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Freispruch für Angestellten im Werkstattmord von Gränichen AG

Freispruch für Angestellten im Werkstattmord von Gränichen AG

05.04.2018, 12:0005.04.2018, 12:34
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Der Freigesprochene.
Der Freigesprochene.Bild: az

Das Bundesgericht hat einen Bosnier im Fall des so genannten Werkstattmordes von Gränichen AG vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Das Aargauer Obergericht muss dem Mann, der seit Mitte Oktober 2012 in Haft sitzt, eine Haftentschädigung zusprechen.

Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass der ursprünglich ebenfalls wegen Mordes verurteilte Besitzer der Werkstatt, in der die Tat stattgefunden hat, ein erhebliches Interesse gehabt habe, den Verdacht auf seinen Angestellten zu lenken.

Entsprechend könnten die Aussagen des Werkstatt-Besitzers nicht als glaubhaft betrachtet werden. Das Aargauer Obergericht hatte sich jedoch massgeblich darauf gestützt. Dies sei willkürlich, schreibt das Bundesgericht.

Auch die Aussagen des Schwagers des heute 54-jährigen Schweizer Werkstatt-Besitzers sind gemäss den Lausanner Richtern nicht für die Feststellung des Tatablaufs verwertbar. Der Schwager hatte angegeben, die Tat von ausserhalb beobachtet zu haben. Allerdings war er stets davon ausgegangen, dass der Werkstatt-Besitzer das Opfer sei, das er auf dem Boden liegend sah.

Fakt bleibt nach dem Urteil des Bundesgerichts, dass ein gemeinsamer Bekannter des Werkstatt-Besitzers und dessen aus Bosnien stammenden Angestellten Anfang Oktober 2012 in der Werkstatt in Gränichen erschossen wurde.

«Abrieb» beauftragt

Das Bezirksgericht Aarau hatte den Besitzer und den Angestellten wegen Mordes zu je 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bezirksgericht ging davon aus, dass der Schweizer den Bosnier beauftragt hatte, den 31-Jährigen zu erschiessen.

Das Obergericht bestätigte die Verurteilung des Bosniers. Den Schweizer verurteilte es hingegen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken. Das Obergericht stellte auf die Aussage des Schweizers ab.

Dieser gab an, dass er seinen Angestellten lediglich aufgefordert habe, dem gemeinsamen Bekannten einen «Abrieb» zu verabreichen. Dieser hatte immer wieder Geld gefordert.

Kein Erfolg für Staatsanwaltschaft

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhob ebenfalls Beschwerde vor dem Bundesgericht. Sie forderte, dass der Werkstatt-Besitzer ebenfalls wegen Mordes verurteilt wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde aufgrund des Entscheids zum Bosnier jedoch abgewiesen.

Die Hintergründe der Tat sind sehr verworren. Es gab Abhängigkeiten, Geldprobleme, Angst und auch Liebe war im Spiel. So lebt der Schweizer mit der Ehefrau des Opfers zusammen. Er hatte bereits vor der Tat sexuelle Kontakte mit der zweifachen Mutter.

(Urteile 6B_975/2016, 6B_1012/2016 und 6B_1072/2016 vom 29.03.2018) (sda)

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