Schweiz
Justiz

Bundesgericht bestätigt: Verurteilter Vergewaltiger kommt in zwei Jahren frei

Bundesgericht bestätigt: Verurteilter Vergewaltiger kommt in zwei Jahren frei

14.09.2018, 12:0014.09.2018, 12:21
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die Verlängerung einer stationären Massnahme für einen Gewalttäter um zwei weitere Jahre als «gerade noch verhältnismässig» gutgeheissen. Der Mann ist seit 20 Jahren eingesperrt. Ursprünglich wurde er zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt und nach altem Recht verwahrt.

Das Obergericht des Kantons Luzern hatte den Verurteilten im September 2002 in zweiter Instanz der qualifizierten Vergewaltigung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, des mehrfachen Raubes und weiterer Delikte für schuldig befunden.

Mit der Einführung des neuen Strafrechts wurde die Verwahrung im Oktober 2007 in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt. Nach fünf Jahren wurde eine Verlängerung um weitere fünf Jahre bewilligt.

Nach Ablauf der verlängerten stationären Massnahme beantragte der Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern eine Weiterführung der Massnahme um weitere drei Jahre. Das Kantonsgericht hiess schliesslich zwei zusätzliche Jahre gut.

Entlassung vorbereiten

Dagegen legte der Betroffene Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hält in einem am Freitag publizierten Urteil fest, dass in den nächsten zwei Jahren durch Vollzugslockerungen und begleitende Massnahmen die Entlassung des Verurteilten vorbereitet werden müsse.

Der Sachverständige habe klar aufgezeigt, dass eine Behandlung in einem geschlossenen Rahmen keine weitere Verbesserung der Risikoprognose bewirken könne. Nur durch einen Übertritt in eine offenere Institution und Ausgänge, sowie den Ausbau der Konfliktfähigkeit des Verurteilten könne das Gewaltrisiko gesenkt werden.

Im Urteil hält das Bundesgericht klar fest, dass eine weitere Verlängerung der Massnahme nach Ablauf der nun bewilligten zwei Jahre nicht mehr zulässig wäre. Sie würde gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen. (Urteil 6B_643/2018 vom 05.09.2018) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Markus97
14.09.2018 13:42registriert August 2018
Es ist nun mal nicht jede Strafe lebenslämglich und er hat seine 20 Jahre abgesessen. Rechtsstaat ist Rechtsstaat.
261
Melden
Zum Kommentar
3
Sturm in La Chaux-de-Fonds: Jetzt weiss man mehr über das meteorologische Phänomen
Lange blieben Ursprung und Ursachen des Sturms vom 24. Juli 2023 in La Chaux-de-Fonds ein grosses Rätsel. Nach einer umfangreichen Untersuchung erklärt MeteoSchweiz jetzt, was im letzten Jahr zu diesem seltenen Phänomen geführt hat.

Am 24. Juli 2023 zog ein starker Sturm über die Region La Chaux-de-Fonds hinweg und verursachte innerhalb weniger Minuten erhebliche Schäden an Gebäuden und den umliegenden Wäldern. Der Sturm forderte etwa 40 Verletzte und einen Toten. Die aussergewöhnliche Heftigkeit des Phänomens veranlasste MeteoSchweiz, eine breit angelegte Untersuchung durchzuführen, um herauszufinden, was in den Neuenburger Bergen wirklich geschah.

Zur Story