Schweiz
Kanton Zug

Zuger Ex-Stadtrat nimmt reiche Witwe aus – jetzt soll er über vier Jahre in den Knast

Zuger Ex-Stadtrat nimmt reiche Witwe aus – jetzt soll er über vier Jahre in den Knast

25.04.2018, 10:5825.04.2018, 11:10
Mehr «Schweiz»

Der frühere Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer muss ins Gefängnis: Der 54-Jährige ist am Mittwoch auch in zweiter Instanz wegen Veruntreuung verurteilt worden. Das Zuger Obergericht hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verhängt und ist damit ganz leicht über das Strafmass der Vorinstanz hinausgegangen.

Romers Vorgehen sei sehr raffiniert gewesen und habe sich auch durch Rücksichtslosigkeit ausgezeichnet, sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Dem früheren Stadtzuger Finanzvorstand wurde vorgeworfen, dass er als Vermögensverwalter einer gut betuchten Witwe mehrere Millionen abgezweigt habe.

Von 6 Millionen runter auf 16'000 Franken

Romer hatte diesen Vorwurf an der zweitägigen Verhandlung vor Obergericht, die im vergangenen Dezember stattfand, als «ungerecht» zurückgewiesen: Die Fakten würden eine andere Sprache sprechen, hatte er in seinem Schlusswort ausgeführt.

Sein Verteidiger hatte vorgebracht, dass Romer stets auf Auftrag der bis zuletzt sehr selbstbestimmten, resoluten Dame gehandelt habe. Dass das Vermögen der Witwe, die 2011 im Alter von 96 Jahren verstarb, von anfänglich sechs Millionen Franken auf am Ende knapp 16'000 Franken geschmolzen sei, habe sie so gewollt. Jede Transaktion sei genehmigt gewesen.

Tarnung mit fiktiven Rechnungen

Für eine derartige Interpretation gibt es gemäss Obergericht aber keine Anhaltspunkte. Dass Romer das Geld abgehoben habe und es der Witwe ausgehändigt habe, weil diese verschiedene Projekte unterstützen wollte, glaubte es nicht. Die betagte Frau hat zwar schon Geld gespendet, doch dies stets mittels Banküberweisungen – nicht in bar, wie der Oberrichter unter anderem festhielt.

Das Obergericht folgte vielmehr der Argumentation der Staatsanwältinnen, die im Dezember nach ihren «minutiösen Abklärungen» darauf hingewiesen hatten, dass das Geld auf die Konten von Romer und dessen Unternehmen geflossen und dabei als Honorar-Einnahmen von nicht bestehenden Kunden verbucht worden sei.

Buchhaltung gefälscht

Die Buchhaltung von Romers Unternehmen sei gefälscht worden, hielt der Oberrichter fest. Es gebe nicht die geringsten Hinweise, dass die in Rechnung gestellten Dienstleistungen erbracht worden wären. Es wäre auch lebensfremd, davon auszugehen, dass die Auftraggeber aus Kalifornien und anderen Orten im fernen Ausland all diese Rechnungen in bar und in Schweizer Franken bezahlt hätten.

Und hätte Romer wie behauptet das Geld seiner Mandantin abgeliefert, dann wäre diese Tarnung mit den fiktiven Rechnungen nicht nötig gewesen, sagte der Richter.

Besonderes Vertrauen ausgenutzt

Für das Obergericht ist deshalb klar, dass sich der 54-Jährige aus dem Vermögen der Frau bereichert hatte. Er habe dabei das besondere Vertrauen – die Witwe schätzte ihren Vermögensverwalter wie einen eigenen Sohn – ausgenutzt. Und dies aus rein egoistischen Motiven: Einerseits um das Geld für sich und seine Familie zu verwenden, andererseits um seinen Geltungsdrang zu befriedigen und nach aussen als Sponsor auftreten zu können, sagte der Richter.

Wegen mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung sowie einfacher Geldwäscherei verurteilte das Zuger Obergericht den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagesätzen à 30 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren. In erster Instanz war Romer zu viereinhalb Jahren verurteilt worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Zuger Obergericht geht in seinem Urteil von 1.994 Millionen Franken aus, die der frühere FDP-Politiker über mehrere Jahre unrechtmässig bezogen hat. Die Vorinstanz war von einer um 64'000 Franken leicht tieferen Summe ausgegangen. Diesen Betrag muss Romer gemäss Urteil der Familie zurückzahlen. Hinzu kommen weitere Schadenersatzforderungen, Prozessentschädigungen und Verfahrenskosten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann, sobald das rund 180 Seiten umfassende schriftliche Urteil des Obergerichts vorliegen wird, während 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht eingelegt werden. (whr/sda)

Nach 34 Jahren Knast – Hugo Portmann im Juli auf freiem Fuss

Video: srf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Deutscher Theologe in Bellinzona freigesprochen

Das Polizeigericht in Bellinzona hat am Montag einen deutschen Theologen vom Vorwurf der Diskriminierung und Anstiftung zu Hass freigesprochen. Der Mann, der an der Universität Lugano lehrt, hatte als Herausgeber einer Zeitung die Veröffentlichung eines homophoben Artikels erlaubt. Die Untersuchung einer unabhängigen Ethikkommission der Universität wird indes fortgesetzt, wie diese mitteilte.

Zur Story