Srebrenica.
quelle: epa/epa / fehim demir
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«Keine diskriminierende Absicht»

Die Tessiner Justiz verurteilte Poggi nach einer Strafanzeige wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Politikers nun gutgeheissen.

Es hält fest, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung, beziehungsweise der Leugnung von Völkermord, erfüllt sei. Allerdings lägen keine ausreichenden Indizien dafür vor, dass der Beschwerdeführer in diskriminierender Absicht gehandelt habe.

Die Lausanner Richter sind der Ansicht, dass der umstrittene Text grundsätzlich von öffentlichem Interesse sei, auch wenn er nicht im Rahmen einer aktuellen politischen Debatte publiziert worden sei. Der Meinungsäusserungsfreiheit zu Themen von allgemeinem Interesse komme ein starker Schutz zu.

Entgegen der Ansicht der Tessiner Vorinstanz spielt es gemäss Bundesgericht keine Rolle, dass der Autor weder Jurist, Historiker oder überhaupt Akademiker ist. Dies würde das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit auf einen bestimmten Personenkreis einschränken.

Das Gericht hat weiter berücksichtigt, dass Poggi nicht zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen hat. Auch mache er gegenüber den bosnischen Muslimen keine Vorwürfe.

Die Lausanner Richter führen in ihren Erwägungen aus, dass der Text zweifellos respektlos und beleidigend bezüglich des Andenkens und des Leidens der Opfer und ihrer Familien sowie der Mitglieder der Gemeinschaft der bosnischen Muslime sei.

Allerdings sei er nicht in einem solchen Mass als Verletzung der Würde dieser Menschen zu betrachten, das ein strafrechtliches Eingreifen erforderlich machen würde. Eine Verurteilung könne in einer demokratischen Gesellschaft unter diesen Umständen nicht als notwendig angesehen werden. (Urteil 6B_805/2017 vom 06.12.2018) (sda)

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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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Eine_win_ig
27.12.2018 14:54registriert Dezember 2016
Lasst den Herrn das publizieren, ABER:
- stellt den Artikel in Frage;
- bringt Augenzeugenberichte;
- bringt Berichte der Blauhelme, die vor Ort waren...

Wenn das parallel geschieht, disqualifzieren sich der Herr und die Zeitung, die das druckt, selber.
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