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Kanton Zug

Prozess gegen Zuger Ex-Stadtrat: Geldgierige Kinder oder betrügerischer Anwalt? 

Prozess gegen Zuger Ex-Stadtrat: Geldgierige Kinder oder betrügerischer Anwalt? 

28.06.2016, 14:1728.06.2016, 15:53
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Am zweiten Prozesstag gegen den früheren Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer hat sein Anwalt einen vollen Freispruch gefordert. Romer habe keineswegs das Vermögen einer alten Frau abgezweigt. Die Dame habe alle Transaktionen abgesegnet, weil sie ihren geldgierigen Kindern nichts habe hinterlassen wollen.

«Sie wollte ihren geldgierigen Kindern nichts hinterlassen.»

«Mein Mandant hat nur ausgeführt», sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Die Entscheidungsbefugnis sei zu jedem Zeitpunkt bei der Seniorin gelegen. Sie habe sämtliche Zahlungen abgesegnet, auch jene für Ski-Events in den Bergen und das Zuger Eishockeyteam EVZ.

Witwe hatte volles Vertrauen in Ivo Romer.
Witwe hatte volles Vertrauen in Ivo Romer.
Bild: Keystone

Dass ihr Vermögen dabei dahinschmolz, war nach Darstellung des Anwalts ihr ausdrücklicher Wunsch. «Sie wollte ihren geldgierigen Kindern nichts hinterlassen». Um an die Millionen zu kommen, hätten diese ihre Mutter sogar unter Vormundschaft stellen lassen wollen.

Witwe hatte volles Vertrauen in ihren Anwalt

Dem Beschuldigten habe die Witwe aber vollumfänglich vertrauen können. Dass sein Mandant ein gutes Verhältnis zu ihr aufgebaut habe, könne man ihm nicht vorwerfen. Das sei schliesslich die Aufgabe eines Vermögensverwalters. Das Verhältnis war so gut, dass sie Romer «gelegentlich finanziell unterstützt habe».

«Es war ihr Wunsch, bis ans Ende ihrer Tage von Romer betreut zu werden», sagte der Anwalt weiter. Als sie diesen Wunsch geäussert habe, sei sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen. Dies habe auch ein ärztliches Attest bescheinigt.

Schwierige «Grande Dame»

Den Umgang mit der reichen Witwe aus Basel, die in Zug ihren Lebensabend verbracht hatte, beschrieb der Anwalt – gestützt auf Angaben von Nachkommen, Ärzten, Behörden und ehemaligen Hausangestellten – als «nicht immer einfach».

Sie sei sehr selbstbestimmt gewesen, fast schon starrsinnig, eine «Grande Dame», verwöhnt, kompliziert und schwer zufriedenzustellen. Hausangestellte hielten es oft nicht lange aus. Auch mit vier von fünf Kindern gab es Streit, weshalb sie diesen ein Hausverbot erteilte. Romer liess «auf ihren Wunsch» die Schlösser auswechseln.

Sieben Millionen verschwunden

Die Darstellung der Staatsanwaltschaft stellt den «Vertrauensmann Romer» hingegen als grossen Lügner und Betrüger dar. Sie wirft dem früheren Politiker vor, das Vertrauen der Frau missbraucht, sie von ihren Kindern abgeschottet und innerhalb von sechs Jahren ihr komplettes Vermögen vernichtet zu haben.

Als die Witwe im Jahr 2011 im Alter von 96 Jahren starb, waren nur noch 15'000 Franken auf ihrem Konto. Auch das Vermögen ihrer Stiftung war weg. Die Deliktsumme beträgt rund sieben Millionen.

Staatsanwalt fordert fast 7 Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft fordert für den früheren Finanzvorstand der Stadt Zug eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei.

Zudem soll er den Nachkommen rund 3,8 Millionen Franken zurückzahlen. Es ist allerdings fraglich, ob Romer dazu in der Lage ist. Das mutmasslich abgezweigte Geld ist nicht mehr auffindbar und sein monatliches Einkommen als Berater beziffert Romer auf lediglich 500 bis 1000 Franken. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar. (whr/sda)

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