Schweiz
Justiz

Vater verliert Tochter wegen Höchstem Gericht

«Urteil ist eine Katastrophe»: Vater verliert Tochter wegen Höchstem Gericht

KESB-Gegner Sepsook «Sepp» Imhof kämpfte bis vor Bundesgericht um seine Tochter. Doch dieses erteilt ihm eine Abfuhr. 
11.07.2018, 04:4411.07.2018, 12:15
andreas maurer / nordwestschweiz
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Sepsook «Sepp» Imhof (49) reiste von Lostorf nach Lausanne in der Hoffnung, dass das Bundesgericht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) massregeln würde. Er erwartete einen Grundsatzentscheid, da das Bundesgericht eine seiner seltenen öffentlichen Beratungen einberufen hatte. Der Grund für diese Sitzung war, dass die Richter nicht wie üblich in einem schriftlichen Verfahren Einstimmigkeit gefunden hatten. Die Parteien wussten im Voraus aber nicht, welche Punkte umstritten sein werden.

Sepp Imhof verliert vor Bundesgericht den Kampf gegen die KESB.
Sepp Imhof verliert vor Bundesgericht den Kampf gegen die KESB.Bild: Chris Iseli/AZ

Für Imhof wird die Sitzung zur Enttäuschung. Die Bundesrichter führen zwar eine ungewöhnlich emotionale Debatte. Aber nicht zu der Frage, wegen der Imhof nach Lausanne gereist ist. Sie sind sich einig, dass die KESB Olten-Gösgen alles richtig gemacht habe. Diese entzog Imhof das Aufenthaltsbestimmungsrecht über seine Tochter Laura* (16), nachdem sich diese geweigert hatte, zurück zu ihm zu ziehen. Sie wollte beim neuen Partner der verstorbenen Mutter bleiben. Als sich Imhof mit diesem nicht einig wurde, eröffnete die KESB ein Verfahren und entzog dem leiblichen Vater die Rechte über seine Tochter. Er musste fortan für sie zahlen, hatte aber nichts mehr zu sagen.

Der referierende Richter Felix Schöbi (BDP) hält fest: «15-Jährige können nicht in Eigenregie entscheiden, welchen Umgang sie mit ihren Eltern pflegen. Die KESB darf aber den Willen von Laura berücksichtigen und diesem ein grosses Gewicht beimessen.» Auf die Frage, ob die KESB zuerst alle Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung hätte ausschöpfen sollen, ging er gar nicht erst ein.

Ein Richter will Transparenz

Schöbi ist ein Experte auf dem Gebiet. Vor seiner Wahl zum Bundesrichter machte er Karriere beim Bundesamt für Justiz, wo er als Chefbeamter unter dem damaligen Justizminister Christoph Blocher (SVP) die KESB-Gesetzgebung mitgeprägt hatte. Als Richter verteidigt er diese nun mit Leidenschaft.

Doch in einem Punkt ist Schöbi anderer Meinung als seine Kollegen. Er findet es falsch, dass das Solothurner Verwaltungsgericht als vorangehende und erste Instanz eine öffentliche Verhandlung zum Fall abgelehnt hat. Dadurch wurde nicht nur das Publikum ausgeschlossen. Imhof hatte so auch nicht die Möglichkeit, sein Anliegen in Solothurn vor dem gesamten Gericht erklären zu können. Er durfte nur mit einem Instruktionsrichter sprechen.

Kabinettsjustiz befürchtet

Normalerweise verändern Schweizer Bundesrichter ihre Tonlage nicht, wenn sie sich streiten. Doch Schöbi redet sich in Rage. Denn er sieht nichts weniger als die Kontrolle der Demokratie in Gefahr. Er betont, dass das Prinzip der Justizöffentlichkeit in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei. Schöbi sagt: «Die KESB steht stark in der Kritik. Dieser kann nur dadurch begegnet werden, wenn Gerichte die KESB-Entscheide in aller Öffentlichkeit verhandeln.»

Das Solothurner Verwaltungsgericht hatte sein Urteil im stillen Kämmerlein ausgearbeitet, um die Privatsphäre der Tochter zu schützen. Aus Schöbis Sicht hätte die Vorinstanz dieses Anliegen auch auf eine andere Weise berücksichtigen können. So hätte sie die Öffentlichkeit nur während der Anhörung der Tochter ausschliessen können.

Schöbi wird nach Imhof zum zweiten Verlierer des Tages: Sein Antrag wird von den vier anderen Richtern abgelehnt. Schöbi erzielt aber einen Teilsieg: Er kann seine Kollegen davon überzeugen, dass KESB-Entscheide grundsätzlich öffentlich zu verhandeln seien und nur ausnahmsweise – wie im aktuellen Fall – anders vorgegangen werden könne. Nicolas von Werdt (SVP), Präsident der zweiten zivilrechtlichen Abteilung, argumentierte anfangs, sämtliche familienrechtlichen Angelegenheiten sollten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Doch dies kann Schöbi mit seinem Plädoyer verhindern

Nach der Urteilsverkündigung schreitet Imhof ratlos vor dem Gerichtsgebäude auf und ab. Er versucht, den erlebten Staatskundeunterricht zu verstehen. «Für mich als Vater ist das Urteil eine Katastrophe», sagt er. Am liebsten würde er es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anfechten: «Doch dafür fehlen mir die finanziellen Mittel.»

Selbst bei einem Sieg in Strassburg wäre sein Kampf allerdings nicht gewonnen. Chancen hat er einzig bei der verweigerten Justizöffentlichkeit. Sollte er damit durchkommen, müssten die Solothurner eine neue Verhandlung ansetzen. Sie könnten aber nochmals gleich entscheiden. Laura wäre dann längst erwachsen.

*Der Name der Tochter ist geändert.

Angriff auf die KESB – Kritiker lancieren Volksinitiative

Video: srf
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89 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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walsi
11.07.2018 05:47registriert Februar 2016
Was mir in diesem Artikel fehlt. Weshalb will die Tochter nichts mehr mit ihrem Vater zu tun haben? Es wird nur darüber geschrieben was der Vater will.
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giandalf the grey
11.07.2018 05:16registriert August 2015
Das Kind zu entziehen ist ja eine Sache, wenn die Tochter wo anderst sein will, nun gut. Aber dass der leibliche Vater weiter zahlen muss ist asozial! Wenn sich die Tocher gegen ihn entscheidet, kann sie doch nicht erwarten, dass er sie durchfüttert?
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TheRabbit
11.07.2018 06:32registriert Mai 2014
Dieser Artikel ist extrem einseitig. Es wird nur die Seite des „Opfers“ gezeigt.
Die Beziehung zum Vater war sicherlich bereits belastet, als die Mutter noch lebte. Zusätzlich wurde das Thema des Wohnortes nach dem Krebs-Tod sicherlich im Vorherein besprochen.
Der Vater zerstört das Leben der Tochter mutwillig.
Bei jeder Scheidung werden die Kinder gefragt, wo Sie leben möchten. http://n
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