Vor dem Strafgericht Zug stehen eine 39-jährige Frau und ihr heute 46-jähriger ehemaliger Liebhaber. Laut Anklage wollten sie den heute 51-jährigen Ehemann der Frau aus dem Weg räumen. Dazu soll sie ihm monatelang hohe Dosen eines Schmerzmittels in seine Drinks gemischt haben.
Beschafft wurden die Mittel gemäss Anklage vom Beschuldigten. Nur durch Zufall flog das Ganze im August 2016 auf und der Mann überlebte. Der Staatsanwalt wirft dem Ex-Liebespaar versuchten Mord vor und verlangt für beide zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Belastet werden die beiden durch tausende Whatsapp-Nachrichten, in denen sie diskutierten, wie viel von welchen Medikamenten den Tod des Ehemannes herbeiführen würden. Dazu kommen Haaranalysen, die exorbitante Werte für das Schmerzmittel aufwiesen, sowie Aussagen von Sohn und Ex-Frau des Opfers zu dessen Gesundheitszustand.
Die Verteidiger der Beschuldigten plädierten am Dienstag aber auf Freisprüche. Die Chats seien falsch interpretiert worden. Diese seien nur ein «Gedankenaustausch» gewesen, sagte der Anwalt des Mannes in seinem Plädoyer. Gehandelt worden sei nie. Es handle sich um nichts anderes als «Fantasiegebilde».
Beide hätten einen Vorteil daraus gezogen. Die Frau habe jemanden zum Reden gebraucht, sei doch ihr Leben mit dem aufbrausenden, alkoholkranken Mann nicht einfach gewesen. Und sein Mandant, der den Ehemann seit Jahren kannte, sei darauf eingegangen, «weil er wusste, dass es nicht ernst gemeint war». Er habe über die Frau an Schmuck und andere Wertgegenstände kommen wollen, die er verkaufen konnte.
Der Anwalt des Mannes stellte einen Eventualantrag: Käme das Gericht zu einem Schuldspruch, wäre sein Mandant höchstens wegen Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen.
Der Verteidiger der Frau verzichtete ausdrücklich auf einen Eventualantrag – seine Mandantin habe sich «nichts zuschulden kommen lassen». Entscheidend seien die Hintergründe der Vorgänge, sagte er und zeichnete das Bild einer fatalen Dreiecksbeziehung in aussergewöhnlichen Lebensumständen.
Alle drei involvierten Personen seien «ganz speziell»: Da sei einmal seine Mandantin – «eine notgeile Frau», dazu der «latent kriminelle» Beschuldigte und der Ehemann, «ein krasser Alkoholiker». Die Männer hätten gemeinsam Drogengeschäfte gemacht. Als die Frau andeutete, ihren Liebhaber verpfeifen zu wollen, habe er sie bedroht. Mit den Chats habe sie etwas gegen ihn in der Hand haben wollen.
Gewiss, der Chatverlauf lasse aufhorchen. Man könne daraus aber nicht auf Taten schliessen. Beachte man die Hintergründe, werde rasch klar, dass es sich «nur um dummes Geschwätz» handle. Sie hätten das beide «lustig und geil» gefunden.
Das Strafgericht Zug wird das Urteil voraussichtlich am 12. Dezember eröffnen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für die beiden Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (whr/sda)