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«Er hat einfach nicht aufgehört»: Mann stach 38 Mal auf Ex-Frau ein

«Er hat einfach nicht aufgehört»: Mann stach 38 Mal auf Ex-Frau ein

Der 46-jährige Ex-Mann einer Schweizerin wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren verurteilt – er hatte wegen eines vorangehenden Streits 38 Mal auf sie eingestochen. Ein Passant rettete ihr das Leben.
27.06.2018, 11:0127.06.2018, 11:38
Rahel Plüss / az Aargauer Zeitung
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Ein paar Monate lang ging alles gut. Sehr gut sogar, beteuert Selma (Namen geändert) vor Gericht. «Dann zeigte mein Ex-Mann sein wahres Gesicht.» Eifersüchtig sei er gewesen, habe sie kontrolliert, ihr den Umgang mit Kollegen und zuweilen sogar mit Kolleginnen verboten. Und er habe sie zum Sex gezwungen.

Die 49-jährige Schweizerin mit türkischen Wurzeln spricht gefasst. Erst als sie vor dem Gesamtgericht in Aarau wiederholen soll, was an jenem Novembertag 2015 in Buchs passierte, steigen ihr Tränen in die Augen. «Er hat einfach nicht aufgehört.»

Passant rettete Frau

Sie habe gefleht, geschrien, versucht zu flüchten. Vergebens. Gefangen hinter dem Steuerrad des geparkten Autos war sie ihrem damaligen Mann voll ausgeliefert, als dieser aufgrund eines vorangehenden Streits seine «Beherrschung verlor», wie er selber später zu Protokoll gab.

Der Retter

René Gloor (47) aus Oberkulm war mit dem Velo auf dem Heimweg, als er in Buchs durch zwei schreiende Frauen auf den Mann im Auto aufmerksam wurde. Ohne zuzögern packte Gloor den Mann, zerrte ihn aus d ...
René Gloor (47) aus Oberkulm war mit dem Velo auf dem Heimweg, als er in Buchs durch zwei schreiende Frauen auf den Mann im Auto aufmerksam wurde. Ohne zuzögern packte Gloor den Mann, zerrte ihn aus dem Auto und hielt ihn fest, bis die Polizei eintraf. Dafür wurde er 2016 für den «Prix Courage» nominiert. Der Preis erhielt dann allerdings ein anderer.bild: zvg. der aargauer zeitung

Der damals 46-jährige Türke attackierte sie mit dem Taschenmesser. 38 Mal stach er zu. In den Kopf, in den Hals, in Oberkörper, Oberschenkel und Oberarm. Immer wieder. Selbst als Fussgänger draussen schrien, er solle aufhören, machte er weiter. Erst das beherzte Eingreifen eines Passanten setzte der grausigen Tat ein Ende.

Der Vorfall ist jetzt knapp drei Jahre her. Selma leidet noch immer an den Folgen jenes traumatischen Ereignisses. Eine Konfrontation mit ihrem Ex-Mann wird ihr nicht zugemutet. Hakan, der aus dem vorzeitigen Strafvollzug von der JVA Lenzburg für die Gerichtsverhandlung nach Aarau gebracht wurde, verfolgt Selmas Befragung unter Polizeiaufsicht im Nebenraum. Als er hereingebeten wird, hat sie den Saal längst verlassen.

«Voll auf ihn reingefallen»

Hakan bewegt sich mit grosser Mühe, hinkt, zittert. Sein Blick ist starr auf den Boden gerichtet, darauf konzentriert, seinen Platz vor den Richtern einzunehmen. Während der fünfstündigen Verhandlung wird er immer wieder mit der rechten Hand sein hüpfendes, linkes Bein positionieren und seine linke Hand zügeln. Parkinson.

Die Krankheit brach kurz nach der Hochzeit aus. Jene Hochzeit, die Selma so bereute und von der sie später sagte, «ich bin voll auf ihn reingefallen». Hakan kam 2012 mit seinen beiden Söhnen in die Schweiz und beantragte Asyl. Selma lernte er im Oktober 2014 kennen. Bereits im Februar heirateten sie. «Unsere Ehe war gut bis zu dem Tag, an dem die Aufenthaltsbewilligung da war», hatte Selma ausgeführt.

Aber das spielt in der heutigen Verhandlung kaum eine Rolle. Zwar will eine Richterin wissen, warum er Selma denn überhaupt geheiratet habe, aber wie noch so oft später flüchtet Hakan in ausschweifende Antworten, die immer in dieselbe Richtung abzielen: Seiner Frau die Schuld an seinem Kontrollverlust zu geben.

Er spricht von Gruppensex, den sie gefordert haben soll, von Chats mit jugendlichen Liebhabern und von Ferien, die sie ohne ihn hätte verbringen wollen. Hakan redet viel und schnell, der Dolmetscher kommt zeitweise kaum hinterher. Er betont, er habe Selma nie daran gehindert, sich von ihm zu trennen, ihr nie mit dem Tod gedroht, sie nie zum Sex gezwungen. Darum sei der zweite Anklagepunkt, der Vorwurf der Vergewaltigung unter Verwendung eines Küchenmessers eine reine Erfindung seiner Ex-Frau.

Das Gericht glaubt ihr. Hakan wird der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wird eine ambulante Behandlung seiner psychischen Störung angeordnet. Seiner Ex-Frau muss er eine Genugtuung von 20'000 Franken ausrichten, ausserdem ist er schadenersatzpflichtig.

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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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Snowy
27.06.2018 11:46registriert April 2016
René Gloor - sie sind ein Held!
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