Schweiz
Justiz

Suizidzellen: Experte für Strafvollzug fordert Sterbezimmer für Häftlinge.

Licht dringt in eine Zelle am Freitag, 29. April 2011 im Zentralgefaengnis in Lenzburg. Nach zweieinhalbjaehriger Bauzeit wird die multifunktionale Vollzugseinrichtung mit 107 Zellenplaetzen eroeffnet ...
Bild: KEYSTONE

«Sterbezimmer» im Gefängnis – für Schweizer Häftlinge soll es Suizidzellen geben

Ein Strafvollzugsexperte fordert drei Sterbezimmer in Schweizer Gefängnissen – der Bischof warnt davor.
03.11.2018, 09:5304.11.2018, 10:34
andreas maurer / schweiz am wochenende
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Ein Artikel von Schweiz am Wochenende
Schweiz am Wochenende

Peter Vogt, 68, pädophiler Serien-Vergewaltiger, lädt das Schweizer Fernsehen in die Strafanstalt Bostadel (ZG) ein. Ein fetter alter Mann tritt vor die Kamera, er atmet schwer. Seit 14 Jahren hat Vogt seine Strafe abgesessen, doch voraussichtlich wird er für immer verwahrt bleiben, denn er gilt als gemeingefährlich. Irgendwann wird er hier sterben. Vogt möchte den Zeitpunkt selber bestimmen. Er ist der erste Schweizer Häftling, der Suizidhilfe für sich verlangt. Er spricht ins Mikrofon: «Das Leben hat doch keinen Sinn mehr. Wofür soll ich am Leben bleiben? Damit man mich einsperren kann?»

Rechtlich war bisher ungeklärt, wie der Staat mit diesem Gesuch umgehen soll. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat deshalb ein Grundlagenpapier in Auftrag gegeben, das 2019 vorliegen soll.

Benjamin Brägger prescht nun vor. Er ist Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz, das die Anstalten von elf Kantonen koordiniert. Zudem ist er Chefredaktor der Schweizerischen Zeitschrift für Kriminologie. Dort analysiert er in einem Fachbeitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sterbens hinter Gittern. Er kommt zum Schluss, dass Justizvollzugsanstalten Suizidhilfe in ihren Räumen zulassen müssten. Das Recht auf Selbstbestimmung des Todes dürfe bei Gefangenen nicht von ihrem strafrechtlichen Status abhängig gemacht werden. Dies gelte nicht nur für Verwahrte, die ihre Strafe abgesessen haben, sondern auch für Täter im Strafvollzug. Sogar nicht rechtskräftig verurteilte Häftlinge sollten sich umbringen dürfen.

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Brägger sagt auf Anfrage: «In jedem der drei Strafvollzugskonkordate der Schweiz sollte je eine Anstalt ein Sterbezimmer einrichten.» Dafür fordert er spezialisiertes Aufsichtspersonal, das die Insassen gemeinsam mit Freitodorganisationen betreut. Die Sterbebegleitung müsse professionalisiert werden. In der Fachwelt werde das Thema schon länger diskutiert: «Jetzt ist dringend eine politische Diskussion nötig.»

Ein gesellschaftlicher Trend

Suizidhilfe hinter Gittern wird in der Schweiz aus drei Gründen zum Thema. Erstens steigt die Zahl der über 60-jährigen Insassen, weil die Leute generell immer älter werden. Zweitens wird die Haftdauer tendenziell länger, weil die Bereitschaft, Rückfälle zu riskieren, gesunken ist. Drittens entspricht Suizidhilfe einem gesellschaftlichen Trend, immer mehr Leute wählen diesen Weg.

In der Fachwelt stösst der Vorschlag auf kontroverse Reaktionen. Ein Ethiker stimmt dem Juristen zu. Ein Psychiater ist hin- und hergerissen. Ein Gefängnisseelsorger und der Bischof sind dagegen. Aber der Reihe nach.

Peter Schaber, Ethikprofessor der Universität Zürich, unterstützt den Vorschlag: «Wenn ein Insasse die normalen Bedingungen für Suizidhilfe erfüllt, sollten aus humanitärer Sicht die gleichen Kriterien gelten wie ausserhalb des Gefängnisses.» Es müsste darum gehen, einem unheilbar Kranken ein qualvolles Leiden zu ersparen. Es sollte aber nicht darum gehen, dass sich ein gesunder Gefangener durch einen assistierten Suizid seiner Strafe entziehen könnte, sagt er.

Psychiater Josef Sachs sieht drei heikle Punkte. Die Gesellschaft müsse einen Konsens finden, wie sie mit diesen umgehe.

Erstens: «Hat die Person den Entscheid tatsächlich wohlerwogen? Für einen assistierten Suizid im Gefängnis bräuchte es zusätzliche Abklärungen.»

Zweitens: «Würde die Person auch Suizid begehen, wenn sie nicht in Haft wäre? Wenn nein, wäre das problematisch.» Das wäre wie eine freiwillige Todesstrafe, sagt Sachs. Bei Langzeitgefangene würde gesellschaftlicher Druck entstehen, weil die Öffentlichkeit viel Geld sparen könnte. «Das fände ich heikel. Zudem würde so auch die Todesstrafe rasch wieder ein Thema.»

Drittens: «Gefangene könnten mit der Forderung nach einem assistierten Suizid Druck auf die Haftbedingungen ausüben.» Wie bei einem Hungerstreik könnte die appellative Wirkung im Vordergrund stehen. Sachs fragt: «Wie gehen wir damit um?»

Der reformierte Pfarrer Alfredo Díez präsidiert den Schweizer Verein für Gefängnisseelsorge. Er persönlich sei in seiner 20-jährigen Laufbahn als Gefängnisseelsorger vielen Menschen begegnet, die Suizidabsichten äusserten. Aber niemand habe Suizidhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. Er schliesse zwar nicht aus, dass dieses Bedürfnis bei anderen vorhanden sei. Er fände es aber falsch, wenn es erfüllt werden würde: «Ein Mensch in Haft ist in einer sehr vulnerablen Lebenssituation und nicht im gleichen Masse frei wie ein Mensch, der in Freiheit lebt.»

Lebensmüder soll umziehen

Der Basler Bischof Felix Gmür lässt über seinen Sprecher ausrichten, dass es in der Debatte vordergründig um das Selbstbestimmungsrecht gehe. Hintergründig gehe es jedoch darum, welche Lebensformen gesellschaftlich als lebenswert betrachtet würden. Die Debatte weite sich immer mehr auf vermeintlich «unproduktives» Leben aus, auf Langzeitpatienten, betagte Menschen und jetzt auf Verwahrte. «Insgesamt eine bedenkliche Entwicklung», sagt Gmürs Sprecher.

Die für Vogt zuständigen Justizbehörden versuchen derweil, den lebensmüden Verwahrten in einen anderen Kanton zu verlegen, in die Solothurner Justizvollzugsanstalt Schachen. Nach Vogts Fernsehbeitrag beantragten sie den Umzug. Vogts Anwalt Roger Lerf unterstellt den Behörden, sie wollten das Problem auf diese Weise vom Tisch haben. Vogt wehre sich dagegen: «Er hat keine Kraft mehr für einen Umzug.»

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61 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Misky
03.11.2018 11:01registriert November 2018
Auch wenn Herr Vogt ein pädophiler Serien-Vergewaltiger ist, finde ich es unprofessionell, ihn in einem Newsportal, wie Watson eines ist, als "fetten" alten Mann zu bezeichnen.
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Antonio Bern
03.11.2018 12:12registriert März 2018
«Ein fetter alter Mann tritt vor die Kamera [...]». Überall wird gegen Mobbing angekämpft, was sehr zu begrüssen ist. Und was macht ihr als gut besuchtes Newsportal? Genau, ihr beginnt einen Artikel und greift dabei zu dieser äusserst verwerflichen Wortwahl. Unfassbar. Bitte ändern.
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foe (1)
03.11.2018 10:50registriert November 2018
«Ein fetter alter Mann (...)», ernsthaft?
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