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Zürich

42-jähriger schoss vor Kirche in Wald ZH herum – er muss vor Gericht

42-jähriger schoss nach Gottesdienst in Wald ZH herum – heute muss er vor Gericht

Der 42-jährige Mann, der im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald herumschoss, muss sich heute Dienstag am Bezirksgericht Hinwil verantworten. Die Staatsanwaltschaft will ihn in eine stationäre Massnahme einweisen.
09.06.2026, 05:5009.06.2026, 05:50

Der Sonntagsgottesdienst in der reformierten Kirche Wald vom 13. Oktober 2024 verlief alles andere als besinnlich. Der Beschuldigte setzte sich während des Gottesdienstes neben seine damals 85-jährige Pflegemutter in die Kirchenbank und redete eindringlich auf sie ein.

Blick von aussen auf das Bezirksgericht in Hinwil, am Freitag, 12. Oktober 2018. (KEYSTONE/Melanie Duchene)
Der Fall wird vor dem Bezirksgericht Hinwil Bild: KEYSTONE

Ein Kirchenpfleger, der die Szene mitverfolgte, gab dem Beschuldigten gemäss Anklageschrift zu verstehen, dass er das nicht toleriere. Der 42-jährige Pflegesohn, der unter Drogenproblemen leidet, stand deshalb auf und ging nach draussen.

Kirchenpfleger beschützte Seniorin

Als die Pflegemutter nach Hause wollte, stellte sich der Italiener ihr jedoch in den Weg. Wieder schritt der Kirchenpfleger ein. Als dieser mit seinem Mobiltelefon die Polizei alarmierte, zückte der Beschuldigte aber plötzlich eine Waffe.

Der erste Schuss ging in den Boden, der zweite knapp am Oberkörper des Kirchenpflegers vorbei in eine Autoscheibe. Der Kirchenpfleger schob die Seniorin schliesslich vor sich her in Richtung Kircheneingang, um sie in Sicherheit zu bringen.

Kugel 16 Zentimeter tief im Bein

Da feuerte der 42-jährige Beschuldigte ein drittes Mal und traf von hinten den Oberschenkel des Helfers. Die Kugel blieb 16 Zentimeter tief im Bein stecken und musste unter Vollnarkose entfernt werden.

Der Beschuldigte habe in Kauf genommen, seine Pflegemutter oder den Kirchenpfleger tödlich zu verletzen, heisst es dazu in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen versuchter Tötung und Sachbeschädigung.

Dafür sei eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Jahren sowie ein Landesverweis von 7 Jahren angemessen. Allerdings soll die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Der 42-Jährige soll seine Suchterkrankung therapieren, nicht nur Zeit absitzen. Aktuell ist der Beschuldigte im Gefängnis Winterthur.

Wann das Gericht das Urteil eröffnet, ist noch unklar. (sda)

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