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Bundesgericht: Falscher Bieler Zahnarzt muss hinter Gitter

Er bohrte und schliff ohne Ausbildung: Falscher Bieler Zahnarzt muss hinter Gitter

14.06.2018, 12:0014.06.2018, 13:43
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Ein als «falscher Zahnarzt von Biel» bekannt gewordener Zahntechniker ist vor Bundesgericht mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Der Mann war jahrelang ohne Bewilligung zahnärztlich tätig – zum Schaden von Patienten.

2016 wurde er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt und mit einem Berufsverbot von 5 Jahren belegt. Patienten hatten im Gerichtssaal teilweise unter Tränen von ihren Leiden berichtet. Der Zahntechniker soll unter anderem unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt haben.

Zahnarzt zahnschmerzen
Auch nach der Beschlagnahmung seiner Instrumente hat der falsche Zahnarzt weiter operiert. (Symbolbild)Bild: shutterstock.com

Der Angeschuldigte zog das Urteil durch alle juristischen Instanzen. Doch auch die höchsten Lausanner Richter stützen die Erwägungen der Vorinstanz, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Patienten sollen davon gewusst haben

Der Zahntechniker selber hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Seine Patienten hätten gewusst, dass er kein Zahnarzt sei, sich aber wegen seiner günstigen Preise für eine Behandlung bei ihm entschieden, argumentierte er.

Die Urteile der Vorinstanzen waren aus seiner Sicht willkürlich. Es fehle an handfesten Befunden für die angeblich ausgelösten medizinischen Probleme, brachte der Zahntechniker vor.

A propos: «Wer benutzt gern Zahnseide?»

Video: watson/Emily Engkent

Das Bundesgericht sah aber weder das rechtliche Gehör verletzt, noch erkannte es Willkür in den Erwägungen der Vorinstanzen. Auch die Beschlagnahmung seiner Instrumente und Geräte sei rechtens, kamen die Lausanner Richter zum Schluss und wiesen die Beschwerde ab.

Schon lange in der Kritik

Die Machenschaften des «falschen Zahnarztes» gaben in Biel immer wieder zu reden. 2007 reichte die Bieler Zahnärztegesellschaft Strafanzeige ein und gelangte an die Öffentlichkeit, weil der Mann weiterhin Leute behandelte.

2009 hakte die Zahnärztegesellschaft nach: Es sei «schwer verständlich», dass die Justiz das Treiben des Mannes nicht unterbunden habe. Schliesslich habe die Gesellschaft bereits 2007 Strafklage eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft entgegnete, es handle sich um einen komplexen Fall. Erschwerend komme hinzu, dass der Angeklagte immer weiter delinquiert habe, auch nach der Beschlagnahmung seiner Instrumente.

(Bundesgerichtsurteile 6B_1056/2017 und 6B_1357/2017 vom 7. Juni 2018)

(sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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malu 64
14.06.2018 12:58registriert September 2014
Ich bin auch am überlegen, ob ich Schönheitsoperationen durchführen soll!
Natürlich zum Discountpreis!😂
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Er ist Secondo, Hauptmann und Filmemacher – und würde sofort für die Schweiz sterben
Luka Popadić ist Filmemacher und Offizier in der Schweizer Armee. Er würde sein Leben für die Schweiz geben. Aber er prangert auch ihre Missstände – die er als serbischer Secondo sieht – an. In seinem neuen Film behandelt er genau diesen Zwiespalt.

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