Mörgeli war von der ehemaligen grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wegen eines Tweets angezeigt worden. In diesem hatte Mörgeli Spiess-Hegglin als «Falschbeschuldigerin» bezeichnet. Wie die Staatsanwaltschaft nun in der Einstellungsverfügung festhält, habe für die Verfolgung Mörgelis die Prozessvoraussetzung gefehlt.
Konkret: Der Tweet des ehemaligen SVP-Politikers war schon zu alt, um ihn noch rechtlich zu würdigen. Mörgeli hatte die Kurzmitteilung in einer Januarnacht des Jahres 2015 abgesetzt; die Anzeige durch Spiess-Hegglin erfolgte indes erst drei Jahre später. Spiess-Hegglin hatte dies damit begründet, sie sei erst dann auf den Kurztext im Internet aufmerksam geworden.
Geprüft hat die Zürcher Staatsanwaltschaft auch die Frage, ob Spiess-Hegglin mit ihrer späten Anzeige möglicherweise die Rechtspflege in die Irre geführt oder falsche Anschuldigungen getätigt habe, da sie den Tweet in Wahrheit möglicherweise schon viel früher gekannt habe. Ein Verfahren haben die Strafverfolger gegen die Zugerin indes nicht eröffnet. «Mangels rechtsgenüglichen Nachweises einer vorsätzlichen Falschaussage» und «mangels Nachweises einer vorsätzlich erfolgten falschen Anschuldigung» habe die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren nicht anhand genommen, teilt ein Sprecher dazu mit.
Beide Verfügungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht rechtskräftig. Ob die Tweet-Affäre zwischen Spiess-Hegglin und Mörgeli damit ein Ende hat, ist folglich noch nicht klar.